Der Waldgang
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"....es verbergen sich Wölfe in der grauen Herde, das heißt Naturen, die noch wissen, was Freiheit ist. (...) Das ist der Alpdruck der Machthaber."
- aus: Ernst Jünger, Der Waldgang (1951)

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t. Trifft es zu, dass Ugur Sahin bereits in seinem Patent US 2015/0086612 A1 feststellt: „Bei der Immuntherapie auf RNA-Basis kann das Attackieren der Lunge oder Leber schädlich sein, da das Risiko einer Immunreaktion bei diesen Organen besteht.“ (engl.: For RNA based immunotherapy, lung or liver targeting can be detrimental, because of the risk of an immune response against these organs.). Ergänzend: Welche Änderungen nach Einreichung des Patents liegend der Beklagten vor, die diese Einschätzung im streitgegenständlichen Vakzin widerlegen?

u. Trifft es zu, dass Ugur Sahin in seinem Patent US 10,485,884 B2 beschrieb, dass die Kombination von Salzen mit Nanolipiden keine gute Idee sei, weil diese dann ausflocken? Welcher Schaden entsteht bei Verdünnung mit ionischem Kochsalz in Verbindung mit der Tatsache, dass in einen Ca2+-haltigen Muskel injiziert wird?

v. Erläuterung, ob die Beklagte über das Spike-Protein „Wuhan 1“ die proteinbiochemischen Grundlagen erhoben hatte, wie:
- Thermostabilität
- PH-Sensitivität
Verhält sich bspw. ein im Fuß der Klagepartei auf 7 Grad heruntergekühltes Spike-Protein anders als bei 36,6 Grad (Kältedenaturierung)?

w. Erläuterung, was mit fehlgefalteten Proteinen geschieht. Wurde auf Einschlusskörperchen in den Zellen getestet?

x. Erläuterung, wie trotz des Verbaus von N1-Methylpseudouridine die Fehlfaltung des Spike-Proteins verhindert werden sollte, da dieses Nucleotid in der Natur dazu dient bei Proteinen für Diversität zu sorgen.

y. In welchem Umfang und mit welchen Auswirkungen wird das N1-Methylpseudouridin in der rRNA der Ribosomen der Mitochondrien und denen der Zelle, zellulärer mRNA und tRNA eingebaut? Welche Anstrengungen wurden unternommen, eine damit einhergehende, potenzielle Auswirkung auf den Energiehaushalt und die Proteinproduktion der Zellen zu verhindern?

z. Hat die Beklagte die Menge der zu produzierenden Spike-Proteine in den jeweiligen Organen und Körperbestandteilen quantifiziert, weil das N1-Methylpseudouridin zu einer erhöhten Produktion von Spike-Proteinen im gesamten Körper führt?

aa. Für den Fall der Bejahung der vorausgegangenen Frage mag die Beklagte dazu äußern, wie sie sicherstellte, dass die Spike-Proteine bei zu hoher Konzentration nicht thermodynamisch instabil werden (life on the edge of solubility).

bb. Erläuterung, welche konkrete biologische/chemische/und oder physikalische Eigenschaft ihres Produktes zu einem Nutzen führen soll.

cc. Erläuterung, wie die Reinigung der modRNA erfolgt, damit nicht über dem gesetzlichen Grenzwert (10ng pro Impfdosis) DNA mit in die LNP gelangen.

dd. Erläuterung wie der Einbau von DNA Schnipseln in die menschliche DNA verhindert werden sollte.

§ 84a AMG ist faktisch nichts anderes als die kodifizierte Form der sekundären Darlegungsobliegenheit der Beklagten, die schon immer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (st. Rspr., vgl. etwa BGH-Urteil vom 10. Februar 2015 VI ZR 343/13, WM 2015, 743 Rn.11 mwN; BGH, Urteile vom 18. Dezember 2019 XII ZR 13/19, NJW 2020, 755 Rn. 35 mwN; vom 18. Januar 2018 I ZR 150/15, NJW 2018, 2412 Rn. 30 mwN) gegeben war. Würden Zivilgerichte die ZPO korrekt anwenden führt jede nicht beantwortete Frage dazu, die darin liegende Behauptung als wahr gem. § 138 Abs. 3 ZPO unterstellen zu müssen. Folglich führte die Nichtbeantwortung der ZPO zur Unterstellung eines gigantisch großen und unermesslichen Schadens, so dass bei Null Nutzen nur ein riesiger Schaden verbleibt.

Aber auch die Zivilprozessordnung leidet derzeit schwer, da sie derzeit in dem Segment nicht die erforderliche Aufmerksamkeit genießt. Wir werden sehen, wie das weiter geht.

#Damage #Schaden #Impfschaden #Impfung #Nutzenrisiko #Risiko #BioNTech #Moderna #Impfschäden #Vaccineinjuries #ZPO #Brüggemann #LGDüsseldorf #Fehlurteil #Klage #Abweisung #Irreführung]

https://twitter.com/AnwaltUlbrich/status/1726332993344532931
Forwarded from ❗️Hej, news❗️
Tobias Ulbrich auf X:

„Thema heute: "Wer ist Tobias Eisert und warum wurde das erste klageabweisende Urteil durch das LG Mainz gefällt?"

