Friedemann Däblitz
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Multipolar: Warum Journalismus keine Verschwörungstheorie und Multipolar kein „rechtes“ Magazin ist

Unbedingte Leseempfehlung dieses Artikels auf Multipolar: https://multipolar-magazin.de/artikel/rki-protokolle-4

Als Auszug ein Zitat des Soziologen Andreas Anton:

„Angesichts der Tatsache, dass es reale Verschwörungen gibt und Verschwörungstheorien damit selbstverständlich auch wahr sein können, ist der Vorwurf, dass jemand ein 'Verschwörungstheoretiker' sei, an sich vollkommen inhaltsleer. Verschwörungstheorien können plausibel sein oder eben nicht. Pauschalurteile verbieten sich hier.“

Ich habe noch nicht viel auf Multipolar gelesen. Was ich dort aber las, zeichnet sich nicht nur durch Widerspruch zu den blinden Flecken der Hauptstrommedien aus. Es ist auch exakter, kritischer und tiefer, als der Mainstream. (X🔗) @RA_Friede
„Den Prüfern des Rechnungshofes zufolge wurden 2020 insgesamt 5,7 Milliarden Schutzmasken beschafft, davon aber nur zwei Milliarden Stück verteilt – und nur 1,7 Milliarden davon in Deutschland. 1,2 Milliarden Schutzmasken wurden demnach inzwischen vernichtet, weitere 1,7 Milliarden sind für die Vernichtung vorge­sehen.“

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/150362/BMG-Rechnungshofkritik-an-Maskenbeschaffung-draengende-Rufe-nach-Transparenz

t.me/Rosenbusch
Heute in der SZ (Print) die #Aufarbeitung: Das Dengue Virus erobert die Welt (2023 wurden in Italien, Spanien und Frankreich 128 Dengue Fälle bekannt; womöglich müssen die Impfstoffentwickler künftig gegen Viren noch mehr Vakzine entwickeln (Zika, Mayaro); der größte Impfstoffhersteller Lateinamerikas ist eine Non Profit Organisation) und in den USA hat sich ein Mensch an einer Kuh mit der Vogelgrippe angesteckt. #RKIFiles (X🔗) @RA_Friede
Meanwhile: Agenda läuft (X🔗) @RA_Friede
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der @tagesschau,

Gestern veröffentlichte Ihr Social Media Team auf Facebook eine rot eingefärbte Wetterkarte. Rot wurden unter anderem 20 Grad in Berlin für den Folgetag angezeigt. In der 20 Uhr Tagesschau-Ausgabe wurden für den Folgetag hingegen sogar 21 Grad in (nur) orange angezeigt. Wie erklären Sie den Unterscheid?

Handelt es sich um eine offenkundige Angstmanipulation auf Facebook?

Falls ja, wie rechtfertigt sich diese?

Steht das krasse Missverhältnis mit Ihrem Informationsauftrag im Einklang?

Quellen: https://www.facebook.com/story.php?story_fbid=810807084418343&id=100064671764885&mibextid=WC7FNe&rdid=HA5HrGeZMsw3jKll

https://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/tagesschau_20_uhr/video-1324090.html
@manaf12hassan (X🔗) @RA_Friede
❗️Berlins Ex-BM für Corona-Amnestie❗️

https://teleg.eu/RASattelmaier

Der ehemalige Berliner Bürgermeister Müller bringt eine Amnestie für Corona-Verstöße ins Spiel.

Ein Jahr nach dem Ende der letzten Corona-Schutzauflagen hat der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Müller einen Straferlass bei Verstößen während der Pandemie angeregt. "Wir wissen aus heutiger Sicht, dass manche Maßnahmen nicht so zwingend waren, wie wir damals dachten", sagte der ehemalige Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz dem Berliner "Tagesspiegel". "Deshalb kann man, finde ich, auch über eine Amnestie nachdenken."

