Friedemann Däblitz
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Forwarded from Jessica Hamed
#Bundesverfassungsgericht #Bundesnotbremse #Einschätzungsprärogative #Impfpflicht 

Auf JuWiss hat Benjamin Stibi gestern die  veröffentlichten Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur #Bundesnotbremse kommentiert:

„Sie zeigen, dass aus Karlsruhe keine Korrektur der Corona-Politik zu erwarten ist. Das Bundesverfassungsgericht gesteht Regierung und Parlament einstimmig einen weiten Ermessensspielraum bei der Wahl der Maßnahmen zu. Selbst intensivste Grundrechtseingriffe hält es zum Schutz von Gesundheit und Leben für gerechtfertigt. Ein neuer Lockdown wird damit umso wahrscheinlicher. Rechtsschutz dagegen ist aussichtlos.

Die Entscheidungen zur Bundesnotbremse sind auch ein Schlag ins Gesicht für alle, die sich in den letzten eineinhalb Jahre um den Rechtsstaat bemüht gemacht haben. Die vielen Kläger*innen, die den beschwerlichen Rechtsweg immer wieder auf sich genommen haben, obwohl man sie schon früh hat spüren lassen, dass die Erfolgschancen gegen Null gehen und sie von großen Teilen der Gesellschaft dafür verachtet werden würden. Die immer wieder darauf gehofft haben, dass die „Hüter der Verfassung“ endlich ihre „Kollateralschäden“ (von Depressionen hin zu Existenzverlusten) ernst nehmen würden. Dass es das Bundesverfassungsgericht kein einziges Mal in der Pandemie geschafft hat, der Angst-getriebenen Corona-Politik Einhalt zu gebieten und erneut unkritisch die Regierungslinie übernommen hat, bedeutet ein historisches Versagen. Man kann es nicht anders ausdrücken: Das Virus hat den Rechtsstaat infiziert."

https://www.juwiss.de/104-2021/

Eine schonungslose und leider zutreffende Analyse. In a nutshell: grenzenlose Einschätzungsprärogative.

„Ein neuer #Lockdown wird damit umso wahrscheinlicher. #Rechtsschutz dagegen ist aussichtlos.“

Damit hat Benjamin Recht. 

Zugespitzt kann man sagen, die Grenze ist erst überschritten, wenn die Regierung vertritt, dass die Erde eine Scheibe ist. Sprich: Alles, was nicht offensichtlich unvertretbar ist, ist damit von der Einschätzungsprärogative gedeckt. 

D.h. Es ist damit zu rechnen, dass mindestens alle bis April 2021 anhängig gemachten Hauptsachverfahren mit dieser „Begründung“ verloren werden, sofern es keine rein formellen Fehler gab. 

Die Entscheidungen des #BverfG sind schlicht ein #Persilschein für eine hemmungs- und grenzenlose Corona-Politik. Das wissen und wollten die Richter*innen mE auch.

So wundert es nicht, dass bereits gestern die Ministerpräsident*innen dankbar den Ball aufgenommen und direkt strengere Maßnahmen beschlossen haben.

Sogar eine allgemeine #Impfpflicht soll es nach dem Willen der #Ampel offenbar geben, ferner wünscht die SPD eine Verkürzung der Gültigkeit des Impfstatus auf sechs Monate. 

Eine #Impfpflicht für eine Impfung die aufgrund ihrer kurzen Wirksamkeit lediglich sechs Monate anerkannt wird und die zu keiner #Herdenimmunität führt. Bei #Lanz hat Lars Klingenbeil verkündet,  dass eine solche sicher Anfang 2022 komme.

Damit ist die letzte rote Linie gefallen.
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Das Bundesverfassungsgericht hält ab jetzt den Schnabel
04. 03. 2023 | Das Bundesverfassungsgericht hat sich ein neues Adler-Logo gegeben. Es war wohl nicht mehr zeitgemäß, wie der alte Adler das Maul aufriss und dazwischenschrie. Der neue Adler hält brav den Schnabel. Norbert Haering

Kommentar:
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Eine konsequente bildliche Fortführung der Rechtsprechung des #Bundesverfassungsgericht´s der letzten Jahre. Wer nichts zu sagen hat, der soll den Schnabel halten. Darf man das als Anwalt noch sagen? Twitter🔗
Friedemann Däblitz
„Die im März 2020 verkündete Verschärfung der Risikobewertung von „mäßig“ auf „hoch“ – Grundlage sämtlicher Lockdown-Maßnahmen und Gerichtsurteile dazu – gründete, anders als bislang behauptet, nicht auf einer fachlichen Einschätzung des RKI, sondern auf der…
👆 Diese Chronologie von @paul_schreyer ist wirklich hervorragend! Ich verstehe bis heute nicht, wie man bei all dem noch an „Zufall“ glauben kann. Aber das tun Viele..