Wir waren am Urteil des Landgerichts Mainz vom 07.11.2023 nicht beteiligt. Die Einzelheiten kennen wir also nicht. Die Anwälte von BioNTech - White & Case -reichten jedoch dieses Urteil zugunsten von BioNTech zur geflissentlichen Beeinflussung des Landgerichts Düsseldorf ein.

Das Landgericht Mainz wird durch eine besondere Persönlichkeit vertreten, nämlich Tobias Eisert, Präsident des Landgerichts. Mutmaßlich verbindet ihn als Verwaltungschef eine besondere Nähe zu jenen Richtern, die zu Vorsitzenden Richtern ihrer Kammern berufen wurden, verbunden mit dem dazu erforderlichen Druck.

Der Präsident des Landgerichts Mainz war zugleich Präsident des örtlichen Rotary Club. rhein-zeitung.de/region/aus-den

Zeitgleich investierte die Melinda & Bill Gates Stiftung EUR 300.000.000 in die Vereinigung der Rotary Clubs. gatesfoundation.org/about/committe… Sicherlich nichts, was nicht auch international bemerkt werden würde.

Die gleiche Stiftung beteiligte sich nur mit einem Bruchteil von 55 Mio an BioNTech. handelsblatt.com/technik/medizi

Der Präsident des Landgerichts Mainz, Tobias Eisert, stand bereits zuvor in der Kritik.today-24-news.com/tobias-eisert-

Der Präsident des Landgerichts Mainz wird zum Hardliner der Hardliner. swr.de/swraktuell/rhe

Es verwundert daher nicht wirklich, dass vom Landgericht Mainz die erste klageabweisende Entscheidung stammt.

Dann kommt ein einsamer Wolf, ein Vorsitzender der 9. Kammer - Herr Hartmann dazu. Der eigentlich aus einer völlig entgegen gerichteten Perspektive stammt richterbund-rlp.de/?_=&kat_id=2

Was ihn also im Urteil geritten hat, kann niemand wirklich sagen. Vermutlich etwas, was zur Beeinflussung des Meinungsbildes geeignet war.

Wenn man sich den Verwaltungschef des Landgerichts Mainz ansieht, glaubt ernsthaft keiner an die Unabhängigkeit von den Richtern, die unter seiner Verwaltung stehen.

Es wird sicher eine Verknüpfung sein, die später geeignet sein wird, den Präsidenten des Landgerichts in 50 Jahren entsprechend für seine "Leistungen" historisch zu würdigen“.

#Klage #Unabhängigkeit #Richter #Mainz #Eisert #BioNTech #Gates #Urteil #Impfschaden #Impfschäden #Impfung #Nebenwirkungen

https://x.com/anwaltulbrich/status/1726729930984108209
Rechtsanwalt Tobias Ulbrich am 04.12.2023 auf Twitter/X:

(2/2)


"[...] Die Kammer war sichtlich bemüht mit einer überboardenden Ausdehnung der Krankenvorgeschichte aus 2008 voreingenommene Zusammenhänge zu stricken, weil sie sichtlich bemüht war, Abweisungsgründe zusammenzustricken. Sie haben damit im Termin umfassend die Tätigkeit übernommen, die typischerweise der Beklagten als Einwendung nach § 84 Abs. 2 S. 3 AMG oblag. Die Beklagte konnte sich insoweit in Ulm entspannt zurück lehnen, da quasi die Kammer die Linie der Beklagten vertritt. Die EMA hat zudem immer Recht. Wenn die sagt, dass ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis bestünde, darf in Ulm der Denkprozess ausgesetzt werden, weil der Satz der EMA in Stein gemeißelt sei. Das sind für das Landgericht Ulm tatbestandlich "Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft". Die EMA hat also eine neu Rolle bekommen "Königin der Wissenschaft". Das was die EMA sagt ist dann Wissenschaft. Wissenschaftliche Aufsätze und alles, was der neuen "Königin" widerspricht wird als unwissenschaftlich abqualifiziert.

Wenn dann bei der EMA sinnbildlich 2+2 =85 ergibt, dann sei es so. Ebenso wie das Landgericht Düsseldorf erklärte nun auch das Landgericht Ulm zu Protokoll, dass es kein rechtliches Gehör schenken wird, was von der Auffassung der EMA abweicht, denn alle Gesichtspunkte, um das Nutzen-Risiko-Verhältnis auszuhebeln waren vor dem Termin umfassend vorgetragen worden. Selbst in Bezug auf das Urteil des LG Mainz hatten wir dazu vorgetragen, wo das LG Mainz in rechtlich unzutreffender Weise abbiegt. Das betrifft auch u.a.:

- Kein Übertragungsschutz von der EMA bestätigt (egal)
- Kein dauerhafter Infektionsschutz (egal)
- Keine Verhinderung von schweren Verläufen (egal)
- Enormer Schaden wird nicht berücksichtigt da alle 3.600 peer reviewed Aufsätze bitte in deutsch einzureichen sind. Ich wette, wenn wir das tun, wird trotzem keiner von diesen verstanden oder gelesen. Der Hinweis wurde dennoch im Termin erteilt.

