Friedemann Däblitz
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Friedemann Däblitz
Klarstellung: Jürgen Müller fordert keine Aufhebung der Unschuldsvermutung, er hat sein Anliegen nach gerechter Strafverfolgung nur überspitzt ausgedrückt. Das glaube ich auch. (X🔗) Allerdings nehme ich an, dass einige tatsächlich gerne auf diese Rechtsstaatliche…
Gebotener Ermittlungseifer gerne. Das wäre aber noch keine Umkehrung der #Unschuldsvermutung, welche auch während eines Ermittlungsverfahrens Bestand hat.

Nur dann, wenn am Ende eines offenen Erkenntnisprozesses kein Zweifel mehr bleibt, darf es zu einer strafrechtlichen Verurteilung kommen.

Der Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass er lieber 10 Verbrecher laufen lässt, als 1 Unschuldigen in Haft zu nehmen. Das muss so sein, weil wir dem Staat nolens volens unterworfen sind, er also (in der Theorie) seine Legitimation von einem Schutzversprechen an alle Bürger ableitet.
Staatliches Unrecht ist besonders schlimmes Unrecht, weil die Schutzverpflichtung verletzt wird. Von einem Privatkriminellen erhoffen Sie sich hingegen von vornherein nichts. Daher ergibt auch der ‘Doppelstandard’ Sinn.

Umkehrung der Unschuldsvermutung führt überdies zu sachlich verkehrten Ergebnissen.

Hier noch eine Parallele zu den Erkenntnissen aus den #RKIFiles: auch dort kam es zu sachlich vermessenen Ergebnissen und Entscheidungen, weil diese nicht am Ende (!) eines wissenschaftlichen Erkenntnisprozesses standen, sondern dem entgegenstehend politisch vorweggenommen wurden. (X🔗) @RA_Friede
TheRealTom (tm):Ich beurteile die damals verantwortlichen Figuren insofern danach, ob sie stets ganz vorne im Chor der Maßnahmenplärrer dabei sein mussten wie Söder oder Palmer, oder ob sie überwiegend eine maßvolle Haltung wie Laschet oder Bouffier einnahmen.“

Anmerkung: Das ist ein sehr diplomatischer Ansatz, den ich im Ergebnis (auf gesellschaftlich-politischer Ebene) für eine praktisch sinnvolle Herangehensweise halte. Jedoch nur aus der Einsicht, dass es eine vollständige #Aufarbeitung und Gerechtigkeit mE nicht geben wird.

Dafür fehlt es den Allermeisten, die ja mitgemacht haben, am Vermögen oder dem Willen zur Einsicht in den eigenen Anteil am #Unrecht.

Die strafrechtliche Ausermittlung aller „Täter“ wird zudem a) kapazitätsmäßig, b) wegen der Weisungsabhängigkeit der Staatsanwälte und am Wichtigsten c): wegen der inneren Widerstände von Staatsanwälten und Richtern nicht kommen. Diese müssten fast alle auch gegen sich selbst ermitteln und sich selbst verurteilen.

Es gibt überdies keine Alliierten, die die Gesellschaft an die Hand nehmen würden und uns schonungslos vor Augen führen, was geschehen ist.

Das „höchste der Gefühle“ im Sinne von auch juristischer Aufarbeitung und Sühne könnte die Aburteilung einzelner besonders hervorstehender Treiber des zurückliegenden Wahnsinns sein. Denn hierfür brauchen sich nicht alle Mitmacher ehrlich zu machen. Sie können ihre Schuld auf einen Sündenbock abwälzen.

Das ist unbefriedigend. Frieden mit diesem Ergebnis wird am Ende aber - mE unausweichlich - nur jeder mit sich selbst machen können.

Denn die Vorstellung, es würde noch zu einer vollständigen Aufarbeitung aller Unrechtmäßigkeiten aus der Corona-Zeit kommen, ist mE ebenfalls eine auf Sand gebaute Hoffnung, wiederum Resultat einer #Kontrollillusion.

