RA Ludwig - Querdenkeranwalt
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Die Coronamaßnahmen haben unsere Grundrechte in einem bisher unbekannten Ausmaß eingeschränkt. Seit März 2020 kämpfe ich mit euch dafür, dass wir unsere Freiheitsrechte nicht ganz verlieren und in vollem Umfang wiederbekommen.
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💥Am 23. Mai 2023 steht das Grundgesetz vor Gericht💥

Morgen ist der 23. Mai. Der Tag des Grundgesetzes, Dieses trat als vorläufige Regelung nach dem 2. Weltkrieg in Westdeutschland am 23. Mai 1949 in Kraft und stellt damit den Beginn der Bundesrepublik Deutschland dar.

An diesem 23. Mai steht als Person Prof. Dr. Sucharit Bhakdi in Plön vor Gericht.
Tatsächlich steht aber das Grundgesetz und mit ihm die Grundrechte vor Gericht.

In den letzten drei Jahren haben wir gemeinsam erlebt, dass das Grundgesetz in seinem Kern abgeschafft worden ist. Politik und Justiz haben uns vor Augen geführt, dass Grundrechte nicht existieren. Grundrechte sind das, was die Machthaber zulassen.

Kein Grundrecht ist in seinem Kern geschützt, wenn die herrschende Klasse es nicht will. Die Staatsstruktur ist völlig unerheblich, wenn Demokratie und Gewaltenteilung die Staatsräson gefährden.

Die Würde des Menschen ist antastbar, wenn die Gerichte diese nicht schützen.
Die Würde des Menschen ist antastbar, wenn für Polizei und Behörden das Grundgesetz nicht Maßstab ihres Handelns ist.
Die Würde des Menschen ist antastbar, wenn Politik nur noch Herrschaft der Interessengruppen ist.

Wir leben in spannenden Zeiten.

"Unglücklich das Land, das Helden nötig hat."

Deutschland hat gerade viele Helden nötig. Helden der Demokratie, Helden der Freiheit. Helden der Menschenwürde.

Diese Menschenwürde steht morgen in Person eines weisen Mannes von Gericht.

Lieber Sucharit,

ich wünsche dir morgen die Kraft deiner sanften und vergebenden Seele. Der Angriff auf dich ist der Angriff der Unfreiheit und der Gewalt auf tausende Jahre zivilisatorischen Fortschritt. Es ist auch kein Wunder, dass es wieder Deutschland ist, in dem die böse Fratze der Totalität ihr hässlichstes Gesicht zeigt.

Meine Gedanken sind morgen bei dir. Der Prozess gegen dich zeigt, am 23. Mai 1949 hat das Grundgesetz das Licht der Welt erblickt; egal, wie das Verfahren ausgeht, am 23. Mai 2023 ist es zu Grabe getragen.

Ich weiß, dass du nichts von Personenkult hältst. Aber man sucht sich historisch nicht aus, ob man ein Held wird oder nicht. Du bist ein Held!

Und ich bin dankbar, dass es dich gibt.

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FOIA-Anfrage von Ori Shabi:

Aufgrund eines Gerichtsbeschlusses veröffentlichte das israelische Gesundheitsministerium heute Daten zur Covid-Sterblichkeit.

Gesamtzahl der Covid-Todesfälle in der Altersgruppe unter 50 Jahren ohne Komorbiditäten: 0 (Null).

Null gesunde Menschen unter 50 sind an Corona gestorben in der „Jahrhundertpandemie“.

Null.

t.me/Rosenbusch
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🇩🇪 Das BVerfG ist eingeladen, die Religionsfreiheit zu bestätigen

Anfang Mai hat Rechtsanwalt Ralf Ludwig in meinem Namen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Transition-News.org berichtet nun über Hintergründe und Zusammenhängen. (<–Link)

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Amtsgericht Plön, Prozeß gegen Prof. Dr. Sucharit Bhakdi beginnt

Starker Andrang in Plön vor dem Amtsgericht, wo heute gegen Sucharit Bhakdi wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung verhandelt wird. Die Unterstützung für den Mann, der in unmißverständlichen Worten auf die wissenschaftlichen Fakten im Zusammenhang mit »Corona« hingewiesen hat, ist riesengroß.

