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Forwarded from RT Deutsch
Bayern: Gericht lehnt Eilantrag gegen Corona-Testpflicht für Unterricht in der Schule ab
#bayern #bildung #CoronaKrise #CoronaTest #Deutschland #kinder #Schule #Justiz #PCRTest

Seit Montag gilt in Bayern eine generelle Corona-Testpflicht in den Schulen – sowohl für Kinder als auch Lehrkräfte․ Nur mit einem negativen Testergebnis darf man zum Unterricht․ Ein Eilantrag gegen die Regelung wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgelehnt
Schreiben eines ehrenamtlichen Richters eines Arbeitsgerichts an mich

"Sehr geehrter Her Haintz,
Ich bin seit * Jahren ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht *****.
Zwei unserer letzten Verhandlungstermine wurden mit Maskenpflicht durchgeführt. Beim ersten Termin sind Kläger und Beklagte aufgrund der Hygienemassnahmen nicht erschienen. Sie wurden durch ihren Rechtsbeistand vertreten. Die Kammertermine waren grausam. Wir konnten niemanden befragen und ich halte die Vergleiche, wie auch zwei Urteile für fragwürdig. Ich hatte zu einigen Punkten der Parteien Fragen, die nicht beantwortet werden konnten. Ich habe die Vorsitzende / den Vorsitzenden darauf hingewiesen, dass die Urteile eigentlich nicht gefällt werden können, weil wir keine Möglichkeiten hatten, die Streitenden direkt zu befragen. "Aufgrund der aktuellen Lage müssen wir das so machen..."
Beim einem anderen Termin waren alle Parteien mit Rechtsbeistand zugegen. Natürlich mit Masken. Der /die Vorsitzende kritisierte im Besprechungsraum das Maskentragen, da wir die Mimik der Beteiligten nicht erkennen können und keine Möglichkeit haben die Glaubwürdigkeit der Parteien zu prüfen . "Aber wir können grad nichts anderes tun..."
In einer solchen Situation ist es für mich sehr schwer an guten und gerechten Urteilen oder Vergleichen mitzuwirken. Demnächst habe ich wieder einen Kammertermin und überlege, den Termin abzusagen. Unter solchen Bedingungen will ich nicht mit dem ehrenamtlichen Kollegen entscheiden.

Wenn das beim ArbG schon so behandelt wird, wie ist es dann erst bei anderen Gerichten?

Sie brauchen mir nicht antworten, ich wollte es einfach nur loswerden, weil mich der ganze Kram nervt..."
_____________
Markus Haintz
Rechtsanwalt

Art 20 GG
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Meine Meinung dazu: Das hat mit Rechtsprechung und Rechtsstaat nichts zu tun.
Offenbar sind Richter in diesem Land der Ansicht, dass man wegen Corona sämtliche rechtlichen Gepflogenheiten und Grundsätze über Bord werfen kann.

Armes Deutschland!
Fallbeispiele aus der Praxis, Versammlungsbehörde forderte Daten aller Demonstrationsteilnehmer.


Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Dichtl,

bezugnehmend auf Ihre Anfrage haben wir die Auflage Ziff. 6 der Verfügung erneut überprüft und können Ihnen folgende Rückmeldung geben:

Nach Durchsicht der zitierten Urteile haben wir uns entschlossen die streitgegenständliche Auflage Nr. 6 (s.u.) umgehend aufzuheben und nur als freiwilligen Hinweis (am Ende) in den nicht verfügenden Teil der Verfügung aufzunehmen:

Alte Fassung:

