▫️Rechtsanwältin Beate Bahner
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„Galerie des Grauens“ – ein Stachel für die Corona-Politik? (Interviews mit Peter Ganz und Beate Bahner)

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In Textform mit Quellen:
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In Deutschland zieht zurzeit die Wanderausstellung „Galerie des Grauens“ von Stadt zu Stadt. Sie berichtet über die nachweislich tragischen Folgen der Corona-Impfung. Vom Mainstream verschwiegen oder sogar diskreditiert: Die Ausstellung ist den Verfechtern der Corona-Politik und den Impfbetreibern ein Dorn im Auge. Und dennoch: Allerorts zieht sie Wahrheitsliebende an …

Mehr dazu: #Interviews #Coronavirus #GesundheitMedizin #JustizGesetze #Impfschaden

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Forwarded from Fakten Frieden Freiheit
#Impfschaden Teil 3

Eine Auswahl an Zuschriften und Kommentaren, die ich nach meinem letzten viralen Video über Impftote /-kranke auf Instagram bekommen habe. Es ist erschreckend, was die Menschen berichten.

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Sinneswandel nach Impfschaden – Grünen-Politiker fordert Debatte 🦠💉

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Der Grünen-Politiker Thomas Löser hatte 2021 noch aktiv für das Impfen gegen Corona geworben ‒ es sei ihm dabei um Solidarität und Verantwortungsgefühl gegangen. Für eine Debatte über mögliche Risiken einer Impfung war er nicht offen. Erst ein persönlicher Schicksalsschlag brachte ihn 2023 dazu, eine offene Diskussion über Impfschäden zu fordern. Für seine Tochter kommt dieser Sinneswandel leider zu spät.

mehr dazu: #GesundheitMedizin #Coronavirus #Impfschaden #Impfen

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Rechtsanwalt Tobias Ulrich am 04.12.2023 auf Twitter/X:

(2/2)


"[...] Die Kammer war sichtlich bemüht mit einer überboardenden Ausdehnung der Krankenvorgeschichte aus 2008 voreingenommene Zusammenhänge zu stricken, weil sie sichtlich bemüht war, Abweisungsgründe zusammenzustricken. Sie haben damit im Termin umfassend die Tätigkeit übernommen, die typischerweise der Beklagten als Einwendung nach § 84 Abs. 2 S. 3 AMG oblag. Die Beklagte konnte sich insoweit in Ulm entspannt zurück lehnen, da quasi die Kammer die Linie der Beklagten vertritt. Die EMA hat zudem immer Recht. Wenn die sagt, dass ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis bestünde, darf in Ulm der Denkprozess ausgesetzt werden, weil der Satz der EMA in Stein gemeißelt sei. Das sind für das Landgericht Ulm tatbestandlich "Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft". Die EMA hat also eine neu Rolle bekommen "Königin der Wissenschaft". Das was die EMA sagt ist dann Wissenschaft. Wissenschaftliche Aufsätze und alles, was der neuen "Königin" widerspricht wird als unwissenschaftlich abqualifiziert.

Wenn dann bei der EMA sinnbildlich 2+2 =85 ergibt, dann sei es so. Ebenso wie das Landgericht Düsseldorf erklärte nun auch das Landgericht Ulm zu Protokoll, dass es kein rechtliches Gehör schenken wird, was von der Auffassung der EMA abweicht, denn alle Gesichtspunkte, um das Nutzen-Risiko-Verhältnis auszuhebeln waren vor dem Termin umfassend vorgetragen worden. Selbst in Bezug auf das Urteil des LG Mainz hatten wir dazu vorgetragen, wo das LG Mainz in rechtlich unzutreffender Weise abbiegt. Das betrifft auch u.a.:

- Kein Übertragungsschutz von der EMA bestätigt (egal)
- Kein dauerhafter Infektionsschutz (egal)
- Keine Verhinderung von schweren Verläufen (egal)
- Enormer Schaden wird nicht berücksichtigt da alle 3.600 peer reviewed Aufsätze bitte in deutsch einzureichen sind. Ich wette, wenn wir das tun, wird trotzem keiner von diesen verstanden oder gelesen. Der Hinweis wurde dennoch im Termin erteilt.

Die Klägerin wies mehrfach im Rahmen ihrer Befragung auf die tendenziöse Befragung hin. Folglich fiel dann auch der Teil zu den tatsächlichen nach der dritten Impfung entstandenen gesundheitlichen Schäden in der Befragung nur noch marginal aus.

Es wurden dann von der Kammer aus meiner Sicht auch berechtigte Hinweise erteilt zur weiteren Erläuterung des Auskunftsanspruchs nach § 84a AMG sowie zur Erläuterung der Mängel der Herstellung und Entwicklung, zu denen wir ebenfalls ergänzend vortragen sollen, was insoweit wieder Lichtblicke sind, wenn sich die Kammer dieser Thematik annimmt.

Auch dazu haben wir dann bis zum 29.01.2024 Zeit.

Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde auf Ende Februar bestimmt. Wir hoffen natürlich stets auf Einsicht und rechtliches Gehör und natürlich, dass sich das Blatt noch in dieser Sache wendet. Die Kammermitglieder waren durchaus sehr unterschiedlich Sichtweisen gegenüber aufgeschlossen, wobei das Betreten von Neuland nicht dazu gehörte.

Wir kämpfen weiter und werden sehen.

#Ulm #Impfschaden #Klage #Termin #Impfschäden #Nebenwirkungen #Impfung #Schadenersatz #BioNTech #Vocalhearing #VaccineSideEffects"

https://x.com/AnwaltUlbrich/status/1731781015725637894?s=20
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