Allerdings finde ich es ungünstig, sich aus der Einsicht in die Notwendigkeit, was das (nur sehr beschränkt gesellschaftlich-politisch) Machbare angeht, den Blick auf die realen Verhältnisse verklären zu lassen: Auch die Anteile, die auf die #Wirhabenmitgemacht Fraktion entfallen, müssen benannt werden.

Nicht nur um des klaren Blickes willen, sondern auch zum Erhalt der Chance, dass wenigstens einzelne der Täter noch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. (X🔗) @RA_Friede
Spannend. Schiff aus Russland in die USA mit #Uran wird unfreiwillig in DE festgesetzt. Das wirft in der Tat die Frage auf, in welcher Show wir eigentlich leben. Oder wussten die beteiligten Regierungen davon nichts? Hier werden viele gute Journalisten sicher in Kürze zur Erhellung beitragen *hust*.
t.co/HwcxFEPik2 (X🔗) @RA_Friede
Vollständige Wiedergabe sämtlicher Berichterstattung zur #Aufarbeitung aus Tagesspiegel, BILD, BZ und Berliner Zeitung heute im Print. (X🔗) @RA_Friede
Multipolar: Warum Journalismus keine Verschwörungstheorie und Multipolar kein „rechtes“ Magazin ist

Unbedingte Leseempfehlung dieses Artikels auf Multipolar: https://multipolar-magazin.de/artikel/rki-protokolle-4

Als Auszug ein Zitat des Soziologen Andreas Anton:

„Angesichts der Tatsache, dass es reale Verschwörungen gibt und Verschwörungstheorien damit selbstverständlich auch wahr sein können, ist der Vorwurf, dass jemand ein 'Verschwörungstheoretiker' sei, an sich vollkommen inhaltsleer. Verschwörungstheorien können plausibel sein oder eben nicht. Pauschalurteile verbieten sich hier.“

Ich habe noch nicht viel auf Multipolar gelesen. Was ich dort aber las, zeichnet sich nicht nur durch Widerspruch zu den blinden Flecken der Hauptstrommedien aus. Es ist auch exakter, kritischer und tiefer, als der Mainstream. (X🔗) @RA_Friede
„Den Prüfern des Rechnungshofes zufolge wurden 2020 insgesamt 5,7 Milliarden Schutzmasken beschafft, davon aber nur zwei Milliarden Stück verteilt – und nur 1,7 Milliarden davon in Deutschland. 1,2 Milliarden Schutzmasken wurden demnach inzwischen vernichtet, weitere 1,7 Milliarden sind für die Vernichtung vorge­sehen.“

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/150362/BMG-Rechnungshofkritik-an-Maskenbeschaffung-draengende-Rufe-nach-Transparenz

t.me/Rosenbusch
Heute in der SZ (Print) die #Aufarbeitung: Das Dengue Virus erobert die Welt (2023 wurden in Italien, Spanien und Frankreich 128 Dengue Fälle bekannt; womöglich müssen die Impfstoffentwickler künftig gegen Viren noch mehr Vakzine entwickeln (Zika, Mayaro); der größte Impfstoffhersteller Lateinamerikas ist eine Non Profit Organisation) und in den USA hat sich ein Mensch an einer Kuh mit der Vogelgrippe angesteckt. #RKIFiles (X🔗) @RA_Friede
Meanwhile: Agenda läuft (X🔗) @RA_Friede
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der @tagesschau,

Gestern veröffentlichte Ihr Social Media Team auf Facebook eine rot eingefärbte Wetterkarte. Rot wurden unter anderem 20 Grad in Berlin für den Folgetag angezeigt. In der 20 Uhr Tagesschau-Ausgabe wurden für den Folgetag hingegen sogar 21 Grad in (nur) orange angezeigt. Wie erklären Sie den Unterscheid?