"Der Versammlungsleiter hat die Daten der Teilnehmer (Name, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) zu erfassen. Hierzu sind „Anmeldebögen“ an die Teilnehmer auszugeben oder anderweitig zur Verfügung zu stellen. Die ausgefüllten Bögen sind in einem geschlossenen Behälter zu sammeln. Die Teilnehmer müssen die Möglichkeit haben, ihren jeweiligen Bogen selbst in das Behältnis einzustecken. Soweit von den Teilnehmern gewollt, ist die Eintragung der o. g. genannten Daten in ausgelegte Listen alternativ möglich. Der Versammlungsleiter hat die Teilnehmerliste/Anmeldebögen 3 Wochen aufzubewahren (ab dem Versammlungstag) und auf Verlangen gegenüber den zuständigen Behörden unverzüglich auszuhändigen, soweit dies für Ermittlungen des Gesundheitsamtes (§ 25 IfSG) oder sonstige Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erforderlich ist. Nach Ablauf der 3-Wochen-Frist sind die Teilnehmerliste/ Anmeldebögen durch den Versammlungsleiter zu vernichten."
Jetzt Live!
⚠️ Neue Virale Aktion: keine Zwangstestungen an Schulen
Das sensationelle Beschluss aus Weimar könnte eine Zeitenwende einläuten! Dann nämlich, wenn wir es nun schaffen, unsere aller Kräfte zu aktivieren. Versuchen wir gemeinsam möglichst viele Schulen und Lehrer aufzuklären, was das Urteil von Weimar für Auswirkungen auf die Rechtslage hat.
Zeigen wir, dass wir viele sind!
Verteilt diese Aktion in allen Kanälen, die Euch zur Verfügung stehen!

Premiere um 18.00
🔴 Widerspruch zur Zwangstestung an Schulen – Musterschreiben von Prof. Dr. Martin Schwab - KPTV#49

https://klagepaten.eu/2021/04/12/%e2%9a%a0%ef%b8%8f-neue-virale-aktion-keine-zwangstestungen-an-schulen/

Prof. Dr. Martin Schwab hat für die Klagepaten ein wichtiges Musterschreiben gegen die Testpflicht an den Schulen verfasst.
Tina erklärt im Interview mit dem Rechtswissenschaftler, worum es im Schreiben geht.

🔗 Link zum Musterschreiben: https://klagepaten.eu/widerspruch-zur-zwangstestung-an-schulen/

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💥Neues aus der Lügen- und Lückenpresse💥

https://www.fr.de/frankfurt/querdenken-in-frankfurt-unzufrieden-mit-der-corona-politik-90405866.html

„Nahe der EZB kam es zu einem Vorfall, bei dem ein Demonstrant eine Gegendemonstrantin trat. Dieser Vorfall ist auf einem Video in sozialen Netzwerken festgehalten. Die Polizei hat den Vorfall den Angaben zufolge aber noch nicht ausgewertet.“

Darf ich euch darum bitten der Frankfurter Rundschau folgende Videos per E-Mail zukommen zu lassen:
https://teleg.eu/Haintz/6887
https://youtu.be/E2KAivfqQbY?t=3482

[email protected]
Weitere Kontaktdaten:
Frankfurter Rundschau GmbH
Frankenallee 71–81
60327 Frankfurt am Main
Tel: +49 69 2199-1
Fax: +49 69 7501-4877
E-Mail: [email protected]

Teilt der Zeitung doch einfach mal mit, was ihr von einer solchen Art der „Berichterstattung“ haltet. Das ist nur noch Propaganda, die Frankfurter Rundschau wäre durchaus in der Lage Videos zu sichten, bevor sie derartige aus dem Zusammenhang gerissene „Nachrichten“ verbreitet. Lügen in den Medien kann man erkennen, Lücken nicht. Lückenpresse beschreibt es daher noch wesentlich besser.

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Markus Haintz
Rechtsanwalt

Art 20 GG
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
E-Mail eines Vaters an die Schule seiner Tochter bezüglich der Testpflicht

„Liebe Frau...,

mit Einführung der verpflichtenden Selbsttests in Schulen melden wir unsere Tochter hiermit aus gesundheitlichen Gründen vom Präsenzunterricht ab.