Es ist zutreffend, was Multipolar hier herausarbeitet: Die Entscheidung vom 17. März, die Risikoeinschätzung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland „als hoch“, wurde von zahlreichen Gerichten blindlings übernommen.

Ein Beispiel: Für einen Freund, der gerade aus China zurückkam und entgeistert feststellte, dass Deutschland Chinesische Verhältnisse etablierte, habe ich gegen Regelungen der Berliner SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 22. März 2020 Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erhoben.

Das #Bundesverfassungsgericht hat mit wortreichem Beschluss vom 31. März 2020 entschieden, diese Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen (1 BvR 712/20). https://bverfg.de/e/rk20200331_1bvr071220.html

-> Das @BVerfG hat diese Entscheidung unter dem Eindruck der Änderung der Gefahreneinschätzung durch das @rki_de auf „hoch“ getroffen. (X🔗) @RA_Friede
Vor mehr als einem Jahr hat Karl Lauterbach eingeräumt, dass #Maskenpflicht im Freien „Schwachsinn“ ist. Vor einem Jahr wurde mein Mandant Wolfgang Greulich für die im Video dokumentierte „Straftat“ vom 17.11.2020 zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt. Kurz vor der Tat wurde im RKI-Krisenstab erörtert, dass FFP2-Masken bei nicht korrekter Anpassung und Benutzung durch ungeschulte Personen keinen Mehrwert haben, wie wir dank #RKIFiles wissen. Dann musste das für Alltagsmasken ja wohl erst Recht gelten, wie man auch außerhalb des RKI wissen konnte. Die Masken waren ein Zeichen der Unterwerfung unter die Staatsgewalt.

Diese Meinung musste man zwar nicht teilen. Das Schlimme aber war: Man durfte diese Meinung nicht einmal auf einer #Versammlung im Freien demonstrieren. Es herrschte in Deutschland eine Mentalität von Befehl und Gehorsam. Mein Mandant musste für die Ausübung seiner #Grundrechte teuer bezahlen. Nachdem der Sachverständige Gerhard Scheuch in erster Instanz noch das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen davon überzeugen konnte, dass Masken im Freien nutzlos sind, hat das Landgericht München II dieses Urteil aufgehoben, weil ein Virologe die Masken im Freien nützlich fand. Eine Wahrscheinlichkeitseinschätzung zur Übertragungsmöglichkeit im Freien wollte und konnte dieser indes nicht einmal näherungsweise angeben.

Wichtiger: Auch die Versammlungsbehörde konnte ihre Gefahrenprognose nicht auf irgendeine Evidenz, sondern nur auf bloße Vermutungen stützen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bräuchte es für Auflagen zur Beschränkung der Versammlungsfreiheit aber immer eine unmittelbare Gefahr. Hieran haben wir in der beim #Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2385/23 aktuell anhängigen Verfassungsbeschwerde gegen die vom Bayerischen Obersten Landesgericht als unbegründet verworfene Revision erneut erinnert.

https://x.com/dablitz_f/status/1772736174768918605?s=20 @RA_Friede
Aus Fehlern lernen? Nein: Verfehlungen benennen. Das sollte das erste Ziel der Aufarbeitung sein. (1/2->2)

Die laufende Debatte zur Aufarbeitung der Coronavirus-Pandemie wird - finde ich - nicht nur zu wenig geführt. Sie dreht sich vor allem bislang noch um die falschen Fragen.

Thematisiert werden überschießende Maßnahmen. Geübt wird Kritik im Detail. Das reicht nicht.

Der Duden definiert Ver | feh | lung als Verstoß gegen bestimmte Grundsätze, Vorschriften, eine bestimmte Ordnung.

Die „Coronavirus-Pandemie“ in Deutschland ging mit Verstößen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung einher.

Diese freiheitliche Ordnung macht aus, dass der Einzelne seine Freiheitsbetätigungen nicht begründen muss. Jede staatliche Freiheitseinschränkung ist hingegen rechtfertigungsbedürftig. Dieses Verhältnis wurde in 2020 umgekehrt.

Der #Fehler ist nach dem Duden eher in der Nähe des Irrtums zu verorten. In diese Kategorie gehört all das, was man nicht hätte besser wissen können. Wo man aber entscheiden musste.

Wirklich lernen werden wir m.E. nichts, wenn wir uns nur mit #Fehlerchen beschäftigen. Denn auch bei einem nächsten Mal werden wieder Entscheidungen unter Unsicherheit getroffen werden. Fehler sind dabei normal.