Es müsse allerdings juristisch nachvollziehbar sein, welche Verfahren warum eingestellt würden. "Dafür bräuchte es klare Kriterien"

(
👉 Quelle: ntv.de)

Es ist wohl der erste (ehemalige) Entscheidungsträger der Coronazeit, der eine solche Amnestie in die Diskussion bringt.

Dass es ausgerechnet der ehemalige Berliner Bürgermeister ist, überrascht. Denn gerade das seinerzeit rot-rot-grüne Berlin hat sich durch besonders restriktive Maßnahmen hervorgetan und Herr Müller war stets vorne dabei, wenn es um die massivsten Versammlungsverbote bzw. deren Auflösungen ging.

Diese führten zu einer beispiellosen massiven Polizeigewalt gegen bis dahin friedliche Versammlungsteilnehmer, welche sich bis heute Strafverfahren wegen Widerstandes ausgesetzt sehen.

Zahlreiche rechtswidrige Festnahmen durch die Polizei waren an der Tagesordnung (auch ich wurde Opfer von Polizeigewalt)

Zudem sind zwei Personen im Zusammenhang mit gewaltsamem Vorgehen der Polizei auf derartigen Versammlungen verstorben.

Das alles muss - gerade in Berlin - (juristisch) aufarbeitet werden. Es reicht eben nicht, einfach nur eine Amnestie für die irrsten Verfahren wie Parkbanksünder zu fordern. Denn gerade in Berlin wurde mit der Versammlungsfreiheit das wichtigste konstituierende Recht der Bürger zu Grabe getragen.

Und am Ende kann dann nur eine Amnestie der Betroffenen und eine Entschuldigung der Politik stehen.

Wie glaubwürdig die Aussagen Müllers sind, bemisst sich an seinen weiteren Taten. Gerade er sollte sich dabei aus den o.g. Gründen besonders kritisch selbst hinterfragen.

#RichtigErinnern
Aus Fehlern lernen? Nein: Verfehlungen benennen. Das sollte das erste Ziel der Aufarbeitung sein. (1/2->2)

Die laufende Debatte zur Aufarbeitung der Coronavirus-Pandemie wird - finde ich - nicht nur zu wenig geführt. Sie dreht sich vor allem bislang noch um die falschen Fragen.

Thematisiert werden überschießende Maßnahmen. Geübt wird Kritik im Detail. Das reicht nicht.

Der Duden definiert Ver | feh | lung als Verstoß gegen bestimmte Grundsätze, Vorschriften, eine bestimmte Ordnung.

Die „Coronavirus-Pandemie“ in Deutschland ging mit Verstößen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung einher.

Diese freiheitliche Ordnung macht aus, dass der Einzelne seine Freiheitsbetätigungen nicht begründen muss. Jede staatliche Freiheitseinschränkung ist hingegen rechtfertigungsbedürftig. Dieses Verhältnis wurde in 2020 umgekehrt.

Der #Fehler ist nach dem Duden eher in der Nähe des Irrtums zu verorten. In diese Kategorie gehört all das, was man nicht hätte besser wissen können. Wo man aber entscheiden musste.

Wirklich lernen werden wir m.E. nichts, wenn wir uns nur mit #Fehlerchen beschäftigen. Denn auch bei einem nächsten Mal werden wieder Entscheidungen unter Unsicherheit getroffen werden. Fehler sind dabei normal.

Die @Welt schreibt heute: „Aber auch die beste Corona-Aufarbeitung wird uns nicht perfekt auf jedes Virus der Zukunft vorbereiten. Was bei Covid-19 falsch war, kann bei der nächsten Pandemie richtig sein – und umgekehrt.

Diese fehlerbezogene Interpretation des Begriffs „Aufarbeitung“ greift zu kurz.

Die #Aufarbeitung muss fundamentaler sein. Lehrreich könnte sich die Suche nach Abirrungen von der freiheitlichen Ordnung erweisen, wie sie das Grundgesetz mit dem Grundrechtsschutz vorsieht.