Für die Anwälte für Aufklärung berichtet Prof. Dr. Werner Bergholz vom Termin, er ist vor Ort. (Foto: Werner Bergholz)

‼️ Wir alle
stehen hinter
Sucharit Bhakdi ‼️


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Verhandlung wird fortgesetzt...

©️ Mein Eindruck: Der Richter hat vermutlich angesichts der Videos erkannt, daß die Aussagen Sucharit Bhakdis nicht strafbar sind. Die Verteidigung rügt zurecht, daß die Staatsanwaltschaft nichts ermittelt hat, was entlastend wirkt. Staatsanwaltschaften machen hier immer wieder den gleichen Fehler. Sie verstehen sich fälschlicherweise als bloßes Anklageorgan, das den Beklagten belasten will. Falsch! Im Rechtsstaat muß die Staatsanwaltschaft eben gerade auch die entlastenden Elemente ermitteln!

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Sucharit Bhakdi ist freigesprochen ‼️

👉 Der Richter weißt in seiner Begründung, Prozeßbeobachtern zufolge, auf den Kontext bei mehrdeutigen Aussagen hin. Der Angeklagte vermag zu differenzieren zwischen Politik und Volk, Israel und den Juden allgemein. Der Kontext des Interviews sei politisch.

👉 Den Berichten zufolge habe der Richter im Zusammenhang mit der Kieler Rede auf Sucharit Bhakdi's Idee der demokratischen Willensbildung hingewiesen, im politischen Wahlkampf seien drastische Bilder üblich. Zwar sei der Vergleich mit dem Holocaust seiner Auffassung nach nicht akzeptabel, aber eben nicht strafbar.


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Forwarded from AUF1
+++ FREISPRUCH +++
Im nervenaufreibenden Polit-Prozess um den bekannten impf- und maßnahmenkritischen Arzt und ehemaligen Uni-Professor Dr. Sucharit Bhakdi kam es nach einem ganzen Verhandlungstag schlussendlich zu einem Freispruch. Die haltlosen Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft wegen angeblicher Volksverhetzung konnten Richter Grundmann nicht überzeugen. Bereits zu Beginn des Prozesses zweifelte er die Strafbarkeit von Bhakdis Aussagen an, wie Beobachter vor Gericht vernommen haben wollen. Obwohl der Freispruch ein Sieg für die Wahrheit ist, so bleibt der Prozess selbst trotzdem ein Beweis dafür, dass das System nicht zur Corona-Aufarbeitung und angeblicher Versöhnung bereit ist, sondern immer noch hart gegen Kritiker vorgeht.

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💥AUF1 fasst es richtig zusammen💥

"Obwohl der Freispruch ein Sieg für die Wahrheit ist, so bleibt der Prozess selbst trotzdem ein Beweis dafür, dass das System nicht zur Corona-Aufarbeitung und angeblicher Versöhnung bereit ist, sondern immer noch hart gegen Kritiker vorgeht."

Es ist unerträglich, wie die deutsche Geschichte inzwischen zur Kriminalisierung von Kritikern missbraucht wird.

Die Geschichte sollte uns Anlass geben, bei geringster Machtüberschreitung zu warnen und zu mahnen.
Jeder staatliche Angriff auf die Freiheitsrechte ist ein Angriff auf die Gesellschaft an sich.

Wer heutzutage Diskriminierung kritisiert und darauf verweist, wohin die Unterdrückung einer gesellschaftlichen Minderheit führen kann, leugnet oder verharmlost nicht.

Denn wohin ein unrechter Weg führt wissen wir nicht. Wir wissen aber wohin er führen kann.

Es ist allemal besser den Finger fehlerhaft zu früh zu heben als zu spät zu sein.
Verbrechen gegen die Menschheit beginnen immer mit der Entmenschlichung des Anderen.

Ich habe mich mein Leben lang schützend vor Minderheiten gestellt und immer vertreten, dass jeder - auch der, dessen Meinung ich nicht teile - diese äußern darf.

Die vergangenen drei Jahre haben gezeigt, zu was eine Gesellschaft fähig ist, wenn nur noch eine Meinung zulässig ist und diese mit dem staatlichen Repressionsapparat durchgesetzt wird.

Wir waren und sind viele, die nicht mitgemacht haben.
Ich bedanke mich heute bei allen Menschen, die in den letzten drei Jahren auf die Straße gegangen sind.
Ihr habt dir Grund- und Menschenrechte verteidigt.