Wir verstehen die sehr schwierige Situation der Lehrer und Schulen im aktuellen Geschehen rund um die Corona-Maßnahmen und können nachvollziehen, dass es auch für Sie außerordentlich herausfordernd ist, allen Seiten gerecht zu werden. Besonders, da die Spaltung der Gesellschaft durch Politik und Medien aktiv und konsequent vorangetrieben wird und viele Menschen aus ganz unterschiedlichen Gründen mittlerweile an der emotionalen Belastungsgrenze angekommen sind.

Zusätzlich zur schon vermutlich gesundheitsschädlichen Maskenpflicht halten wir den nun geplanten Eingriff in die Würde der Kinder für nicht (länger) vertretbar. Wir möchten unsere (gesunde) Tochter nicht mehrmals wöchentlich einem Test mittels (ungeeigneter) Labordiagnostik aussetzen, um öffentlich und ohne Schutz von Privatsphäre oder Datenschutz feststellen zu lassen, ob unsere Tochter publikumswirksam "abgesondert" werden muss.
Der Publizist Gunnar Kaiser hat ein anschauliches Video bereitgestellt, in dem die Situation unserer Meinung nach recht treffend beschrieben wird: https://www.youtube.com/watch?v=32GqSD2O5qI
Ein sehr lesenswerter Ansatz zum grundsätzlichen Diskurs Gesundheit vs Würde, geschrieben von einem Leopoldina-Mitglied, findet sich hier: https://www.nzz.ch/feuilleton/die-geschlossene-gesellschaft-und-ihre-neuen-freunde-warum-es-falsch-ist-die-gesundheit-hoeher-zu-gewichten-als-die-menschenwuerde-ld.1609287

Wir halten den psychischen und sozialen Schaden der regelmäßigen und öffentlichen Massentests für schädlich und die Vorgehensweise vermutlich sogar relevant im Hinblick auf Paragraph 225 Strafgesetzbuch ("Misshandlung von Schutzbefohlenen"). Im gesamten Kontext "Schüler im Pandemie-Geschehen" gab es übrigens letzte Woche ein wegweisendes Urteil vom Amtsgericht Weimar, das sehr detailliert begründet wurde: https://2020news.de/sensationsurteil-aus-weimar-keine-masken-kein-abstand-keine-tests-mehr-fuer-schueler/

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass wir die schwierige Situation verstehen, in der Sie sich befinden. Aber als Eltern hat der Schutz unserer Tochter für uns Priorität. Wir hoffen, dass Sie unseren Standpunkt nachvollziehen können. Mia hat sich an der Schule sehr wohlgefühlt und wir bedanken uns nochmal ausdrücklich für die gute Aufnahme und auch die sehr gute und unkomplizierte Betreuung bisher. Unsere Entscheidung ist ausschließlich auf die übergriffige Politik von Bund und Land zurückzuführen.

Unsere Tochter ist natürlich bereit, alle notwendigen Leistungsnachweise zu erbringen und alle Anforderungen des Distanzlernens zu erfüllen. Bitte teilen Sie uns mit, wie die restlichen Wochen des Schuljahres unter diesen Bedingungen erfolgreich abgeschlossen werden können.“

Besten Dank und viele Grüße,
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Markus Haintz
Rechtsanwalt

Art 20 GG
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
https://www.kn-online.de/Nachrichten/Schleswig-Holstein/Aerzte-aus-Altenholz-zu-Corona-Beschraenkungen-sind-schrecklich-und-nicht-zu-rechtfertigen

Die Kieler Nachrichten (KN) gehören zum RND-Netzwerk und sind nicht gerade bekannt für einen kritischen Umgang mit der Corona-Politik. Am Sonnabend erschien jedoch ein größerer Artikel über zwei Fachärzte, die erhebliche Zweifel am PCR-Test äußern und das immer wieder kehrende Mantra vom drohenden Patientenkolllaps in den örtlichen Kliniken kritisieren.

