HAINTZ.media
76.9K subscribers
11.3K photos
7.73K videos
844 files
26K links
Nachrichten und Kommentare zum aktuellen Weltgeschehen.
Download Telegram
Forwarded from Jessica Hamed
#eilantrag #3G #Hochschule #rlp #bildungschancen

Für meinen Mandanten habe ich am Samstag einen Eilantrag am #VG #Mainz gestellt, da die #3G Regelung in Hochschulen in Gänze #rechtswidrig ist. Der #swr berichtet in einem kurzen TV-Beitrag, in dem Stefan Heyne erklärt, dass er sich aufgrund der #kostenpflicht der #Test sein #Studium nicht mehr leisten kann. Mein Statement:

"Für alle anderen Besuche, sei es Gastronomie, Hotels oder sogar im Prostitutionsgewerbe sind die Selbsttests unter Aufsicht erlaubt. Ausschließlich bei Hochschulen ist dies letzten Endes ausgeschlossen, sodass für uns ganz klar diese Regelung rechtswidrig ist."

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/binger-student-klagt-wegen-3g-regeln-gegen-land-100.html

Unsere Kernargumentre:

- es besteht aktuell keine #pandemische #Lage nationaler Tragweite (S. 12-20)
- die #Privilegierung von #Geimpften ist #rechtswidrig, sie infizieren oft unbemerkt andere (S. 21-27)
- #kollektive Maßnahmen sind aufgrund der #individuellen #Schutzmöglichkeiten nicht mehr notwendig (S. 27-40)
-jedenfalls müssten #Selbsttests als #milderes #Mittel zugelassen sein (S.37 ff.)
-die doppelte Absicherung von #3G und #Abstand o. #Maske verstößt gegen das #Übermaßverbot (S.36)
-#3G ist unangemessen und bedroht die #Bildungs- und Lebenschancen sowie die #Selbstbestimmung (S.40-48)

Auszugsweise:

„Der Umstand, dass #ausschließlich an Hochschulen die #Selbsttestung #nicht #möglich ist, entlarvt die #Feigenblattpolitik des Antragsgegners…

#Politisch gewollt sind Selbsttests also offensichtlich nicht. Andernfalls würde der Verordnungsgeber die Unternehmen verpflichten, Selbsttest zu akzeptieren…

Vor dem Hintergrund, dass ausschließlich an Hochschulen keine Selbsttests zugelassen sind, dem Antragsteller vom Sekretariat der Hochschule mitgeteilt wurde, dass man es #ohnehin #nicht so gerne habe, wenn jemand #nur #getestet und #nicht #geimpft sei und unter Berücksichtigung des allgemeinen, geradezu #feindseligen #Klima…gegenüber Menschen, die von ihrem Recht Gebrauch machen, eine I. gegen Covid abzulehnen, ist davon auszugehen, dass diese Reglungskonstruktion gewählt wurde, um auf Studierende Druck für die I. auszuüben….

In der Corona-Politik wurden zahlreiche Entscheidungen getroffen, die Menschen in #prekären #Lebenssituationen besonders belastet haben….

Dass der Staat die Ausübung von Freiheitsrechten von dem Nachweis eines Gesundheitszeugnisses abhängig macht, ist bereits gravierend…genug, dass er aber nunmehr von seinen Bürger*innen auch noch verlangt, diesen Nachweis, den er fordert so sie sich nicht für die Impfung entscheiden, selbst zu zahlen, ist #perfide. Der Antragsteller nimmt hier keine freiwillige Dienstleistung in Anspruch, sondern er wird dazu vom Staat gezwungen, da er andernfalls nicht in seine Vorlesungen darf.

Dieser Tiefpunkt an #sozialer #Ungerechtigkeit darf nicht bestehen bleiben.“

Zum Antrag: https://www.ckb-anwaelte.de/download/Verwaltungsgericht_Version_HP.pdf
Forwarded from Friedemann Däblitz
Gedanken zum Verhältnis von Freiheit, Demokratie und Menschenwürde

„Irre. Wir werden alle von der Mafia regiert“ habe ich neulich in Wut Jens Spahns Verkündung der frohen Botschaft kommentiert, die lautete, dass wir als „Ungeimpfte“ ab 11. Oktober die zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aufgezwungenen Tests auch noch selbst bezahlen müssen.

Eine Freundin hat mich dafür scharf kritisiert. Anders als bei der Mafia seien unsere Politiker demokratisch gewählt worden.

Das stimmt natürlich.

