Heinz Raschein
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Juristischer Beistand
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ANTWORT AUF DIE ANFRAGE, OB DIE ZEUGENAUSSAGE EINER BEKANNTEN ZUR REVISION EINES RECHTSKRÄFTIGEN STRAFBEFEHLS FÜHREN KÖNNTE:

Das kommt darauf an, wie die Fragestellungen und die Aussagen darauf lauten. Erst nachdem sie vorliegen, kann ich darüber etwas äussern. Ich kann bei der Fragestellung helfen, wenn Sie sie als Zeugin beantragen. Zeugenaussagen wirken sich nur labil aufs Verfahren aus. Ich kann keine Hoffnungen dazu wecken.

Bitte reduziert Eure Anforderungen an anwaltliche Prognosen. Ich wiederhole: die Anforderungen sehr vieler Anfrager an anwaltliche Prognosen sind weder erfüllbar, noch zumutbar.

LG
Heinz Raschein
[email protected]
2023-01-24. - Brf.an GP, KpKl anonym.pdf
47.1 KB
BERN-MITTELLAND BEREITET HAUPTVERHANDLUNG VOR - WELCHE ANWEISUNGEN DAZU SIND ZU BEACHTEN?
Vor diesem Hintergrund betrachtet müssen alle Strafverfahren, die „Zertifikatsfälschungen“ betreffen, sistiert werden, bis die von Pascal Najadi gegen Alain Berset erhobenen Vorwürfe rechtsgültig geklärt sind.
2023-01-29 - Berufungsbegründung an OG Zürich.pdf
79.9 KB
BÜNDNER ADVOKATUR UND ZÜRCHER ANWALTS“JUSTIZ“
NACHTRÄGLICHE WEIHNACHTEN

Gestern rief mich mein fünfjähriger Enkel an und sagte: „Neni, ich habe noch etwas zu Weihnachten mit Dir zu besprechen, wann könnten wir das machen?“ Ich war höchst erfreut und habe Donnerstag mit ihm ausgemacht. Mit Sicherheit wird er mir erklären, was sich an Weihnachten gehört. Und mit noch grösserer Sicherheit folge ich diesen Wünschen. Die Hauptsache ist ja nicht das Datum, sondern die Innigkeit zwischen Enkel und Neni.

Man beachte: Der Kleine hatte sich etwas überlegt, bevor er zum Telefonhörer griff, und seinen respektablen Wortschatz aktiviert, ehe er mit mir sprach. Ich bin beeindruckt und stolz auf ihn.

Eines Tages wird er mich fragen: „Neni, hast Du damals etwas vorgekehrt, als die alle versucht haben, uns mit der Lüge einer „Pandemie“ zu Sklaven zu machen?“ - Ja, kann ich dann wenigstens sagen.
WAS IST DER „GREAT RESET“? HAFTUNGSNORM FÜR PARLAMENTS- UND REGIERUNGSPOLITIKER. WAS HAT DAS MIT DER ALS VERFEHLT ENTLARVTEN PANDEMIE-MASSNAHMENPOLITIK ZU TUN? - Rechtsanwalt und Publizist Carlos Gebauer

https://youtu.be/B3mk8QSZInE
„FREUNDE DER VERFASSUNG“

Sehr geehrte Damen und Herren

So einfach können Sie es sich nicht machen.

Nachdem Simon Hasler für die Regionalgruppe Viamala ein paar Fragen an die Zentrale gestellt hatte, wurde die ganze Gruppe einfach ausgeschlossen. Sie hat sich dann umbenannt in „Freunde der Wahrheit“, Viamala. Ich bin zu ihrem neuen Leiter erkoren worden. Als solcher fordere ich jetzt Auskunft über die Zusammenkunft mit den von der kritischen Gruppe entsandten Michael Bubendorf und Nicolas Rimoldi. Diese Auskunft will ich nicht als Massenbotschaft, sondern an mich persönlich. Sollte eine solche nicht bis zum 5. März 2023 erfolgen, wird die Regionalgruppe Viamala ausserhalb der „Verfassungsfreunde“ weiterbestehen.

Freundliche Grüsse
Heinz Raschein
[email protected]


Am 22.02.2023 um 11:13 schrieb Freunde der Verfassung <[email protected]>:


21. Februar 2023
Liebes (ehemaliges) Mitglied der Verfassungsfreunde,
sicher hast Du mitbekommen, dass wir in den letzten drei Monaten unserer Datenbank am aktualisieren waren. Dies insbesondere auch in Bezug darauf, ob die Mitgliederbeiträge bezahlt wurden. Die Rechnung wurde ja bewusst erst nach der Mitgliederversammlung 2022 verschickt (schlussendlich dann im Oktober), worauf noch zwei Zahlungsaufforderungen erfolgten. Nach bestem Wissen und Gewissen haben wir somit alle Mitglieder erreicht.