Handelt es sich um eine offenkundige Angstmanipulation auf Facebook?

Falls ja, wie rechtfertigt sich diese?

Steht das krasse Missverhältnis mit Ihrem Informationsauftrag im Einklang?

Quellen: https://www.facebook.com/story.php?story_fbid=810807084418343&id=100064671764885&mibextid=WC7FNe&rdid=HA5HrGeZMsw3jKll

https://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/tagesschau_20_uhr/video-1324090.html
@manaf12hassan (X🔗) @RA_Friede
❗️Berlins Ex-BM für Corona-Amnestie❗️

https://teleg.eu/RASattelmaier

Der ehemalige Berliner Bürgermeister Müller bringt eine Amnestie für Corona-Verstöße ins Spiel.

Ein Jahr nach dem Ende der letzten Corona-Schutzauflagen hat der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Müller einen Straferlass bei Verstößen während der Pandemie angeregt. "Wir wissen aus heutiger Sicht, dass manche Maßnahmen nicht so zwingend waren, wie wir damals dachten", sagte der ehemalige Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz dem Berliner "Tagesspiegel". "Deshalb kann man, finde ich, auch über eine Amnestie nachdenken."

Es müsse allerdings juristisch nachvollziehbar sein, welche Verfahren warum eingestellt würden. "Dafür bräuchte es klare Kriterien"

(
👉 Quelle: ntv.de)

Es ist wohl der erste (ehemalige) Entscheidungsträger der Coronazeit, der eine solche Amnestie in die Diskussion bringt.

Dass es ausgerechnet der ehemalige Berliner Bürgermeister ist, überrascht. Denn gerade das seinerzeit rot-rot-grüne Berlin hat sich durch besonders restriktive Maßnahmen hervorgetan und Herr Müller war stets vorne dabei, wenn es um die massivsten Versammlungsverbote bzw. deren Auflösungen ging.

Diese führten zu einer beispiellosen massiven Polizeigewalt gegen bis dahin friedliche Versammlungsteilnehmer, welche sich bis heute Strafverfahren wegen Widerstandes ausgesetzt sehen.

Zahlreiche rechtswidrige Festnahmen durch die Polizei waren an der Tagesordnung (auch ich wurde Opfer von Polizeigewalt)

Zudem sind zwei Personen im Zusammenhang mit gewaltsamem Vorgehen der Polizei auf derartigen Versammlungen verstorben.

Das alles muss - gerade in Berlin - (juristisch) aufarbeitet werden. Es reicht eben nicht, einfach nur eine Amnestie für die irrsten Verfahren wie Parkbanksünder zu fordern. Denn gerade in Berlin wurde mit der Versammlungsfreiheit das wichtigste konstituierende Recht der Bürger zu Grabe getragen.

Und am Ende kann dann nur eine Amnestie der Betroffenen und eine Entschuldigung der Politik stehen.

Wie glaubwürdig die Aussagen Müllers sind, bemisst sich an seinen weiteren Taten. Gerade er sollte sich dabei aus den o.g. Gründen besonders kritisch selbst hinterfragen.

#RichtigErinnern
Aus Fehlern lernen? Nein: Verfehlungen benennen. Das sollte das erste Ziel der Aufarbeitung sein. (1/2->2)

Die laufende Debatte zur Aufarbeitung der Coronavirus-Pandemie wird - finde ich - nicht nur zu wenig geführt. Sie dreht sich vor allem bislang noch um die falschen Fragen.

Thematisiert werden überschießende Maßnahmen. Geübt wird Kritik im Detail. Das reicht nicht.

Der Duden definiert Ver | feh | lung als Verstoß gegen bestimmte Grundsätze, Vorschriften, eine bestimmte Ordnung.

Die „Coronavirus-Pandemie“ in Deutschland ging mit Verstößen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung einher.

