▫️Rechtsanwältin Beate Bahner
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Erste Klagen gegen Verkürzung des Genesenenstatus

Gegen die Verkürzung des Genesenenstatus gibt es offenbar bereits eine große Bereitschaft von Betroffenen, den Klageweg zu beschreiten. Am Sonntagabend reichte die Mainzer Rechtsanwältin Jessica Hamed für ihre Mandanten einen Eilantrag gegen die Verkürzung des Genesenenstatus von 180 auf 90 Tage ein. Am vergangenen Donnerstag hatte sie bereits die Aberkennung des Geimpftenstatuses für einmal mit Johnson & Johnson gerichtlich angefochten. In beiden Fällen hat nun das Verwaltungsgericht Berlin darüber zu entscheiden, da die Eilanträge direkt gegen die umstrittenen Äusserungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung gerichtet sind.

Die Verkürzung des Genesenenstatus wird von Hamed unter Bezugnahme auf verschiedene Studien und Expertenäusserungen als „willkürlich“ gerügt. Bei beiden Eilverfahren wird zudem die Regelungstechnik, nachdem das RKI bzw. das PEI festlegen können, wer als genesen bzw. geimpft gilt, als verfassungswidrig beanstandet. Nach Ansicht von Hamed müsse aufgrund der hohen Grundrechtsrelevanz über diesen Status wenigstens die Regierung selbst befinden.

https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/erste-klagen-gegen-verkuerzung-des-genesenenstatus-li.209072

#Klage #Genesenenstatus #Hamed

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Rechtsanwalt Tobias Ulrich am 04.12.2023 auf Twitter/X:

(2/2)


"[...] Die Kammer war sichtlich bemüht mit einer überboardenden Ausdehnung der Krankenvorgeschichte aus 2008 voreingenommene Zusammenhänge zu stricken, weil sie sichtlich bemüht war, Abweisungsgründe zusammenzustricken. Sie haben damit im Termin umfassend die Tätigkeit übernommen, die typischerweise der Beklagten als Einwendung nach § 84 Abs. 2 S. 3 AMG oblag. Die Beklagte konnte sich insoweit in Ulm entspannt zurück lehnen, da quasi die Kammer die Linie der Beklagten vertritt. Die EMA hat zudem immer Recht. Wenn die sagt, dass ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis bestünde, darf in Ulm der Denkprozess ausgesetzt werden, weil der Satz der EMA in Stein gemeißelt sei. Das sind für das Landgericht Ulm tatbestandlich "Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft". Die EMA hat also eine neu Rolle bekommen "Königin der Wissenschaft". Das was die EMA sagt ist dann Wissenschaft. Wissenschaftliche Aufsätze und alles, was der neuen "Königin" widerspricht wird als unwissenschaftlich abqualifiziert.

Wenn dann bei der EMA sinnbildlich 2+2 =85 ergibt, dann sei es so. Ebenso wie das Landgericht Düsseldorf erklärte nun auch das Landgericht Ulm zu Protokoll, dass es kein rechtliches Gehör schenken wird, was von der Auffassung der EMA abweicht, denn alle Gesichtspunkte, um das Nutzen-Risiko-Verhältnis auszuhebeln waren vor dem Termin umfassend vorgetragen worden. Selbst in Bezug auf das Urteil des LG Mainz hatten wir dazu vorgetragen, wo das LG Mainz in rechtlich unzutreffender Weise abbiegt. Das betrifft auch u.a.:

- Kein Übertragungsschutz von der EMA bestätigt (egal)
- Kein dauerhafter Infektionsschutz (egal)
- Keine Verhinderung von schweren Verläufen (egal)
- Enormer Schaden wird nicht berücksichtigt da alle 3.600 peer reviewed Aufsätze bitte in deutsch einzureichen sind. Ich wette, wenn wir das tun, wird trotzem keiner von diesen verstanden oder gelesen. Der Hinweis wurde dennoch im Termin erteilt.

Die Klägerin wies mehrfach im Rahmen ihrer Befragung auf die tendenziöse Befragung hin. Folglich fiel dann auch der Teil zu den tatsächlichen nach der dritten Impfung entstandenen gesundheitlichen Schäden in der Befragung nur noch marginal aus.

Es wurden dann von der Kammer aus meiner Sicht auch berechtigte Hinweise erteilt zur weiteren Erläuterung des Auskunftsanspruchs nach § 84a AMG sowie zur Erläuterung der Mängel der Herstellung und Entwicklung, zu denen wir ebenfalls ergänzend vortragen sollen, was insoweit wieder Lichtblicke sind, wenn sich die Kammer dieser Thematik annimmt.

Auch dazu haben wir dann bis zum 29.01.2024 Zeit.

Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde auf Ende Februar bestimmt. Wir hoffen natürlich stets auf Einsicht und rechtliches Gehör und natürlich, dass sich das Blatt noch in dieser Sache wendet. Die Kammermitglieder waren durchaus sehr unterschiedlich Sichtweisen gegenüber aufgeschlossen, wobei das Betreten von Neuland nicht dazu gehörte.

Wir kämpfen weiter und werden sehen.

#Ulm #Impfschaden #Klage #Termin #Impfschäden #Nebenwirkungen #Impfung #Schadenersatz #BioNTech #Vocalhearing #VaccineSideEffects"

https://x.com/AnwaltUlbrich/status/1731781015725637894?s=20
Forwarded from M K
#RKIFiles #Klage

22.04.2024

"Auf die Frage, zu welchem Termin die entschwärzten Protokolle nun tatsächlich veröffentlicht werden, verwies das Gesundheitsministerium gegenüber Multipolar auf das RKI, da dem Ministerium „die Dokumente nicht vorliegen“ würden. Das RKI ließ eine entsprechende Anfrage unbeantwortet."

https://multipolar-magazin.de/meldungen/0043
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