Die @Welt schreibt heute: „Aber auch die beste Corona-Aufarbeitung wird uns nicht perfekt auf jedes Virus der Zukunft vorbereiten. Was bei Covid-19 falsch war, kann bei der nächsten Pandemie richtig sein – und umgekehrt.

Diese fehlerbezogene Interpretation des Begriffs „Aufarbeitung“ greift zu kurz.

Die #Aufarbeitung muss fundamentaler sein. Lehrreich könnte sich die Suche nach Abirrungen von der freiheitlichen Ordnung erweisen, wie sie das Grundgesetz mit dem Grundrechtsschutz vorsieht.

Damit das, was in 2020 ff. geschehen ist, nicht passiert, haben die Verfasser des Grundgesetzes nach meinem Verständnis eine institutionelle Vorkehrung ins Grundgesetz aufgenommen: Die Rechtsprechung. Mit Blick auf den Schutz der Verfassung insbesondere: Das Bundesverfassungsgericht (Art. 92 ff. GG).

In seiner Funktion als „Hüter der Verfassung“ hat das #Bundesverfassungsgericht mit Bundesnotbremse-Entscheidung vom 19.11.2021 noch mehr als ein Jahr nach Beginn der „Pandemie“ ins Gesetz gegossene Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen für verfassungskonform erklärt.

Wesentliche Erwägung war, dass dem Gesetzgeber ein weiter Einschätzungsspielraum zuzubilligen sei. Bei den prognostischen Entscheidungen der Pandemie komme es (nur) darauf an, dass die Prognose auf einer hinreichend gesicherten Grundlage beruhe.

Im Grundsatz habe der Gesetzgeber schon institutionell dafür Sorge getragen, dass die zur Beurteilung von Maßnahmen der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten benötigten Informationen erhoben und evaluiert würden.

Anhaltspunkte für eine insoweit unzureichende Aufgabenerfüllung, die Anlass für eine Begrenzung des Beurteilungs- und Einschätzungsspielraums des Gesetzgebers sein könnten, seien schon angesichts des dynamischen Pandemieverlaufs mit dem Auftreten mehrerer Virusvarianten nicht ersichtlich.

Das #RKI hätte die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt als „sehr hoch“ eingeschätzt.

Belastbare Erkenntnisse, wonach nur geringe oder keine Gefahren für Leben und Gesundheit durch eine Infektion oder nur geringe oder keine Gefahren auch durch Überlastung des Gesundheitssystems vorlägen, seien nach Einschätzung „mehrerer Fachgesellschaften“ demgegenüber nicht vorhanden gewesen.

In dieser Entscheidung hat das BVerfG und vor ihm viele Verwaltungsgerichte wider besseres Wissen unberücksichtigt gelassen, was sich bereits aus dem Gesetz ergibt:

Das RKI ist als Teil der Exekutive dem Ministerium unmittelbar nachgeordnet und weisungsgebunden. Schon strukturell war deshalb in Betracht zu ziehen, dass dessen Verlautbarungen den Vorstellungen des Ministeriums angepasst sein könnten. (X🔗) @RA_Friede
ZEIT: Bundesverfassungsgericht gibt Beschwerde von Julian Reichelt statt (🔗)

Herzlichen Glückwünsch @jreichelt zu dieser grundrechtskonformen Entscheidung, bei der das #Bundesverfassungsgericht seinen Dienst getan hat.

"Die KG Entscheidung ist ein Witz, schaut man sich den weiterhin abrufbaren Tweet mit eindeutigem Zusammenhang zur Entwicklungshilfe “für Afghanistan” an." war im November 2023 meine Einschätzung (https://x.com/dablitz_f/status/1724925514534605231), die das Bundesverfassungsgericht heute etwas wortreicher bestätigte.

Interessant finde ich auch die Ausführung in Randnummer 25: "Von einem vornherein aussichtslosen Rechtsbehelf muss aber nicht Gebrauch gemacht werden".

Mir fallen in diesem Zusammenhang sehr viele Verfahren ein, bei denen trotz von vornherein bestehender und begründeter Aussichtslosigkeit das Bundesverfassungsgericht die Anträge zum Schutz der Grundrechte abschlägig beschieden hat. Es seien noch nicht alle Rechtsbehelfe ausgeschöpft worden. #Pandemie

Da galten die #Grundrechte auch - "nur eben anders, als vor der Krise". (Zitat Harbarth)

Der Rechtsstaat funktioniert - immer nur selektiv.
#Aufarbeitung

https://www.nwzonline.de/interview/karlsruhe-nwz-interview-mit-stefan-harbarth-mir-ist-um-die-zukunft-des-rechtsstaates-nicht-bange_a_50,8,1385246164.html
(X🔗) @RA_Friede
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