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Markus Haintz
Rechtsanwalt

Art 20 GG
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
https://www.mainpost.de/regional/schweinfurt/eltern-demonstrierten-gegen-corona-testpflicht-in-der-schule-art-10589932

„Seit 12. April gilt an Bayerns Schulen eine generelle Corona-Testpflicht, unabhängig von der Inzidenz. Mindestens zweimal pro Woche müssen Kinder und Jugendliche einen negativen Corona-Test vorweisen, sonst dürfen sie nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Das gilt von der ersten Klasse bis zum Abiturjahrgang, für alle Schüler und Lehrer sowie für alle Mitarbeiter in den Schulen. "Nicht getestete Schüler oder Lehrer müssen im Distanzunterricht bleiben", so die Anordnung von Bayerns Kultusminister Michael Piazolo. Gegen diesen Beschluss der Staatsregierung formiert sich nun Widerstand.

Kinder hielten gemalte Plakate hoch, auf denen sie Schule ohne Maske und Tests forderten.“
Forwarded from ❤️ Namen- und labellose Teams 🇦🇹🇩🇪🇮🇹🇪🇺 (Alexander Ehrlich www.honkforhope.eu)
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🇦🇹 SIEGE am laufenden Band! 🇦🇹
13.04.2021 um 17 : 14 Uhr

Sensationelles Urteil der Disziplinarkommission im Fall der regierungskritischen Polizistin Birgit Pühringer

(siehe auch hier: https://teleg.eu/alexander_ehrlich/2415)

Jetzt ist es amtlich:

1️⃣ Polizisten dürfen in Österreich eine eigene Meinung haben und verlieren deshalb nicht ihren Job!
2️⃣ aktive Polizisten dürfen in ihrer Freizeit ihr Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wahrnehmen, an Demos teilnehmen und auch dort sprechen!

Sie müssen dabei natürlich die Abstands- und Gesichtsbedeckungsregeln einhalten. Na, wenn's weiter nichts ist! 🎊🍾🎈

Alexander Ehrlich
Augenzeugenbericht einer Pflegerin/eines Pfleger zur massiven Häufung von positiven Testergebnissen in einem Pflegeheim in Halle an der Saale nach der Corona Impfung. Die genauen Zahlen liegen mir vor, zum Schutz meiner Kontaktperson wurden diese in Prozente umgerechnet und leicht angepasst, die Relation wurde hierbei beibehalten.

Sehr geehrter Herr Haintz,
ich melde mich bei Ihnen, weil ich nicht weiß wohin.
Der Grund ist, ich arbeite im Pflegeheim in Halle/ Saale. Wir haben ca. 20 Bewohner und hatten ein ganzes Jahr nicht einen einzigen positiven Fall. Jetzt, nachdem die meisten Bewohner 2x geimpft sind, sind 75 % unserer Bewohner positiv getestet. Auch mehr als die Hälfte der Pfleger sind nunmehr positiv, zuvor war es kein einziger.

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Markus Haintz

„Man kann das ganze Volk eine Zeit lang täuschen und man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen, aber man kann nicht das ganze Volk die ganze Zeit täuschen.“

Abraham Lincoln
Vielleicht kann Herr Drosten dem Herrn helfen? Früher waren Menschen krank, heute sind sie positiv getestet...
Forwarded from Bürger in Uniform - Der Kanal (Victoria Magistrado)
Diese Meldung geht an alle aktiven Soldaten der Bundeswehr, die diesem Kanal folgen.
Ich würde gerne eure Meinung zu der kommenden (bzw. schon für die in den Einsatz abgeorderten Kameraden) Duldungspflicht für die Covid Impfung hören. Ich möchte ein allgemeines Stimmungsbild in der Truppe erfassen, um dieses dann in einem Artikel für die Bevölkerung sichtbar zumachen und euch eine Stimme damit zu geben. Bitte schreibt mir deshalb gerne an folgende Emailadresse eure Meinung zu dieser Thematik.
[email protected]

Vielen Dank für eure Mitarbeit
Forwarded from Jessica Hamed
Mein geschätzter und überaus talentierte wissenschaftlicher Mitarbeiter Benjamin Stibi hat mit dem Merkur über seine Verfassungsbeschwerde (VB) im letzten Jahr, die ua die Ausgangssperre zum Gegenstand hatte, gesprochen.