Nun hat ein Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass es rechtlich nicht zu beanstanden sei, als Staat unschuldige Menschen bei diversen sozialen Begebenheiten auszuschließen, wenn sie nicht extra Geld für einen Test ausgegeben haben, den eigenen biologischen Zustand damit gemessen haben und als Ergebnis das Negativresultat: „Ich bin heute nicht gefährlich“ vorlegen können.

Der Anspruch auf kostenlose Bürgertestung sei im Frühjahr 2021 vor dem Hintergrund der Tatsache eingeführt worden, dass die entwickelten Impfstoffe gegen das SARS-CoV-2-Virus zunächst nur sehr limitiert verfügbar gewesen seien und durch ein kostenfreies Testangebot der nicht-immunisierten Bevölkerung ermöglicht werden sollte, wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Diese Situation habe sich insofern entspannt, als mittlerweile jeder Bundesbürger über zwölf Jahren, bei dem keine medizinische Kontraindikation bestehe, in der Lage gewesen sein sollte, ein kostenloses und breit verfügbares Impfangebot wahrzunehmen.“

Die Logik ist bestechend: Der so verursachte Impfdruck sei verhältnismäßig, denn man könne sich ihm ja auch beugen.

Die Entscheidung des VGH ist sachlich-rechtlich falsch, warum kann man zB hier https://teleg.eu/RA_Friede/1862 nachlesen, mit weiteren Nachweisen.

Die Entscheidung des VGH greift überdies die freiheitlich demokratische Grundordnung an, weil sie die Umwandlung unveräußerlicher Grundrechte in Privilegien für Mitläufer als vertretbar absegnet und damit das Grundgesetz ad absurdum führt.

Die Staatsgewalt schafft so Recht ab und Unrecht herbei. Das kann man immernoch demokratisch nennen. Denn wir können die Entscheider über unser aller Regeln wählen. (1/3)
@RA_Friede
Forwarded from Jessica Hamed
#RLP #Vergleichsangebot #3G #Hochschule 

Wir haben gestern RLP ein Vergleichsangebot unterbreitet. Die #Allgemeine #Zeitung berichtet über unseren Fall, der auch viele andere Studierende betrifft. Auszugsweise heißt es dort:

„Die wichtigsten Gründe seiner Mainzer Anwältin Jessica Hamed für den Eilantrag gegen 3G: Die „Privilegierung“ von Geimpften sei rechtswidrig, sie infizierten oft unbemerkt andere; die doppelte Absicherung von 3G mit Abstands- oder Maskenpflicht verstoße gegen das sogenannte Übermaßverbot; kollektive Maßnahmen seien aufgrund der individuellen Schutzmöglichkeiten nicht mehr notwendig; es bestehe aktuell keine pandemische Lage nationaler Tragweite; die 3G-Regel sei unangemessen und bedrohe die Bildungs- und Lebenschancen sowie die Selbstbestimmung; vor allem aber: Selbsttests unter Aufsicht müssten als „milderes Mittel“ zugelassen werden. Diese seien billiger und schließlich auch zum Beispiel in Restaurants und sogar Bordellen erlaubt. Vor dem Hintergrund, dass ausschließlich an Hochschulen keine Selbsttests zugelassen seien, sei „davon auszugehen, dass diese Regelungskonstruktion gewählt wurde, um auf Studierende Druck für die Impfung auszuüben“. 

Heyne und seine Anwältin Hamed haben nun ihrerseits einen #Vergleichsvorschlag eingereicht. Sie habe zahlreiche Anfragen von Studierenden auch aus Rheinland-Pfalz erhalten, „die sich in derselben Situation befinden und um Hilfe bitten“, heißt es in der Stellungnahme der Mainzer Juristin. Wenn dem Binger Studenten Selbsttests „in der Form gestattet werden, dass ihm außer den Kosten für das Testkit keine weiteren Kosten entstehen“, sei man dazu bereit, das Verfahren für erledigt zu erklären. Obwohl man die 3G-Regelung an Hochschulen weiterhin für rechtswidrig halte. Denn verständlich sei der Ausschluss von Selbsttests nicht. „Das wäre ein guter Moment, um etwas Vertrauen zurückzugewinnen und einen Schritt auf seine Bürger*innen zuzugehen“, heißt es in dem Schreiben.“

https://www.allgemeine-zeitung.de/politik/rheinland-pfalz/der-streit-um-3g-an-den-unis_24680484?fbclid=IwAR0gqYiV0e7TfPGg971SZwoFtVPQvV1a62lINzpOuDcgclEx-rMtvxK5ECM

Es ist das erste Mal, dass sich ein Vergleich anbietet, bzw. förmlich aufdrängt. 