Damit das, was in 2020 ff. geschehen ist, nicht passiert, haben die Verfasser des Grundgesetzes nach meinem Verständnis eine institutionelle Vorkehrung ins Grundgesetz aufgenommen: Die Rechtsprechung. Mit Blick auf den Schutz der Verfassung insbesondere: Das Bundesverfassungsgericht (Art. 92 ff. GG).

In seiner Funktion als „Hüter der Verfassung“ hat das #Bundesverfassungsgericht mit Bundesnotbremse-Entscheidung vom 19.11.2021 noch mehr als ein Jahr nach Beginn der „Pandemie“ ins Gesetz gegossene Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen für verfassungskonform erklärt.

Wesentliche Erwägung war, dass dem Gesetzgeber ein weiter Einschätzungsspielraum zuzubilligen sei. Bei den prognostischen Entscheidungen der Pandemie komme es (nur) darauf an, dass die Prognose auf einer hinreichend gesicherten Grundlage beruhe.

Im Grundsatz habe der Gesetzgeber schon institutionell dafür Sorge getragen, dass die zur Beurteilung von Maßnahmen der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten benötigten Informationen erhoben und evaluiert würden.

Anhaltspunkte für eine insoweit unzureichende Aufgabenerfüllung, die Anlass für eine Begrenzung des Beurteilungs- und Einschätzungsspielraums des Gesetzgebers sein könnten, seien schon angesichts des dynamischen Pandemieverlaufs mit dem Auftreten mehrerer Virusvarianten nicht ersichtlich.

Das #RKI hätte die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt als „sehr hoch“ eingeschätzt.

Belastbare Erkenntnisse, wonach nur geringe oder keine Gefahren für Leben und Gesundheit durch eine Infektion oder nur geringe oder keine Gefahren auch durch Überlastung des Gesundheitssystems vorlägen, seien nach Einschätzung „mehrerer Fachgesellschaften“ demgegenüber nicht vorhanden gewesen.

In dieser Entscheidung hat das BVerfG und vor ihm viele Verwaltungsgerichte wider besseres Wissen unberücksichtigt gelassen, was sich bereits aus dem Gesetz ergibt:

Das RKI ist als Teil der Exekutive dem Ministerium unmittelbar nachgeordnet und weisungsgebunden. Schon strukturell war deshalb in Betracht zu ziehen, dass dessen Verlautbarungen den Vorstellungen des Ministeriums angepasst sein könnten. (X🔗) @RA_Friede
Aus Fehlern lernen? Nein: Verfehlungen benennen. Das sollte das erste Ziel der Aufarbeitung sein. (2/2->1)

Man konnte sich von Anfang an durch Nachdenken erschließen, dass die Ermittlung der „hinreichend gesicherten Grundlage“ und die damit begründeten Wertungen und Empfehlungen des RKI unter einem politischen Erwartungsdruck standen.

Dies konnte man als abstrakten Anhaltspunkt für eine unzureichende Aufgabenerfüllung bereits berücksichtigen. Es wurde - soweit ich das überblicke - von keinem Gericht auch nur angesprochen.

Dieser abstrakte Anhaltspunkt hätte sodann Anlass gegeben, auch den Blick für eine unzureichende Aufgabenerfüllung im Konkreten zu weiten. Dies hätte zB im Rahmen von mündlichen Verhandlungen durch Sachverständigeneinvernahme und Einvernahme der RKI-Verantwortlichen geschehen können. Das ist aber unterblieben.

Ein konkreter Anhaltspunkt für unzureichende Aufgabenerfüllung des RKI findet sich bereits in der Tatsache, dass das RKI in 2001 selbst angemahnt hat, die Effektivität von Nichtpharmazeutischen Interventionen (NPI) vor einer Pandemie zu klären.