Seine VB war die erste zulässige Corona-VB, der sich das ansonsten leider recht schweigsame Bundesverfassungsgericht angenommen hatte.

Das ein junger Jurastudent die Fähigkeiten, eine zulässige VB zu erheben und den Weitblick für die sich damals bereits anbahnende Rechtstaatskrise hat, hat mich tief beeindruckt.

Teilten mehr Jurist*innen sein gutes Judiz, wäre es wohl nicht zum anklopfenden 28b IfSG gekommen.

In Merkurt schildert er ua wie es dazu kam, dass er nachts nach Karlsruhe fuhr:

„Was ging Ihnen durch den Kopf, als Sie die Beschwerde verfasst haben?

Stibi: Ich war erschüttert, wie bereitwillig viele ihre Grundrechte aufgeben wollten, als sie den Lockdown regelrecht einforderten. Pauschal verdrängt das Recht auf Leben andere Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit nicht. Für diese Haltung wurde ich in den Sozialen Medien angefeindet und bezichtigt, die Leute zu verunsichern.

[...]

Wann fassten Sie den Entschluss, die Beschwerde einzureichen?

Stibi: Direkt, als klar war, dass die Ausgangsbeschränkung tatsächlich kommt. Als ich mit dem Schreiben fertig war, stieg ich ins Auto. Drei Stunden später habe ich sie dann um kurz nach Mitternacht in Karlsruhe abgegeben. Am nächsten Morgen wurde Söders Verordnung dann sogar per Megafon in meinem Dorf verlesen. Das hat mir Angst gemacht und mich bestätigt.“

https://www.merkur.de/bayern/corona-virus-bayern-regeln-beschwerde-student-bundesverfassungsgericht-grundrecht-benjamin-stibi-dachau-zr-90423918.html
Forwarded from Jessica Hamed
In der Berliner Zeitung durfte ich heute die rechtliche Entwicklung zur bundesweiten „Notbremse“ kommentieren. Ich analysiere dort, wie es überhaupt soweit kommen konnte und erläutere zunächst, wieso der Inzidenzwert als alleiniger Gradmesser für die Pandemie und damit für Grundrechtseingriffe untauglich ist:

„Denn der Inzidenzwert allein hat noch nie eine verlässliche Messgrundlage dargestellt. Das gilt aktuell mehr denn je. Aufgrund der massenhaft eingesetzten Antigenschnelltest werden erheblich mehr Tests durchgeführt, weshalb mehr Infektionen entdeckt werden, ohne dass hieraus automatisch Schlüsse auf die Dynamik des Infektionsgeschehens gezogen werden können. Aussagekräftig wäre allenfalls die Quote zwischen (allen!) durchgeführten Tests und den positiven PCR-Tests. Indes wird nur die Positivenquote der durchgeführten PCR-Tests durch das RKI ermittelt. Gleichzeitig müssten zudem auch veränderte Teststrategien berücksichtigt werden. Aufgrund der inzwischen wöchentlich anlasslos zu Hundertaussendenden durchgeführten Schnelltests werden selbstverständlich mehr positiv Getestete entdeckt. Es entsteht durch die Fixierung allein auf die absoluten Zahlen der positiv Getesteten aus den vorgenannten Gründen ein Zerrbild des Infektionsgeschehens. Das heißt, die rein absoluten Zahlen der positiven PCR-Testungen sind letztlich wertlos. Sie sind lediglich als Rohdaten aufzufassen, die ein Baustein im Gesamtbild darstellen. Sie sagen jedoch nichts über das tatsächliche klinische Erkrankungs-, Therapie- und Belastungsbild aus, weshalb z. B. die Autorengruppe um Matthias Schrappe früh komplexere Parameter vorgeschlagen hatte.“