Niemand wird euch diese historische Leistung nehmen können.

Heute ist der Tag des Grundgesetzes. Am 23. Mai 1949 haben die Mütter und Väter dieses Grundgesetzes einen Satz dem aus den Kriegstrümmern aufstehenden Deutschland vorangestellt:

Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Alle diejenigen, die auf die Straße gegangen sind, haben sich als Bewahrer dieses Vermächtnisses gezeigt.

Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Wer die Freiheit des Einzelnen nicht akzeptiert, akzeptiert dessen Würde nicht. Und wer die Würde nicht akzeptiert, akzeptiert den Kerngehalt des Grundgesetzes nicht.
Und wer den Kerngehalt des Grundgesetzes nicht akzeptiert, der hat aus der Geschichte nichts gelernt.

Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Diejenigen, die diesen Satz für diese Gesellschaft reklamieren, gelten im Jahr 2023 als Demokratiefeinde.

Das Grundgesetz stellt allerdings die Würde des Menschen über die Demokratie. Auch demokratische Entscheidungen dürfen die Würde nicht antasten. Denn diese ist unantastbar. Auch dann, wenn man sich im Recht und in der Mehrheit wähnt.

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💥Breaking Hambacher Fest 2023💥

Wir haben Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt.
Auf Hinweis des Gerichts hat die Stadtverwaltung heute Vormittag mit Dr. Wolfgang Kochanek und mir ein erneutes Kooperationsgespräch geführt.

Das Ergebnis:

Das Verbot ist aufgehoben.
Das Hambacher Fest findet statt.

Ort und Zeit:

Neustadt an der Weinstraße
28. Mai 2023
Festplatz Wiesenstraße
Treffen 10 Uhr
Start Aufzug 11 Uhr


Der Zug läuft durch die Stadt Neustadt zur Dammstraße.

Ein Zug zum Schloss war bisher verboten.
Ein Aufzug zum Schloss ist jetzt erlaubt.

Polizei und Rettungsdienste haben aus Sicherheitsbedenken darum gebeten, dass zum Hambacher Schloss nur eine begrenzte Anzahl von Menschen ziehen soll. Das Schloss fasst insgesamt 2.600 Menschen.

Die Preisverleihung des Demokratie-Preises findet auf dem Hambacher Schloss statt.

Die Preisverleihung wird zugleich auf Videoleinwände nach Neustadt übertragen.

Weiter Infos:

https://teleg.eu/hambach2023offiziell

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Forwarded from Paul Brandenburg
Termininformation: Strafprozess gegen mich morgen (Donnerstag 25.5.23) um 13:30 Uhr im AG Tiergarten (Saal 1002, Kirchstraße 6, 10557 Berlin)

Nach Einspruch gegen einen entsprechenden Strafbefehl über 30 Tagessätze bin ich der "Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen" angeklagt. Tatgegenständlich soll mein Teilen des satirischen Kunstwerkes "Genderhakenkreuzchen" im August 2022 auf Telegram sein.

Es ist der erste Strafprozess überhaupt gegen mich. Er betrifft nicht die seit Mai 2022 gegen mich laufenden Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Berlin wegen angeblichen "Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz". Er betrifft ebenfalls nicht die gegen mich laufenden Ermittlungen des "Staatsschutzes" der Polizei Berlin wegen angeblicher "Übler Nachrede gegen politische Personen" zum "Nachteil von Karl Lauterbach und Annalena Baerbock".

t.me/paulbrandenburg
❗️Versammlungsverbote scheitern kläglich❗️

https://teleg.eu/RASattelmaier

Es war in der Coronazeit so einfach: Behörden konnten regelmäßig ohne große Probleme und letztlich mit freundlicher Unterstützung der Verwaltungsgerichte unliebsame Versammlungen i.S.d. Art. 8 GG verbieten. Großen Anteil an dieser Verbotskultur hatte auch und vor allem das BVerfG mit seiner wegweisenden „Bremen-Entscheidung“ vom 5. Dezember 2020, welche letztlich zu dieser Erosion des Versammlungsrechts führte.

So wurden der Coronazeit der Jahre 2020 - 2022 in Summe mehr Versammlungen verboten, als in der gesamten Nachkriegszeit der BRD zuvor zusammen.