Diese freiheitliche Ordnung macht aus, dass der Einzelne seine Freiheitsbetätigungen nicht begründen muss. Jede staatliche Freiheitseinschränkung ist hingegen rechtfertigungsbedürftig. Dieses Verhältnis wurde in 2020 umgekehrt.

Der #Fehler ist nach dem Duden eher in der Nähe des Irrtums zu verorten. In diese Kategorie gehört all das, was man nicht hätte besser wissen können. Wo man aber entscheiden musste.

Wirklich lernen werden wir m.E. nichts, wenn wir uns nur mit #Fehlerchen beschäftigen. Denn auch bei einem nächsten Mal werden wieder Entscheidungen unter Unsicherheit getroffen werden. Fehler sind dabei normal.

Die @Welt schreibt heute: „Aber auch die beste Corona-Aufarbeitung wird uns nicht perfekt auf jedes Virus der Zukunft vorbereiten. Was bei Covid-19 falsch war, kann bei der nächsten Pandemie richtig sein – und umgekehrt.

Diese fehlerbezogene Interpretation des Begriffs „Aufarbeitung“ greift zu kurz.

Die #Aufarbeitung muss fundamentaler sein. Lehrreich könnte sich die Suche nach Abirrungen von der freiheitlichen Ordnung erweisen, wie sie das Grundgesetz mit dem Grundrechtsschutz vorsieht.

Damit das, was in 2020 ff. geschehen ist, nicht passiert, haben die Verfasser des Grundgesetzes nach meinem Verständnis eine institutionelle Vorkehrung ins Grundgesetz aufgenommen: Die Rechtsprechung. Mit Blick auf den Schutz der Verfassung insbesondere: Das Bundesverfassungsgericht (Art. 92 ff. GG).

In seiner Funktion als „Hüter der Verfassung“ hat das #Bundesverfassungsgericht mit Bundesnotbremse-Entscheidung vom 19.11.2021 noch mehr als ein Jahr nach Beginn der „Pandemie“ ins Gesetz gegossene Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen für verfassungskonform erklärt.

Wesentliche Erwägung war, dass dem Gesetzgeber ein weiter Einschätzungsspielraum zuzubilligen sei. Bei den prognostischen Entscheidungen der Pandemie komme es (nur) darauf an, dass die Prognose auf einer hinreichend gesicherten Grundlage beruhe.

Im Grundsatz habe der Gesetzgeber schon institutionell dafür Sorge getragen, dass die zur Beurteilung von Maßnahmen der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten benötigten Informationen erhoben und evaluiert würden.

Anhaltspunkte für eine insoweit unzureichende Aufgabenerfüllung, die Anlass für eine Begrenzung des Beurteilungs- und Einschätzungsspielraums des Gesetzgebers sein könnten, seien schon angesichts des dynamischen Pandemieverlaufs mit dem Auftreten mehrerer Virusvarianten nicht ersichtlich.

Das #RKI hätte die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt als „sehr hoch“ eingeschätzt.

Belastbare Erkenntnisse, wonach nur geringe oder keine Gefahren für Leben und Gesundheit durch eine Infektion oder nur geringe oder keine Gefahren auch durch Überlastung des Gesundheitssystems vorlägen, seien nach Einschätzung „mehrerer Fachgesellschaften“ demgegenüber nicht vorhanden gewesen.

In dieser Entscheidung hat das BVerfG und vor ihm viele Verwaltungsgerichte wider besseres Wissen unberücksichtigt gelassen, was sich bereits aus dem Gesetz ergibt:

Das RKI ist als Teil der Exekutive dem Ministerium unmittelbar nachgeordnet und weisungsgebunden. Schon strukturell war deshalb in Betracht zu ziehen, dass dessen Verlautbarungen den Vorstellungen des Ministeriums angepasst sein könnten. (X🔗) @RA_Friede
Aus Fehlern lernen? Nein: Verfehlungen benennen. Das sollte das erste Ziel der Aufarbeitung sein. (2/2->1)

Man konnte sich von Anfang an durch Nachdenken erschließen, dass die Ermittlung der „hinreichend gesicherten Grundlage“ und die damit begründeten Wertungen und Empfehlungen des RKI unter einem politischen Erwartungsdruck standen.