Der dann 2016 aktualisierte Pandemieplan beinhaltete aber weiterhin eine lange Reihe von NPIs, deren Wirkungen nicht erforscht waren. Da das RKI selbst in der Verantwortung für die Behebung dieses Misstandes stand, war eine unzureichende Aufgabenerfüllung schon im Vorfeld der Covid-19 Pandemie belegt.

Diese nicht geheime Verfehlung des RKI hätte die Gerichte veranlassen sollen, selbst mit den Kriterien der evidenzbasierten Medizin zu prüfen, ob die politischen Entscheidungen auf systematisch-methodisch-wissenschaftlicher Grundlage beruhten. Dies ist auch dann möglich, wenn es nur wenig „Evidenz“ i.S.v. Studien, Daten und Fakten gibt.

In der Konsequenz wären Freiheitseinschränkungen, die nicht auf systematisch-methodisch ermittelter Grundlage beruhten, mangels tragfähiger Begründung aufzuheben gewesen.

- Fallzahlen und Inzidenzen im Allgemeinen
- sog. „exponentielles Wachstum“
- R-Wert
- Corona-Fallzahlen aus den Krankenhäusern
- Relevanz von prä- und asymptomatischen Übertragungen
- Gesetzliche Fehlanreize bei der Krankenhausfinanzierung

waren die angstmachenden Kennzeichen des Pandemiegeschehens, mit denen Maßnahmen begründet wurden. Deren verzerrender Einfluss auf die Gefahreneinschätzung hätte bei der juristischen Würdigung in Rechnung gestellt werden müssen.

Nach meiner - vom BVerfG abweichenden - Auffassung wurde der weite Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers mangels systematisch-methodischer Vorgehensweise schon bei der Gewinnung und Aufbereitung der vorhandenen Informationen zur Gefahrenlage überschritten.

Mindestens viele Maßnahmen waren deshalb verfassungswidrig.

In der Rechtsprechung fehlte es am Willen, die von Verfassungs wegen gebotenen Konsequenzen zu ziehen.

So standen wir schutzlos dar.

https://www.duden.de/rechtschreibung/Verfehlung
https://www.duden.de/rechtschreibung/Fehler
https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus250915408/Pandemie-Die-Grenzen-der-Corona-Aufarbeitung.html
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-101.html
https://www.bverfg.de/e/rs20211119_1bvr078121.html
https://www.zeit.de/gesundheit/2021-11/lothar-wieler-corona-impfung-rki-interview
https://www.faz.net/aktuell/wissen/wie-wird-geprueft-was-die-corona-massnahmen-gebracht-haben-18132533.html
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/S/Sachverstaendigenausschuss/220630_Evaluationsbericht_IFSG_NEU.pdf
(X🔗) @RA_Friede
Proberichterin entscheidet zu Gunsten der Menschenwürde einer Sterbenden. Nun wird ihr Rechtsbeugung vorgeworfen.

Das ist menschlich traurig und juristisch spannend: Denn die Selbstablehnung wäre prozessrechtlich in dieser Konstellation tatsächlich zwingend. Moralisch-ethisch dürfte es hier jedoch nur einen Freispruch geben.

Wenn die Richterin zum Schutz der Menschenwürde der Sterbenden gehandelt hat, wäre ihre Handlung m.E. auch rechtlich letztlich nicht zu beanstanden:

Sie wäre als rechtfertigender Notstand gem. § 34 StGB von der Rechtsordnung gedeckt.

https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/ost-thueringen/gera/richterin-prozess-corona-pfarrer-100.html (X🔗) @RA_Friede
FAZ: Erste Klimaklage vor europäischem Menschenrechtsgericht erfolgreich

Mir fällt es sehr schwer, diese Rechtsprechung ernst zu nehmen. Menschenrechte als Abwehrrechte gegen den Staat werden weiter in Handlungspflichten der Staaten umgedeutet.

Ich habe keine Ahnung, inwiefern der Mensch ggf. das Klima bedrohlich beeinflusst.

