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VGH-Beschluss: 2G-Regel an Hochschulen in BW außer Vollzug gesetzt
"In Baden-Württemberg ist die #2G-Regelung an #Hochschulen ab der kommenden Woche außer Vollzug gesetzt. Das hat der #VGH in Mannheim entschieden.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat einem ungeimpften Studenten recht gegeben und einen Teil der Corona-Verordnung ab Montag außer Vollzug gesetzt. In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss hieß es, das Einfrieren der "Alarmstufe II", das für nichtimmunisierte Studierende zum weitgehenden Ausschluss von Präsenzveranstaltungen führe, sei voraussichtlich rechtswidrig.
Das Land hatte entschieden, die "Alarmstufe II" wegen der Omikron-Variante unabhängig von den Krankenhauseinweisungen vorerst bis Februar beizubehalten. Durch die vielen Neuinfektionen - auch beim medizinischen Personal - komme es zunehmend zu einer Gefährdung der öffentlichen Gesundheitsversorgung, argumentierte es vor Gericht.
Dem folgte der VGH nicht: Eine Vorschrift, die solche Zugangsbeschränkungen ausdrücklich unabhängig von der #Hospitalisierungsinzidenz vorgebe, stehe nicht mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang, hieß es. "Erhebliche #Grundrechtsbeschränkungen" könnten nicht abgekoppelt von dieser Inzidenz angeordnet werden. Die Regel bedeute einen gravierenden Eingriff in das #Grundrecht der Betroffenen auf Berufsausbildungsfreiheit...."
Anm.: Der VGH bestätigt hiermit das grob verfassungswidrige und willkürliche Agieren des Kretschmann-Strobl-Regimes.
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/corona-verordnung-2g-uni-vgh-bw-100.html
#SWR
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"In Baden-Württemberg ist die #2G-Regelung an #Hochschulen ab der kommenden Woche außer Vollzug gesetzt. Das hat der #VGH in Mannheim entschieden.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat einem ungeimpften Studenten recht gegeben und einen Teil der Corona-Verordnung ab Montag außer Vollzug gesetzt. In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss hieß es, das Einfrieren der "Alarmstufe II", das für nichtimmunisierte Studierende zum weitgehenden Ausschluss von Präsenzveranstaltungen führe, sei voraussichtlich rechtswidrig.
Das Land hatte entschieden, die "Alarmstufe II" wegen der Omikron-Variante unabhängig von den Krankenhauseinweisungen vorerst bis Februar beizubehalten. Durch die vielen Neuinfektionen - auch beim medizinischen Personal - komme es zunehmend zu einer Gefährdung der öffentlichen Gesundheitsversorgung, argumentierte es vor Gericht.
Dem folgte der VGH nicht: Eine Vorschrift, die solche Zugangsbeschränkungen ausdrücklich unabhängig von der #Hospitalisierungsinzidenz vorgebe, stehe nicht mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang, hieß es. "Erhebliche #Grundrechtsbeschränkungen" könnten nicht abgekoppelt von dieser Inzidenz angeordnet werden. Die Regel bedeute einen gravierenden Eingriff in das #Grundrecht der Betroffenen auf Berufsausbildungsfreiheit...."
Anm.: Der VGH bestätigt hiermit das grob verfassungswidrige und willkürliche Agieren des Kretschmann-Strobl-Regimes.
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VGH-Beschluss: 2G-Regel an Hochschulen in BW wird außer Vollzug gesetzt
In Baden-Württemberg ist die 2G-Regelung an Hochschulen ab der kommenden Woche außer Vollzug gesetzt. Das hat der VGH in Mannheim entschieden.
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𝟏𝟔. 𝐎𝐤𝐭𝐨𝐛𝐞𝐫: 𝐃𝐞𝐦𝐨 𝐢𝐧 𝐒𝐭𝐮𝐭𝐭𝐠𝐚𝐫𝐭 ❗️❕
POLITIK UND MEDIEN HAND IN HAND – DAS SCHADET UNSEREM LAND
➔ Am 16. Oktober 2022 findet vor dem Gebäude des Südwestrundfunk in Stuttgart eine Kundgebung zum Thema „POLITIK UND MEDIEN HAND IN HAND- DAS SCHADET UNSEREM LAND“ statt. Die Veranstalter der Demo rufen dazu auf, gemeinsam auf die Straße zu gehen für eine ausgewogene Berichterstattung, gegen Krieg, gegen eine übergriffige Regierung, für den Mittelstand und für die Menschen.
Video auf unserer zensurfreien Website anschauen:
👉KlaTV-Link: https://www.kla.tv/23871
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Jana aus Kassel entschuldigt sich. Pardon, der #SWR.
Dabei war der Shitstorm für das junge Mädchen damals viel heftiger.
t.me/Rosenbusch
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