Heute haben wir nun unsere Datenbank insofern bereinigt, dass ab jetzt wirklich nur noch die Menschen als "Mitglied" behandelt werden, welche im 2022 ihren Mitgliederbeitrag bezahlt haben. Gemäss unseren Angaben bist Du nicht mehr dabei. Wie hoffentlich ersichtlich, könnte es trotz aller Sorgfalt sein, dass Du nun dieses Mail bekommst, und somit auf der Liste der nicht-mehr-Mitglied bist, obwohl Du bezahlt hast oder obwohl Du noch Mitglied bleiben möchtest. Dann würden wir uns sehr entschuldigen und würden Dich bitten, Dich umgehend bei uns zu melden.

Ansonsten würden wir Dich mit diesem Schreiben verabschieden und Dir für Deine Unterstützung bis hier hin danken. Selbstverständlich stehen Dir unsere Türen weiterhin jederzeit offen!

Wir erlauben uns, Dich in unserem Vollverteiler zu behalten - der Newsletter kommt zwei, drei Mal im Jahr (beim ersten NL kannst Du Dich natürlich austragen).
Vielen Dank und freundliche Grüsse -

Dein Vorstand und Office der Verfassungsfreunde
KINDERSCHUTZINITIATIVE ZH

Ein lieber Freund von mir, Wolfgang Wolfsgruber, hat mich gebeten, die Zürcher Kinderschutzinitiative auf diesem Kanal vorzustellen. Bei allen Vorbehalten gegen die beobachteten Abstimmungs- und Auszählungspraktiken, ich kann ihm diese Bitte nicht abschlagen, er investiert sein Herzblut. Das Anliegen ist ja auch wirklich richtig. Was auf meinen Kanal passt, entscheide ich; diesmal und für Wolfgang mache ich eine Ausnahme.


Die Kinderschutzinitiative für den Kanton Zürich Kinderschutzinitiative ZH (kinderschutzinitiative-zh.ch) braucht unsere Unterstützung.
 
Es kann doch nicht sein, dass die Eltern tatenlos zusehen müssen, wie ihren eigenen Kindern das Grundrecht auf körperliche
und psychische Unversehrtheit genommen wird. So etwas darf nie wieder passieren!
 
Bis April werden 6'000 gültige Unterschriften für den Kanton Zürich benötigt, um die Vorlage zur Abstimmung zu bringen.
 
JETZT KSI Kinderschutzinitiative ZH unterschreiben
Der Unterschriftenbogen ist nur gültig, wenn er beidseitig ausgedruckt wird.
Wichtig: ein Bogen darf immer nur für eine Gemeinde verwendet werden.
 
 
     
BITTE AUCH TEILEN ODER WEITERLEITEN:
Telegramm:
https://teleg.eu/KinderschutzinitiativeKantonZH
Facebook:
(19) KSI Kinderschutzinitiative ZH | Facebook
Dazu ein Musikvideo:
(40) Freie Geister - Lasst uns bitte nicht allein - Musikvideo - Reupload - YouTube
08.02.23 Beschwerde ans Bundesgericht.pdf
143.6 KB
BEWEISLASTVERTEILUNG AM BUNDESGERICHT, Gesichtsverhüllungszwang in Adelboden

Das Gericht, bzw. die verfahrensleitende Richterin setzt sich ohne irgendwelche Rechts- oder Gewissensbedenken über die seit dem römischen Recht bestehende Beweislastverteilung hinweg. Die Rechtsprechung in der Schweiz ist bankrott.
DIE GLOBALE LAGE

Reiner Füllmich mit Raik Garve und Gerd Reuther

Wo liegen die Herrschaftsinstrumente? Welche Rolle spielen dabei Religion und Medizin? Wie verhält es sich mit der Naturheilkunde? Muss ich an der Veränderung des Systems arbeiten, oder an meiner Einstellung dazu? Schaffen wir die Bedrohungen nur, wenn jeder einzelne in die Selbstbestimmung kommt, in die Selbstverantwortung? Sollen wir auf einen Heilsbringer von aussen warten (Donald Trump, seit gefühlten drei Jahren droht sein „Q“ mit zehntausenden von Verhaftungen, wo bleiben die?)? Oder müssen wir den Fall selbst an die Hand nehmen? Glaubt Reiner Füllmich danach immer noch daran, die Misere über Gerichte ins Reine bringen zu können?

https://www.bitchute.com/video/pjjD81lk5thJ/
PCR-TEST, BITTE KEINE EINZELANFRAGEN

Liebe Regula

Aus meinem Telegram-Kanal:

"Als fünftes kommt hinzu, dass die Massnahmen des Bundesrates und aller Gemeindebehörden ausnahmslos und ausschliesslich auf einem PCR-Testungsverfahren beruhten, von dem das Bundesgericht im Urteil 2C_228/2021 festgehalten hatte:

Erwägung 5.2 „Indessen ist es gar nicht umstritten und übrigens allgemeinnotorisch, dass ein positiver PCR-Test keine Krankheitsdiagnose und für sich allein wenig aussagekräftig ist.“