Mir ist aber unbegreiflich, dass älteren Frauen in der Schweiz gegen Hitzewellen ernsthaft durch Maßnahmen zur Beeinflussung der globalen Durchschnittstemperatur (sic!) geholfen werden soll.

FAZ: „Der Klimawandel mit seinen immer häufigeren und intensiveren Hitzewellen sei lebensbedrohlich für ältere Personen, vor allem Frauen, argumentierten die „Klimaseniorinnen“.

Die Schweiz habe es versäumt, Regelungen und Maßnahmen zu treffen, um den Anstieg der Treibhausgasemissionen sowie der globalen Durchschnittstemperatur auf ein Maß zu begrenzen, das im Einklang mit den Verpflichtungen nach der Menschenrechtskonvention stehe, bestätigte der Gerichtshof ihnen.

Angesichts dieses wahnsinnig anmutenden Vorhabens, halte ich es schon jetzt für wichtig, das Narrativ eines wirklich bedrohlichen und zugleich beeinflussbaren Klimawandels nicht einfach zu glauben, sondern kritisch systematisch-methodisch, evidenzbasiert zu hinterfragen.

Die Wissenschaft (TM) ist korrumpiert. Behauptungen über das, was angeblich wissenschaftlich gesetzt sei, sind daher zu prüfen. Nicht nur von Klimawandelfolgenforschern.

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/klima-nachhaltigkeit/erste-klimaklage-vor-menschenrechtsgerichtshof-erfolgreich-19640917.html

(X🔗) @RA_Friede
Rechtsmediziner Tsokos (Ex-Charité) zu #RKIFiles:

„Ich habe nicht eine akademische Laufbahn als Hochschullehrer eingeschlagen, um im Gleichschritt zu marschieren.“

„Dass alle zu den Corona-Toten gezählt wurden, die zum Todeszeitpunkt zwar „Corona positiv“ waren, aber bei einem Verkehrsunfall starben oder auch ertrunken sind, ist ja schon völlig irrsinnig. Man hätte einen klaren Blick dafür haben müssen, ob mit oder an – das hatte die Politik bewusst nicht. Es sollten die Zahlen erhöht werden.“

„Das wird jetzt alles durch die RKI-Files klar, und es ist gut, dass die Berliner Zeitung da einen kritischen Blick hat und sich auch selbstkritisch infrage gestellt hat. Denn die hat ja damals mit ins Horn geblasen, dass diese ganzen Maßnahmen notwendig seien. Die Diskussion, ob mehr Obduktionen oder nicht, war schon damals sinnlos. Denn am Ende haben Politiker entschieden. Und die Mediziner sind mehrheitlich im Gleichschritt mitmarschiert, um das Bild nochmals zu bemühen.“

„(…) es gab kaum Medien – die Berliner Zeitung ab und zu mal –, die da was infrage gestellt haben. Es kommt immer mehr heraus, dass das Ganze politisch gesteuert und weit weg von der Gefährlichkeit des Virus war.“

https://t.co/N3LWKUGNUU (X🔗) @RA_Friede
Friedemann Däblitz
FAZ: Erste Klimaklage vor europäischem Menschenrechtsgericht erfolgreich Mir fällt es sehr schwer, diese Rechtsprechung ernst zu nehmen. Menschenrechte als Abwehrrechte gegen den Staat werden weiter in Handlungspflichten der Staaten umgedeutet. Ich habe…
Cicero zum Klima-Urteil des EGMR

„Zunächst ist es so, dass nicht zweifelfrei belegt werden kann, ob einzelne Hitzewellen tatsächlich auf den menschengemachten Klimawandel zurückzuführen sind“

„Zweitens ist die Schweizer Regierung nicht in der Lage, besagte Hitzewellen zu verhindern. Für einen Sachverhalt, der nicht in der eigenen Verfügungsgewalt liegt, ist man aber auch nicht verantwortlich. Es gibt kein Menschenrecht auf Symbolpolitik.“

