Friedemann Däblitz
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Ich las, es gäbe einen sieben Punkte Infektionsschutzplan für Herbst. Interessiert mich aber nicht, ich habe ihn bisher nicht gelesen.

#Infektionschutzgesetz
#esreicht
#IchBinRaus

Das empfehle ich auch so zur Nachahmung. @RA_Friede
Twitter: @dablitz_f
Forwarded from HAINTZ.media (The Dot)
Soll nochmal einer sagen, wir sind nicht in der Lage hashtags #️⃣ in Deutschland 🇩🇪 in die Trends zu bringen auf #Twitter: 😁

#FDP2Maske

[ TTs DE 🇩🇪 14:21 ]
#FDP2Maske trat in die Top-Trends ein = > 8

Platz 8 als Neueinstieg - da geht noch mehr 💪❤️
❗️Wichtiges OLG-Urteil zu „Maskenattesten“❗️

https://teleg.eu/RASattelmaier

Ist ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichtes ein möglicher „Gamechanger“ in den Strafverfahren zu den sog. „Maskenattesten“?

Mit Urteil vom 18.07.2022 (Az. 203 StRR 179/22) hat das Gericht in letzter Instanz (Revison) eine Patientin vom Vorwurf des Verstoßes gegen § 279 (Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse) freigesprochen.

Das Gericht stellte fest, dass das Attest unabhängig von der Frage, ob dieses telefonisch oder per Mail angefordert wurde, nicht unrichtig im Sinne der Strafnorm ist, wenn die beschriebenen Symptome tatsächlich vorliegen. Eine körperliche Untersuchung ist daher (auch mit Blick auf die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung) nicht zwingend erforderlich.

Zudem lehnte das vorherige zweitinstanzliche Berufungsgericht einen Beweisantrag der Staatsanwaltschaft zur amtsärztlichen Untersuchung nach Ansicht der Revisionsgerichtes zu Recht ab.

(👉 Quelle)

Diese Urteil könnte enorme Auswirkungen auf viele Verfahren haben, in denen Ärzte und Patienten allein mit der Begründung, es habe keine körperliche Untersuchung stattgefunden, strafrechtlich gem. der §§ 278, 279 StGB belangt werden bzw. wurden.

Insbesondere in dem Bezirk des Bayerischen Obersten Landesgericht dürfte sich viele noch offene Verfahren zugunsten der Angeklagten wenden.

Ob sich weitere Oberlandesgerichte dieser Ansicht anschließen werden, bleibt abzuwarten.

Es wird am Ende aber wohl so kommen, dass der BGH hier eine Grundsatzentscheidung treffen wird, weshalb noch keine flächendeckende Rechtssicherheit besteht.

Eine Argumentationshilfe stellt dieses Urteil jedoch allemal dar.

Dieses Urteil macht nicht nur im Ergebnis sondern auch im Hinblick auf seine Begründung Mut.

Mein Kanal:
Nach einem anonymen Hinweis und der Auswertung von Postings in sozialen Netzwerken ging die Polizei davon aus, dass sich der Mann einige Tage zuvor auf einer Feier mit dem Coronavirus angesteckt haben könnte. Er wurde deshalb des Platzes verwiesen. Zu recht, wie nun das Gericht entschied.

https://www.rbb24.de/panorama/thema/corona/beitraege/2022/08/berlin-corona-demonstrationen-platzverweise.html

Bezieht sich auf: https://teleg.eu/RA_Friede/3699
Aufruf an reiche Menschen, die in meinem Kanal unterwegs sind:

Gibt es jemanden, der interessante Präzedenzfälle mit fünfstelligen Beträgen finanzieren wollen würde?

Bei Fällen, bei denen es drauf ankommt, kann man nicht etwa auf der Ebene des Verwaltungsgerichts, Oberverwaltungsgerichts oder des Bundesverfassungsgerichts aufhören. Man muss bereit sein, bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen.