In diese Aussage des Bundesgerichtes hat sich ein logischer Fehler eingeschlichen. Das Bundesgericht sagt bezeichnenderweise nicht, wie wenig Aussagekraft des PCR-Testverfahrens ausreichend sei, um trotz dessen eingestandener Unzulänglichkeit Massnahmen wie Gesichtsverhüllungszwänge zu erlassen. In Wahrheit verhält es sich nämlich rein logisch überlegt so, dass es für den Erlass von Massnahmen überhaupt keine Aussagekraft des PCR-Testes gibt. Trotzdem beruhen auch die angefochtenen Massnahmen ohne Rücksichtnahme auf diese Sach- und Rechtslage ausschliesslich auf dem PCR-Testverfahren.“

Ich betreibe meinen Telegram-Kanal nicht zum Spass, sondern damit die Leute sich damit befassen und mir Einzelanfragen ersparen. Es sind über 10’000 Abonnenten; wenn jede und jeder mit solchen Fragen kommt, mache ich einfach ganz zu, weil meine Kapazitäten dann nicht mehr ausreichen.

LG
Heinz Raschein
[email protected]


Am 27.02.2023 um 22:20 schrieb Regula

Lieber Heinz
Ich habe gehört dass es in der Schweiz ein Urteil gab betr. PCR Test.
Hast du Infos darüber?

Danke Regula

Von meinem iPad gesendet
2023-02-28 Berufungsergänzung anonym.pdf
85.2 KB
BERUFUNGSERGÄNZUNG AN OG BERN, Gesichtsverhüllungszwang
BITTE BERICHTET MIR VON EUREN ERFOLGEN UND AUCH VON MISSERFOLGEN

Wenn ich meinen eigenen Kanal durchforste, sehe ich, dass ich oft mit Textvorschlägen Hilfe bei Gerichten und „Behörden“ anzubieten versucht habe. Weil ich es für den Kanal anonymisierte, habe ich den Überblick bezüglich von Ergebnissen verloren. Viele von Euch haben sich nicht mehr gemeldet. Deshalb möchte ich Euch ermuntern, mir auf elekronischem Weg unter Beilage der Entscheidunterlagen darüber zu berichten. Das Volk wartet, wie ich meine händeringend, darauf. Vielen Dank und liebe Grüsse!
FÜR MICH UNGEEIGNETE FÄLLE, bitte daran denken!

Sehr geehrter Herr B.

Der Mensch, der Ihnen an der Basler Fasnacht empfahl, sich an mich zu wenden, hat wohl nicht gewusst oder vergessen, dass ich seit 2009 im Ruhestand bin und diesen nur hintanstelle, um Covid-Massnahmegeschädigten im Rahmen meiner Möglichkeiten zu Hilfe zu kommen. Dazu gehören Leute nicht, die per eVelo am Hallwilersee auf reinen Fussgängerpfaden unterwegs sind, sich von der Polizei nicht anhalten lassen und deshalb bestraft werden.

Da ich die mir zugesandten Akten (leider) ohnehin lesen musste, empfehle ich Ihnen in diesem Fall: Einlenken.

Mit freundlichen Grüssen
Heinz Raschein
[email protected]
VERFÜGUNG BILDUNGSDIREKTION ZH (SILVIA STEINER) ZUM GESICHTSVERHÜLLUNGSZWANG AN SCHULEN UNZULÄSSIG (zweieinhalb Jahre Verfahrensdauer)


Rekursentscheid des Regierungsrates ZH zu unserem Rekurs vom 08. November 2020 gegen Gesichtsverhüllungszwang in der Schule

Liebe Nicole

Anbei sende ich Dir den fünfseitigen Entscheid zuhanden der übrigen Rekurrentinnen und Rekurrenten, Eingang bei mir am 3. März 2023.

Die wichtigsten Erwägungen finden sich erstens auf S. 2: Das Anfechtungsobjekt ist nach Auffassung der Regierung weder Verfügung, noch Allgemeinverfügung, sondern ein Erlass („generell-abstrakt“). Zweitens habe die somit nicht allein zuständige „Bildungsdirektorin“ Silvia Steiner im Zuge eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die angefochtene Massnahme zwischenzeitlich zurückgenommen (S. 3); damit sei unser aktuelles Rechtsschutzinteresse erloschen. S. 4: Ein virtuelles Rechtsschutzinteresse (gegen die Wiederholungsgefahr solcher Massnahmen) sei nicht gegeben, weil für Erlasse nur die Gesamtregierung zuständig sei. Immerhin hätten wir im Falle eines Eintretens „mutmasslich obsiegt“; deshalb wird uns eine ausseramtliche Entschädigung in der Höhe von Fr. 1500.— zugesprochen. Im übrigen wird der Rekurs zufolge während des Verfahrens eingetretener Gegenstandslosigkeit abgeschrieben. Dieser Beschluss kann innert 30 Tagen beim Verwaltungsgericht angefochten werden (S. 5).

Von einem solchen Weiterzug rate ich ab. Die Anerkennung des Anfechtungsobjektes als Erlass und die Zusprechung einer Entschädigung ist nach meiner Einschätzung das Maximum dessen, was wir realistisch erreichen können. Die Entschädigung bitte ich beanspruchen zu dürfen.

LG
Heinz Raschein
[email protected]
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