Ich stelle dann fest, dass die geplante Ausgangssperre und Kontaktbeschränkung verfassungswidrig sind und frage mich:

„Woher kommt sie aber, die unstillbare Gier nach immer mehr Kontrolle über die Bevölkerung? Die Regierenden misstrauen ihren Bürger:innen zutiefst. So sehr, dass sie ihnen nicht einmal zutrauen, sich eigenverantwortlich zu testen. In Rheinland-Pfalz dürfen etwa Tests, die vorgeschrieben sind (z. B. für die Außengastronomie), nicht in Ruhe zu Hause durchgeführt werden, sondern müssen vielmehr vor der Gastwirtin vorgenommen werden.“

„Doch wie konnte es so weit kommen? Noch im letzten April war ich mir sicher, so etwas wie den Lockdown wird es in Deutschland nie wieder geben. Das Gegenteil ist eingetreten. Der Staat ordnet immer hemmungsloser und leichtfertiger die schwerwiegendsten Grundrechtseingriffe an.

Letzten Frühling war es in meinem Heimatbundesland Rheinland-Pfalz wie in den meisten anderen Bundesländern geradezu verpönt, über eine Ausgangssperre auch nur näher nachzudenken. Inzwischen wurden zwei Landkreise in Rheinland-Pfalz aber genau dazu per Erlass gezwungen.

Ein großer Teil der Verantwortung dafür ist bei den Parlamenten zu verorten. Früh haben die Abgeordneten gemerkt, dass sie in der Pandemie nichts zu gewinnen haben. Daher ließen und lassen sie die Regierenden im Wesentlichen schalten und walten.

Und auch die Gerichte haben sich (mit wenigen Ausnahmen) von Beginn an lediglich „maßnahmenbegleitend“ gezeigt und waren sichtlich bemüht, möglichst nicht, und wenn, dann allenfalls in Randbereichen, korrigierend in die Schutzkonzepte der Regierenden einzugreifen. Diese Haltung wurde zunehmend offensichtlicher und offenbart sich durch die fehlende Begründungstiefe, der Außerachtlassung verfassungsrechtlich etablierter Prüfungsmaßstäbe und der schieren Ignoranz gegenüber entgegenstehenden Argumenten und Fakten (etwa bei dem Thema Masken im Freien beim Individualsport).

Aber auch die Bürger:innen (und damit Wähler:innen), die dem Staat signalisieren, dass sie ein „hartes Durchgreifen“ wünschen – nachdem ebendieser Staat gerade jene Menschen derart in Angst und Schrecken versetzte und damit einen Teufelskreis schuf, den er selbst nicht mehr gesichtswahrend durchbrechen kann –, tragen ihren Teil der Verantwortung für diese Entwicklung.

Mit anderen Worten, wir haben als Gesellschaft im Gesamten versagt und uns an den Werten, die wir als für uns verbindlich ansehen, versündigt.
Forwarded from Jessica Hamed
Die Verabschiedung des geplanten § 28b IfSG ist letztlich nur der bis dato konsequente Höhepunkt einer beispiellosen rechtsstaatlichen Fehlentwicklung.“

Und stelle an Beispielen fest, dass eine Mischung aus Angst, Macht und Politik dazu führte:

Maurizio Bach legte in einer ebenso schonungslosen wie brillanten Ausführung jüngst dar, wie die Angst zur Regierungsmethode wurde und wie Sonderregelungen und Alleingänge einzelner Bundesländer eine Wahltaktik offenbaren.

Auf allen Seiten herrscht – von den Regierenden im Hinblick auf das Virus bewusst verstärkte – Angst. Die einen haben Angst, selbst schwer zu erkranken, anderen Menschen die Krankheit oder gar den Tod zu bringen und einer Gefahr macht- und kontrolllos ausgeliefert zu sein. Andere wiederum haben Angst vor einem starken Staat, der seine Macht missbraucht.