Falls sich jemand unter meinen knapp 10.000 Abonnenten findet, der so etwas gerne unterstützen wollen würde, bitte schreiben Sie mir eine Email: [email protected]
Vlt sollte ich mal bei den Warburg-Bankern mit einem Herz für Menschenrechte anklopfen:

Warburg-Banker fühlen sich in ihren Menschenrechten verletzt

„Angesichts der zahlreichen Veröffentlichungen und Verfahren fühlen sich die Gesellschafter der Hamburger Warburg Bank, Max Warburg und Christian Olearius, in ihren Menschenrechten verletzt und ziehen deswegen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Der Gerichtshof mit Sitz in Straßburg habe eine entsprechende „Individualbeschwerde“ von Olearius und Warburg „zur Hauptsacheprüfung angenommen“, hat vergangene Woche der Anwalt der beiden, Peter Gauweiler, mitgeteilt. Ein Sprecher des Gerichtshofes bestätigte auf Anfrage, dass Olearius und Warburg „einen Antrag gegen Deutschland gestellt haben und dass das Verfahren derzeit anhängig ist“.“

Zur Erinnerung: Gauweilers Kanzleipartner RA Alfred Sauter hat zuletzt rechtmäßig über Korruption 1,24 Mio Euro mittels überteuerter Maskendeals vom Steuerzahler erbeutet. Die darf er behalten, wie der BGH entschied.

Auch Kanzleipartner: Ex-BGH Richter Thomas Fischer
@RA_Friede
Bericht von einem Mandanten über einen spannenden Fall, in dem ich verteidige [Namen von mir entfernt]:

„Am Freitag fiel das Urteil gegen mich vor dem Amtsgericht Karlsruhe.

Der Staatsanwalt hatte eine Geldstrafe in Höhe von 23.000 € beantragt.

Die Rechtsanwälte Frank Hannig aus Dresden und Friedemann Däblitz aus Berlin/Hamburg hatten Freispruch beantragt.

Die Richterin F. folgte letztendlich dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verurteilung, setzte aber die Geldstrafe auf 10.000 € fest.

In der Urteilsverkündung war sich die Richterin sicher: dieser Fall wird noch sehr viele Juristen beschäftigen und ein rechtskräftiges Urteil wird dieses erstinstanzliche Urteil sicherlich nicht sein.

Bisher gab es in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland kein vergleichbarer Fall und die Richterin F. war nicht zu beneiden. Die Prozessführung der Richterin war nicht zu beanstanden, auch wenn das Urteil nicht wie gewünscht ausfiel.

Letztendlich geht es um die Rechtsfrage ob die Auslobung einer Belohnung für Hinweise auf von Polizisten begangene rückwirkende oder zukünftige Straftaten eine üble Nachrede darstellt oder nicht.

Ich hatte eine Belohnung von jeweils bis zu 50.000 € für Hinweise die zur Aufdeckung von möglichen Straftaten von 3 Polizeibeamten ausgelobt.

Die betroffenen Polizisten C., Z. und A. fühlen sich durch die Auslobung bedroht. Eigentlich merkwürdig. Wenn sie keine Straftaten begangen haben und weiterhin keine Straftaten begehen, hätten sie doch nichts zu befürchten.

Die Tatsache, dass ihnen die Auslobung Angst macht spricht für sich. Angst wovor? Wer ein reines Gewissen hat, der muss keine Angst haben vor einer Auslobung zur Aufklärung von Straftaten.

Die Angelegenheit geht mithin in die zweite Instanz vor dem Landgericht. Auch hier sind sich die Juristen einig: auch vor dem Landgericht wird es keine rechtskräftiges Urteil geben. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft werden die Sache vor dem Oberlandesgericht überprüfen lassen.

Schon deshalb war diese erste Verhandlung vor dem Amtsgericht lediglich Vorgeplänkel.“
10% temporäre Gehaltsreduktion für weisungsgebundenen leitenden Oberstaatsanwalt, zuletzt zur Generalstaatsanwaltschaft abgeordnet - wegen sexueller Übergriffigkeit.

„Hartes Durchgreifen“ der Berliner Justiz, wie die BZ heute schreibt (S. 9). So hart, dass der Oberstaatsanwalt hiervon nichts merken dürfte.

Der ist also relativ weit oben in der Weisungskette. Vorteilhaft für jeden Weisungsgeber, wenn er Kompromat gegen solche Untergebene in der Tasche hat. Aufgrund seines „erheblichen Übertreffens der Anforderungen, seiner stark ausgeprägten Fähigkeit, Konflikte zu erkennen“ und „seines sehr guten Rufs bei den Gerichten“ hat er mutmaßlich weiterhin gute Chancen, steil Karriere zu machen.