Wir sind den ersten Schritt auf das Land zugegangen und hoffen, das Land nutzt  ebenso die Gelegenheit, ein Zeichen gegen die gesellschaftliche #Spaltung zu setzen und ebenfalls einen Schritt auf uns zuzugehen. 

Es ist in den vergangenen 18 Monate viel kaputt gegangen, zwischen Staat und Bürger*innen, zwischen Kolleg*innen, Freund*innen und Familien. Und die Spaltung vertieft sich mit beängstigender Geschwindigkeit zunehmend. 

Wir möchten unseren Teil zur Überwindung dieser tiefen gesellschaftlichen, zwischenmenschlichen Krise beitragen und hoffen so, gemeinsam mit RLP ein Zeichen der #Versöhnung setzen zu können. 

Ein #Kompromiss zeichnet sich durch gegenseitiges Nachgeben aus. Wir sind hierzu bereit. #RLP? Es liegt nun an Ihnen.
Forwarded from Jessica Hamed
#Eilantrag #Hochschule #abgelehnt #RLP 

Gestern lehnte das VG Mainz unseren Antrag ab. Es ist der Ansicht, dass weder ein Anordnungsanspruch vorliegt noch ein Eilbedürfnis. Letzteres insbesondere deshalb, weil das Gericht keine „unzumutbare“ finanzielle Belastung, die etwa zur Aufgabe des Studiums zwänge, erkennt. Hierzu verwies es u.a. auf den kurzen Zeitraum der Regelung bis zum 07.11.2021, „da nicht ohne weiteres absehbar ist, ob und inwieweit die entsprechenden Regelungen aufrechterhalten werden.“

Der Hinweis auf die kurze Verordnungsdauer ist insofern interessant, als auch das Land darauf hinwies. Vielleicht überrascht uns RLP und verlängert die Regelung nicht? 

In der AZ heißt es:

„Heyne zeigt sich nach Bekanntgabe enttäuscht über den Beschluss: Ich habe heute ein wenig meinen Glauben an die Gerichte verloren. Besonders getroffen hat mich, dass das Gericht auch auf das kostenfreie #Impfangebot hinwies und meint, dass die Inanspruchnahme grundsätzlich „nicht unzumutbar“ sein dürfte. Ich habe doch gerade erklärt, dass ich mich nicht gegen Covid impfen lassen möchte, gilt mein freier Wille denn gar nichts?“

Die Anwältin des Studenten, Jessica Hamed aus Mainz, kündigt bereits wenige Stunden nach der Entscheidung an, weitere Rechtsmittel prüfen zu wollen…In einer Stellungnahme heißt es, sie sieht in der Begründung des Gerichts eine deutliche Überspannung des #Vorsorgeprinzips

„Nachdem das Land selbst vorgetragen hat, davon auszugehen, dass 90 % der Studierenden geimpft seien, fragen wir uns, was noch erreicht werden soll, um wieder zur #Normalität zurückzukehren.“

Anders als in allgemeinen Schulen kämen in Hochschulen…ausschließlich Menschen zusammen, die sich impfen lassen könnten. Und die statistisch gesehen ein niedriges Risiko für einen schweren Verlauf aufweisen. „Gleichwohl werden Maskenpflicht und die 3-G-Regelung aufrechthalten. Weiter über das Ziel schießen als hier, kann man kaum.“

Nachdem Eilantrag…haben sich laut seiner Anwältin mehr als 20 Studenten bei ihr gemeldet und ebenfalls Klagebereitschaft signalisiert. Über 100 weitere Studenten…[sein] an einer Klärung interessiert…Für sie alle ist die Entscheidung nun ein Rückschlag. Hamed: 

„Es zeigt einmal mehr, wie z.B. auch schon bei dem abgelehnten Eilantrag gegen die #Maskenpflicht beim #Joggen am Rhein, dass im Eilverfahren keine Chancen bestehen, gegen Ausführungen des #RKI oder Annahmen des Landes mit gegenteiligen wissenschaftlichen Annahmen anzukommen.“

https://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/rhein-main/student-scheitert-mit-klage-gegen-3g-an-hochschulen_24719717

Das #Bundesarbeitsministerium scheint der Meinung zu sein, dass die Unis im Rahmen des #Arbeitsschutzes zur Verfügungstellung kostenloser Tests für Studierende verpflichtet sind. #Thüringen und weitere Länder erkennen diese Verpflichtung offenbar an. Dem gehen wir weiter nach. 

https://www.zeit.de/news/2021-10/14/unis-ueberrascht-von-testangebotspflicht-fuer-studierende
The Art of Tweeting: Crafting Engaging and Shareable Content on Twitter