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VGH-Beschluss: 2G-Regel an Hochschulen in BW außer Vollzug gesetzt

"In Baden-Württemberg ist die #2G-Regelung an #Hochschulen ab der kommenden Woche außer Vollzug gesetzt. Das hat der #VGH in Mannheim entschieden.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat einem ungeimpften Studenten recht gegeben und einen Teil der Corona-Verordnung ab Montag außer Vollzug gesetzt. In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss hieß es, das Einfrieren der "Alarmstufe II", das für nichtimmunisierte Studierende zum weitgehenden Ausschluss von Präsenzveranstaltungen führe, sei voraussichtlich rechtswidrig.

Das Land hatte entschieden, die "Alarmstufe II" wegen der Omikron-Variante unabhängig von den Krankenhauseinweisungen vorerst bis Februar beizubehalten
. Durch die vielen Neuinfektionen - auch beim medizinischen Personal - komme es zunehmend zu einer Gefährdung der öffentlichen Gesundheitsversorgung, argumentierte es vor Gericht.

Dem folgte der VGH nicht: Eine Vorschrift, die solche Zugangsbeschränkungen ausdrücklich unabhängig von der
#Hospitalisierungsinzidenz vorgebe, stehe nicht mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang, hieß es. "Erhebliche #Grundrechtsbeschränkungen" könnten nicht abgekoppelt von dieser Inzidenz angeordnet werden. Die Regel bedeute einen gravierenden Eingriff in das #Grundrecht der Betroffenen auf Berufsausbildungsfreiheit...."

Anm.: Der VGH bestätigt hiermit das grob verfassungswidrige und willkürliche Agieren des Kretschmann-Strobl-Regimes.

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/corona-verordnung-2g-uni-vgh-bw-100.html

#SWR

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