Anmerkung: Nachdem jahrelang #Masken getragen wurden, haben die Richter Symbolpolitik als Neue Norm verinnerlicht. Sie können gar nicht mehr damit aufhören.

https://www.cicero.de/aussenpolitik/klima-urteil-des-egmr-auf-dem-weg-in-die-juristenherrschaft (X🔗) @RA_Friede
Nikolaus Blome relativiert bei Lanz seinen Satz vom Dezember 2020:

Ich hingegen möchte an dieser Stelle ausdrücklich um gesellschaftliche Nachteile für all jene ersuchen, die freiwillig auf eine Impfung verzichten. Möge die gesamte Republik mit dem Finger auf sie zeigen.

Video: https://teleg.eu/tomdabassman/5088


Ich habe ihm hierzu geantwortet:

„Nein, Herr @NikolausBlome, Sie haben nicht einfach nur an einer gesellschaftlichen Auseinandersetzung teilgenommen, wie etwa Demonstranten. Sie wollten eine #Biopolitik, die dann mit 3G, 2G und sektoralen Impfpflichten auch kam.
Sie wollten Menschen nötigen.
Sie hatten kein Gefühl.
Sie hatten kein Verständnis.
Es war Ihnen egal.
Möge die gesamte Republik deshalb mit dem Finger auf Sie zeigen. Möge Ihnen das ewig nachhängen.
Wir vergessen nicht.
#Aufarbeitung(X🔗)


Spiegel Artikel mit dem Zitat:

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/impfpflicht-was-denn-sonst-a-2846adb0-a468-48a9-8397-ba50fbe08a68
@RA_Friede
Ihr wollt doch gute Nachrichten?

Als Journalismus getarnter Aktivismus lässt sich dauerhaft nur über Zwangsgebühren unter Haftandrohung finanzieren.

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/schlag-ins-kontor-stellenabbau-bei-sueddeutscher-zeitung,U9e6pC4#

t.me/Rosenbusch
Forwarded from MDB
»US-Präsident Joe Biden geht davon aus, dass der Iran "früher als später" Israel angreifen wird. Zugleich warnte er das Regime in Teheran deutlich vor einem Vergeltungsschlag. Das Auswärtige Amt fordert Deutsche auf, den Iran zu verlassen.«

False Flag incoming?
@MDBsmash

Biden erwartet baldigen Angriff des Irans
https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/biden-warnung-iran-100.html
Friedemann Däblitz
»US-Präsident Joe Biden geht davon aus, dass der Iran "früher als später" Israel angreifen wird. Zugleich warnte er das Regime in Teheran deutlich vor einem Vergeltungsschlag. Das Auswärtige Amt fordert Deutsche auf, den Iran zu verlassen.« False Flag incoming?…
Das Geschehen des Dritten Weltkriegs wird immer unübersichtlicher:

Iran greift Israel offiziell an, sagt aber es sei Vergeltung, völkerrechtlich okay und begrenzt.

Die Eskalationsspirale dreht: direkte Angriffe Israels auf den Iran erscheinen nun möglich.

Vlt wird gerade aber vor allem heiße Luft gemacht, weil fast alle Einschläge in der Luft abgefangen werden. Die Reaktionen sind noch offen.

Je nachdem, welche Kontexte man weglässt oder hervorhebt, wird man zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, wer wofür welche allein- mit- teil- oder Unschuld trägt.

Wer wird sich mit wem wie solidarisieren? Welche Allianzen verschieben sich wie? Das sind reine Machtfragen.

Wer sagt es geht um Moral oder Recht, sagt wahrscheinlich nicht die Wahrheit.

Sicher ist nur: schnelle Urteile und Polarisierungen trüben den Blick. Das macht anfällig für Manipulation. (X🔗) @RA_Friede
How to Make a Poster on Word