Dies konnte man als abstrakten Anhaltspunkt für eine unzureichende Aufgabenerfüllung bereits berücksichtigen. Es wurde - soweit ich das überblicke - von keinem Gericht auch nur angesprochen.

Dieser abstrakte Anhaltspunkt hätte sodann Anlass gegeben, auch den Blick für eine unzureichende Aufgabenerfüllung im Konkreten zu weiten. Dies hätte zB im Rahmen von mündlichen Verhandlungen durch Sachverständigeneinvernahme und Einvernahme der RKI-Verantwortlichen geschehen können. Das ist aber unterblieben.

Ein konkreter Anhaltspunkt für unzureichende Aufgabenerfüllung des RKI findet sich bereits in der Tatsache, dass das RKI in 2001 selbst angemahnt hat, die Effektivität von Nichtpharmazeutischen Interventionen (NPI) vor einer Pandemie zu klären.

Der dann 2016 aktualisierte Pandemieplan beinhaltete aber weiterhin eine lange Reihe von NPIs, deren Wirkungen nicht erforscht waren. Da das RKI selbst in der Verantwortung für die Behebung dieses Misstandes stand, war eine unzureichende Aufgabenerfüllung schon im Vorfeld der Covid-19 Pandemie belegt.

Diese nicht geheime Verfehlung des RKI hätte die Gerichte veranlassen sollen, selbst mit den Kriterien der evidenzbasierten Medizin zu prüfen, ob die politischen Entscheidungen auf systematisch-methodisch-wissenschaftlicher Grundlage beruhten. Dies ist auch dann möglich, wenn es nur wenig „Evidenz“ i.S.v. Studien, Daten und Fakten gibt.

In der Konsequenz wären Freiheitseinschränkungen, die nicht auf systematisch-methodisch ermittelter Grundlage beruhten, mangels tragfähiger Begründung aufzuheben gewesen.

- Fallzahlen und Inzidenzen im Allgemeinen
- sog. „exponentielles Wachstum“
- R-Wert
- Corona-Fallzahlen aus den Krankenhäusern
- Relevanz von prä- und asymptomatischen Übertragungen
- Gesetzliche Fehlanreize bei der Krankenhausfinanzierung

waren die angstmachenden Kennzeichen des Pandemiegeschehens, mit denen Maßnahmen begründet wurden. Deren verzerrender Einfluss auf die Gefahreneinschätzung hätte bei der juristischen Würdigung in Rechnung gestellt werden müssen.

Nach meiner - vom BVerfG abweichenden - Auffassung wurde der weite Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers mangels systematisch-methodischer Vorgehensweise schon bei der Gewinnung und Aufbereitung der vorhandenen Informationen zur Gefahrenlage überschritten.

Mindestens viele Maßnahmen waren deshalb verfassungswidrig.

In der Rechtsprechung fehlte es am Willen, die von Verfassungs wegen gebotenen Konsequenzen zu ziehen.

So standen wir schutzlos dar.

https://www.duden.de/rechtschreibung/Verfehlung
https://www.duden.de/rechtschreibung/Fehler
https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus250915408/Pandemie-Die-Grenzen-der-Corona-Aufarbeitung.html
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-101.html
https://www.bverfg.de/e/rs20211119_1bvr078121.html
https://www.zeit.de/gesundheit/2021-11/lothar-wieler-corona-impfung-rki-interview
https://www.faz.net/aktuell/wissen/wie-wird-geprueft-was-die-corona-massnahmen-gebracht-haben-18132533.html
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/S/Sachverstaendigenausschuss/220630_Evaluationsbericht_IFSG_NEU.pdf
(X🔗) @RA_Friede
Guide on How to Download Instagram Videos Effortlessly