Beide Ängste werden von der Politik aufgenommen und genutzt. Neben dem altbekannten Widerstreit des ehemals für „Lockerungen“ stehenden Laschet und dem für „Vorsicht und Umsicht“ berüchtigten Söder war das auch in Rheinland-Pfalz zu beobachten. Just eine Woche vor der Landtagswahl durfte der Einzelhandel in Rheinland-Pfalz öffnen; die Freude währte nur kurz, und so war bereits wenige Tage nach dem Wahlsonntag der Einzelhandel vielerorts schon wieder geschlossen. Politisches Kalkül lässt das Pendel mal in die eine, mal in die andere Richtung ausschlagen.“

Wenig Hoffnung setze ich in das BVerfG:

Nachdem sich jüngst...Harbarth zur Corona-Politik äußerte und sein Interview als Verteidigung der Regierung rezipiert wurde, stellt sich durchaus die Frage, was nach derartigen Äußerungen noch zu erwarten ist.“

Abschließend verweise ich auf bundesgeschichtliche Parallelen:

„Es ist nicht der erste Fall einer entfesselten Staatsmacht in der Bundesrepublik ist. Schon einmal tagten inoffizielle Krisenstäbe, wurden fragwürdige Gesetze erlassen und eine Nachrichtensperre verhängt. Helmut Schmidt, Bundeskanzler von 1974 bis 1982, kommentierte die Geschehnisse rund um den Deutschen Herbst im Jahr 1977 später mit den Worten: „Ich kann nur nachträglich den deutschen Juristen danken, dass sie das alles nicht verfassungsrechtlich untersucht haben.“

Er war immerhin noch dankbar, die hiesigen Regierenden hingegen scheinen dieses „Entgegenkommen“ jedoch gerade zu einzufordern.“

https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/anwaeltin-entwurf-zur-aenderung-des-infektionsschutzgesetzes-verfassungswidrig-li.152338
💥Neue Richtervereinigung gefährdet die richterliche Unabhängigkeit💥

https://www.juris.de/jportal/portal/t/c0e/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA210401375&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

Die Neue Richtervereinigung (NRV) begeht Kollegenschelte.
Hier muss man einmal konstatieren, dass die NRV sich damit als Zusammenschluss charakterloser Richterinnen und Richter erweist.

Denn richtigerweise führt die NRV aus:
"Richterliche Unabhängigkeit ist ein hohes Gut und deswegen verbietet es sich für richterliche Interessenverbände und Gewerkschaften in der Regel, richterliche Entscheidung in der Sache zu bewerten."

Jemand mit einem rechtsstaatlichen Berufsethos hält nach dieser Feststellung einfach seine Klappe.
Wer diese Feststellung trifft, und hiernach noch weiter spricht, sollte seinen Beruf wechseln oder sich auf Diensttauglichkeit untersuchen lassen.

Die dieser Feststellung folgenden Sätze sind in ihrer Substanzlosigkeit und Inhaltsleere kaum zu unterbieten.
Es darf davon ausgegangen werden, dass keine Richterin und kein Richter vom NRV die mehr als 100 Seiten Gutachten überhaupt gelesen, geschweige denn verstanden hat. In Juristenkreisen nennt man das Finalität: Man kennt das Ergebnis, dass der Justizministererwartet, Tatsachen, Argumente und Wirklichkeit sind dabei nur hinderlich.

Ich gehe davon aus, dass diese Pressemitteilung ein Schnellschuss einer kleinen Gruppe innerhalb der NRV war, die nicht für den gesamten Verein spricht.
Sicherlich auch deshalb, weil man sich ertappt fühlt an Tod und Leid tausender Menschen (sog. Kollateralschäden) mitgewirkt zu haben.

Der Versuch, diese Taten unter den Teppich zu kehren wird scheitern.

Ich fordere alle anständigen Richterinnen und Richter bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der NRV, für die die Unabhängigkeit der Justiz ein Wert ist, auf, sich entweder von dieser Pressemitteilung zu distanzieren oder aus dem Verein auszutreten.
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