Friedemann Däblitz
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„Im Detail geht es um § 21 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, der die Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser zum Inhalt hat, die laut Sichert ihre Intensivbetten zu 70 Prozent oder mehr ausgelastet haben. […] stellte Sichert bei den zuständigen Staatsanwaltschaften entsprechende Strafanzeigen wegen Betrugs: „Bei Krankenhäusern und Kliniken in ganz Deutschland ist eine unerklärliche und plötzliche Verknappung der insgesamt verfügbaren intensivmedizinischen Betten ab November 2020 sichtbar.“ Dieser Zustand hätte auch über den Corona-freien Sommer 2021 bestanden.
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/verdacht-bundesweiter-intensivbetten-betrug-knappheit-politisch-erzeugt-a3839926.html

Sicherts Schlussfolgerung: „Wenn tatsächlich eine geringere Zahl an freien Intensivbetten gemeldet wurde, als tatsächlich verfügbar waren, ist der Straftatbestand des Betrugs erfüllt und die Staatsanwaltschaft muss tätig werden.“

Aus den von Sichert gesichteten und ausgewerteten Daten der Internetseite „intensivstationen.net“ gehe hervor, dass ab Förderbeginn im November 2020 und „über Nacht“ die Intensivbettenbelegung von „teils unter 30 Prozent auf über 70 Prozent anstieg“.“

#DiviGate

Ob nun demnächst 64 Weisungen an die angerufenen Staatsanwaltschaften ausgesprochen werden?

Wir würden es nicht erfahren.

#Weisungsbefugnis
@RA_Friede
LTO: "Gesetz gegen geheime Wei­sungen an Staats­an­wälte" (zum Artikel 🔗)

"Zur Klarstellung schlägt der Referentenentwurf vor, Weisungen nur zuzulassen: "zur Verhinderung rechtswidriger Entscheidungen", "soweit in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht ein Entscheidungs- oder Beurteilungsspielraum besteht" oder "im Bereich der Ermessensausübung". Justizfremde Erwägungen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Entsprechend soll § 146 GVG geändert werden."

☝️M.E. war das in der verfassungsrechtlichen Theorie ohnehin schon so. Nun soll es gesetzlich klargestellt werden und ein Transparenzgebot normiert. Letzteres wird sich nicht kontrollieren lassen, zumal das große Problem auch die indirekten und unausgesprochenen Weisungen sein dürften.

Der rechtsstaatswidrige Fehlgriff ist die #Weisungsbefugnis für sich. Es braucht keine Klarstellung von verfassungsrechtlich bereits (theoretisch) Gegebenem und keine wohlklingende Scheintransparenz.

An der Weisungsbefugnis soll aber nicht gerüttet werden:

„Mit seinem Entwurf bekennt sich das BMJ zum Weisungsrecht. In dem Entwurf wird die Bedeutung des Weisungsrechts für die demokratische Legitimation der Staatsanwaltschaft betont. […] Der BMJ-Entwurf geht deshalb davon aus, dass eine Abschaffung des Weisungsrechts gegen Art. 20 Abs. 2 Grundgesetz verstößt.“

- Der Letzte Satz Trifft den Nagel neben den verfassungsrechtlichen Kopf. 🤡 (X🔗) @RA_Friede
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