Damit ist jetzt offenbar Schluss. Die Rechtssprechung hat sich wieder auf das berufen, was jahrzehntelang als Standard galt: Versammlungsverbote können nur in extremen Ausnahmefällen bei Vorliegen einer konkreten Gefährdungslage, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch eintritt, verboten werden.

Offenbar ist das aber bei den Versammlungsbehörden immer noch nicht angekommen, da diese weiter munter willkürlich und rechtswidrig Verbote aussprechen.

Glücklicherweise konnten die Kollegen RA Ludwig und RA Haintz die Versammlungsverbote zum Hambacher Fest am 28.05.2023 in Neustadt (👉 hier) bzw. Schwäbisch Gmünd vom 25. bis 27.05.2023 (👉 hier) erfolgreich gerichtlich kippen.

Letztlich sind das juristische Klatschen für Provinzbehörden, die Gefallen an der Verbotskultur gefunden haben.

Diese und andere Entscheidungen zur Versammlungs- aber auch Kunstfreiheit (z.B. Ganser und Waters) lassen hoffen, dass die Jusikative sich zumindest in dieser Hinsicht endgültig eines Besseren besonnen hat und dem willkürlichen Gesinnungshandeln der Exekutiven offen entgegentritt.

Der Rechtsstaat erlebt eine dringend notwendige Renaissance.

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💥Natürlich nur anekdotisch💥

Solange wir keinen ergebnisoffenen wissenschaftlichen Umgang mit der mRNA-Injektion haben, müssen wir uns - wie hier - auf Beobachtungen verlassen.
Allerdings hatten wir auch Beobachtungen der "Corona-Pandemie", die wissenschaftlich keine Stütze hatten. Aus diesen evidenzlosen Behauptungen hat sich die Unterdrückungspolitik gespeist.

Wir müssen aufarbeiten. Ergebnisoffen, wissenschaftlich und mit dem Willen zivilisatorischen Fortschritts.

Wir haben ein weitgehendes gesellschaftliches Versagen erlebt. Wir haben aber zugleich auch erlebt, dass eine recht große Minderheit querdenkend für Freiheit und individuelke Grundrechte auf die Straße gegangen sind.

Die gesellschaftliche Frage, die es zu beantworten gilt, ist die Frage nach dem Freiheitsbegriff.
Für mich kann Freiheit nur individuell gedacht werden.
Für mich ist Freiheit ein Abwehrrecht gegen jeden, der sie zu nehmen trachtet.

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💥Was erzeugt so viel Hass?💥

Ich sehe nur den öffentlichen Teil dieses Artikels in der FAZ und frage mich:

Was ist nur schief gelaufen?

Was ist schief gelaufen im Leben dieses Journalisten?
Woher kommt der Hass auf andere Menschen, den er dann auch noch ungefiltert einer breiten Öffentlichkeit präsentieren darf?

Ganz offensichtlich sucht er nach besonders heftigen Worten, um seine Unzufriedenheit über einen völlig berechtigten Freispruch auszudrücken.
Er versucht seine journalistische Macht zur Beeinflussung von Richtern und Gerichten einzusetzen.
Er pathologisiert einen anerkannten Wissenschaftler, der sich um die Menschen in Israel sorgt, zum Antisemiten.

Man könnte Wut mit ihm empfinden. Ich habe Mitleid. Ich stelle mir vor, wie ein Leben sein muss, in dem man so viel Wut mit sich herumtragen muss.

Auch dieser Artikel in der FAZ trägt zur Delegitimierung der aktuell veröffentlichten "Mehrheitsmeinung" bei. Es wird immer offensichtlicher, dass es nur eine winzige Minderheit von Menschen war und ist, die sich wie ein Schattenmonster über die Gesellschaft legt.

Der Großteil der Gesellschaft glaubt dieser Minderheit bereits nicht mehr.
Das auch offiziell sichtbare Kippen der Mehrheitsverhältnisse ist nur noch eine Frage der Zeit.

Unsere Aufgabe wird es sein, dass diejenigen, die in das Vakuum springen, nicht noch schlimmere Tyrannen sind.

