Forwarded from Friedemann Däblitz
Nur Kontrollierte Demokratie für Karlsruhe?

Am 9. April 2023 wird in Karlsruhe ein Ostermarsch und eine stationäre Kundgebung für Frieden stattfinden.

Die Stadt hatte hierzu zwei Hüpfburgen verboten und den Schlossgarten als stationäre Versammlungsfläche untersagt.

Gegen Letzteres konnte ich für die Veranstalter vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich vorgehen. Die Veranstaltung darf dort stattfinden, wo sie angemeldet wurde. Die Begründung für das Verbot war: Die angemeldete Versammlungsfläche stünde im Eigentum des Landes Baden-Württemberg. Dieses sei nicht mit der Nutzung für eine Demonstration einverstanden.

Das hat selbst das Verwaltungsgericht nicht überzeugt. Denn jede Versammlungsfläche steht letztlich im staatlichen Eigentum, d.h. im Eigentum der Bürger. Ansonsten finden auf der Fläche regelmäßig staatlich organisierte Saufgelage statt, womit das Land offenbar weniger ein Problem hat, als mit politischen Veranstaltungen Andersdenkender.

Warum aber bleiben Hüpfburgen verboten? Sie seien für den Versammlungszweck nicht notwendig. Das bestätigte leider auch der VGH in Mannheim In zweiter Instanz.

Wir halten diese Rechtsprechung nicht für verfassungskonform. Nach Ansicht der Veranstalter muss jedes Kundgabemittel zugelassen sein, solange es sich bei der Veranstaltung insgesamt um eine Versammlung handelt und das Kundgabemittel die Versammlung attraktiver machen kann. Politischer Protest muss attraktiv sein dürfen.

In den anstehenden Hauptsacheverfahren werden wir auf eine versammlungsfreundlichere Rechtsprechung hinwirken. @Ostermarsch_Karlsruhe @grundrechte_jetzt @GI_informiert @RA_Friede
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