Im Konfliktfall wird man eher auf so jemanden, als auf jemanden mit sauberer Weste zählen. Sein Hang zur Remonstration im Falle von rechtswidrigen Weisungen ist möglicherweise auch eher herabgesetzt.
@RA_Friede
Ich habe mal bei der Generalstaatsanwaltschaft nachgefragt, ob in dieser Sache auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft. ME sollte man es jedenfalls wegen Nötigung erwarten.

Antwort:

„Sehr geehrter Herr Däblitz,
 
zu Personaleinzelangelegenheiten und in Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen geben wir keine Auskunft.“
@RA_Friede
Forwarded from Grundrechte.jetzt.
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Lauterbach ist nicht mehr Herr seiner Sinne...
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Maskenträger verprügeln? Was sollen solche Umfragen des Demokratischen Widerstands?

Es ist nicht die erste Umfrage, die diesbezüglich kritisiere, zuletzt intern, offenbar ohne Erfolg. Daher nunmehr öffentlich, da ich Teil der Redaktion bin und bei solchen Umfragen nur den Kopf schütteln kann.

Alleine die Fragestellung impliziert, dass es "OK" sein könnte, Maskenträger zu schlagen. Was soll sowas? Das führt zu Hass im Netz und ist völlig unnötig. Hört auf mit diesem Mist!

Markus Haintz
Forwarded from NINA MALEIKA OFFIZIELL
Ich wollte eigentlich von jedem Tag 1 Foto mit Essen aus m Krankenhaus posten.

Bereits am 1. Tag schlug es allerdings schon ein wie ne Bombe.

Unser Gesundheitssystem in 1 Bild! 🤭

#thankgodiamalive #foodporn
Schon erstaunlich.

Demnach hatte Lauterbach am Tag 1-3 starke Symptome mit Husten und hohem Fieber und war dann an Tag 4 und 5 schlagartig "symptomfrei".

An Tag 5 twitterte er noch "langsam geht es aufwärts ... Hoffe, die Genesung ist bald komplett".

Dann am Tag 6 war die Kabinettssitzung.

Entscheidend ist § 6 Abs. 4 der Berliner Corona-VO:

„[Die Absonderung] endet frühestens nach 5 Tagen […], sofern die abgesonderte Person zuvor 48 Stunden symptomfrei war und zusätzlich ein negatives Ergebnis […] vorliegt.“

t.me/Rosenbusch
„Es sei "die Pflicht der ungarischen Regierung, die sichere Versorgung des Landes mit Erdgas zu gewährleisten".

Und nein, ZDF: der Krieg hat die Energiekrise nicht ausgelöst, sondern die „Maßnahmen“ (Sanktionen).

Framing wie in Sachen „Corona“.

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ungarn-gas-lieferungen-ukraine-krieg-russland-100.html

t.me/Rosenbusch
Forwarded from MDB
"Es werde künftig innerhalb der Kommission eine Arbeitsgruppe speziell für Pandemien geben, die sogenannte „Paiko“, und er werde an deren Sitzungen mitunter teilnehmen, sagte Lauterbach am Freitag."

Pandemie Arbeitskommission @MDBsmash

Lauterbach will Stiko umbauen und selbst an Sitzungen teilnehmen
https://www.oldenburger-onlinezeitung.de/nachrichten/lauterbach-will-stiko-umbauen-und-selbst-an-sitzungen-teilnehmen-89862.html
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
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Hintergrund zur Beschlagnahme meiner Handys und meines Laptops durch die Bundespolizei in Augsburg.

Wie man als Zeuge auf der Fahndungsliste landet. Mehr dazu siehe hier. Wie sehen uns vor Gericht!
Forwarded from Grundrechte.jetzt.
Rechtsanwalt Markus Haitz wurden mit richterlichen Beschluss seine Handys und Laptops beschlagnahmt (Details oben im Video).

Rechtsanwalt Markus Haintz geht davon aus, dass in dem genannten Fall rechtswidriges Handeln von Polizisten, Staatsanwälten oder Richtern vorliegt.

Ich lobe eine Belohnung von bis zu 50.000 € aus für Hinweise zur Aufdeckung von strafrechtlich relevanten Handlungen von Polizeibeamten, Staatsanwälten oder Richtern, welche zu einer rechtskräftigen Verurteilung der betroffenen Polizeibeamten, Staatsanwälten oder Richtern von mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe führen.

14. August 2022
Klaus Schimmelpfennig
How to Save Live Photo as Video