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Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Pressemitteilung Haintz-legal: Verwaltungsgericht Stuttgart hebt Versammlungsverbot auf, "Galerie der Pandemie" in Schwäbisch Gmünd findet statt
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat unserem Eilantrag (§ 80 V VwGO) stattgegeben und die aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs unserer Mandantin gegen das von der Stadt Schwäbisch Gmünd ausgesprochene Versammlungsverbot wiederhergestellt. Die "Galerie der Pandemie" kann daher vom Donnerstag den 25. bis Samstag den 27. Mai 2023 auf dem Marktplatz in Schwäbisch Gmünd stattfinden, jeweils von 11 bis 17 Uhr.
Das ursprüngliche Versammlungsverbot kann nur als grob willkürlich und eklatant verfassungswidrig bezeichnet werden. Zur Begründung hatte die Stadt Schwäbisch Gmünd u. a. angeführt, dass die Außengastronomie belästigt werde, es wurden vermeintliche Straftaten herbeigeredet, eine Versammlungsqualität wurde verneint, weshalb mit einer unzulässigen Sondernutzung "argumentiert" wurde. Der Verfasser regt an, der Stadt Schwäbisch Gmünd ein paar Exemplare des Grundgesetzes zur Lektüre und Rechtsfortbildung zu übermitteln, da offenkundig versucht wurde, eine offenbar nicht erwünschte Aufarbeitung der "Kollateralschäden" der Corona-Politik zu verhindern. Ähnliche Versammlungen - auf weniger repräsentativen Plätzen - wurden in der Vergangenheit genehmigt. Das Demo-Team in Schwäbisch-Gmünd hat bereits über 200 Demonstrationen sicher und rechtskonform über die Bühne gebracht. Der Versuch der Stadt Schwäbisch-Gmünd, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit einzuschränken ist heute kläglich gescheitert.

Die Verbotsverfügung kann hier, der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart hier heruntergeladen werden.

Markus Haintz
Rechtsanwalt
www.haintz-legal.de
(RA_MarkusHaintz auf Twitter)
Forwarded from klartext_rheinmain
Holger bist ein Ehrenmann,
der viel macht und vieles kann.
Heute hier und morgen dort,
unermüdlich immerfort.

Volksverherzer, Freude-Dealer,
Trommler und Trompetenspieler.
Musiktalent und Taxifahrer,
Demoheld, ein einzig Wahrer.

Souveräner Staatsankläger,
Megacooler Boxenträger.
Freiheitstänzer, Entertainer,
Wing-Chun-Meister und auch -Trainer.

Superschlauer Autoheiler,
nebenbei Zeitungsverteiler.
Friedenstaube auf der Brust,
mutig, stark und selbstbewusst.

Friedlich, ehrlich, fröhlich, frei,
freundlich auch zur Polizei.
Bist ein Guter, nie ein Böser,
geistig groß und noch viel größer.

Ein Hoch auf Holger unsern Mann,
verdient hast dir den Lobgesang.


➡️ Gastautor Lutz aus Frankfurt

(Anm. d. Red. an den geneigten Leser: „Sei wie Holger!“)

twitter.com/klartextrm
Forwarded from Kinderrechte Jetzt
Wir haben die Ausführungen zur Übersterblichkeits-Studie von Christof Kuhbandner und Matthias Reitzner zur besseren Leserlichkeit und damit die Grafiken an der richtigen Stelle sind, nun auf unsere Homepage gestellt. Wir halten diese Ergebnisse für sehr wichtig und würden uns freuen, wenn sie breit geteilt würden.

Es kann nicht sein, dass die STIKO angesichts der sich seit Monaten immer mehr verdichtenden Sicherheitssignale eine Empfehlung ausspricht und unsere Behörden überhaupt nicht mehr hinschauen. Es geht um Gesundheit und Menschenleben!

https://kinderrechtejetzt.de/uebersterblichkeitsartikel-peer-reviewed/
📄 Pressemitteilung: Zusammenarbeit von QUERDENKEN mit politischen Parteien

Stuttgart/26.05.2023 In regelmäßigen Abständen erreichen uns Anfragen, ob Querdenken mit politischen Parteien zusammenarbeitet. Es wird gelegentlich behauptet, dass die Basis oder die AfD der politische oder parlamentarische Arm von Querdenken sei. In dieser Pressemitteilung gibt Querdenken-Gründer Michael Ballweg Auskunft zu diesem Thema.

https://presse.querdenken-711.de/pressemitteilungen/zusammenarbeit-von-querdenken-mit-politischen-parteien/

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