Die Klägerin wies mehrfach im Rahmen ihrer Befragung auf die tendenziöse Befragung hin. Folglich fiel dann auch der Teil zu den tatsächlichen nach der dritten Impfung entstandenen gesundheitlichen Schäden in der Befragung nur noch marginal aus.

Es wurden dann von der Kammer aus meiner Sicht auch berechtigte Hinweise erteilt zur weiteren Erläuterung des Auskunftsanspruchs nach § 84a AMG sowie zur Erläuterung der Mängel der Herstellung und Entwicklung, zu denen wir ebenfalls ergänzend vortragen sollen, was insoweit wieder Lichtblicke sind, wenn sich die Kammer dieser Thematik annimmt.

Auch dazu haben wir dann bis zum 29.01.2024 Zeit.

Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde auf Ende Februar bestimmt. Wir hoffen natürlich stets auf Einsicht und rechtliches Gehör und natürlich, dass sich das Blatt noch in dieser Sache wendet. Die Kammermitglieder waren durchaus sehr unterschiedlich Sichtweisen gegenüber aufgeschlossen, wobei das Betreten von Neuland nicht dazu gehörte.

Wir kämpfen weiter und werden sehen.

#Ulm #Impfschaden #Klage #Termin #Impfschäden #Nebenwirkungen #Impfung #Schadenersatz #BioNTech #Vocalhearing #VaccineSideEffects"

https://x.com/AnwaltUlbrich/status/1731781015725637894?s=20
Rechtsanwalt Tobias Ulbricht am 19.12.2023 auf Twitter/X:

"Thema heute: "Gerichtstermin am 19.12.2023 vor dem Landgericht in Frankenthal"


Heute habe wir den Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Frankenthal wahrgenommen. Es ging um eine bei der Impfung sportliche 40jährige Klägerin, die keinerlei aber auch gar keine Vorerkrankungen hatte. Sie begehrt nun nach zwei BioNTech Impfungen Schadenersatz für eine arterielle Lungenembolie, die ihr fast das Leben gekostet hätte, sowie ein nunmehr defektes Immunsystem, das keinerlei Viren mehr detektieren kann.

Das Gericht erörterte zunächst rechtliche Themen vor der anwesenden Presse (SWR, SAT1 und örtliche Zeitungen). Anders als üblich kam es zu längeren Wortgefechten.

Der Vorsitzende in fortgeschrittenem Alter und sichtlich gesundheitlich angeschlagen (dermatologische Problematik, Konzentrations- und Wortfindungsstörungen). Er führte so gut er es konnte sachlich durch das Verfahren. Die beiden Beisitzer waren junge Richter. Meine persönliche Wahrnehmung war daher auch, dass die beiden jungen Richter die Kammer zugunsten der Pharmaindustrie im Griff hatten, während der Vorsitzende durchaus den Argumenten der Klägerin aufgeschlossen erschien aber ob der Übermacht in der Kammer keine Lust auf Auseinandersetzungen hatte. Der Eindruck mag aber auch getäuscht haben.

Sodann wurde die Klägerin rudimentär angehört und die beiden jungen Beisitzer stellten nur Fragen, die BioNTech zu dienen bestimmt waren, während der Vorsitzende es neutral hielt, woraus ich auch einen Teil meiner Beobachtungen ableite.

Die Kammer vertrat anders als viele Heilbehandlungskammern die Rechtsansicht, dass der Beweisantritt die Patientenakten der Ärzte über die Kammer als Urkundenbeweis beizuziehen nicht zulässig sei. Vielmehr sei es Aufgabe der Anwälte diese als erweiterten Parteivortrag zu besorgen (dafür die Mandanten zahlen lassen) und dann vorzutragen, auf dass dieses Beweismittel dann keines mehr ist, sondern im Parteivortrag verharrt. (Anders LG Ellwangen, LG Köln, LG Münster u.a.).

Auf den Hinweis der Kammer beantragte ich dann Schriftsatznachlass und die Gegenseite beantragte sodann auch Schriftsatznachlass für einen Schriftsatz, der der Gegenseite eine Woche vor dem Termin zuging.

So dann wurde mit den Anträgen streitig verhandelt.

Die Kammer zog sich zur Beratung zurück und gewährte sodann der Beklagten eine weiträumige Schriftsatzfrist und lehnte die Schriftsatzfrist der Klägerin ab, worauf ich dann die Verletzung rechtlichen Gehörs zu Protokoll rügte.

Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde bestimmt auf den 20.02.2024.

Bei den beiden Jungrichtern ist relativ offenkundig, dass sie auch Exekutiventscheidungen nicht hinterfragen werden.

#Frankenthal #Impfschaden #Klage #Impfung #Impfschäden #Nebenwirkungen #VaccineInjuries #Sideeffects #Vakzinatie #Gerichtverhandlung #postvac"

https://x.com/AnwaltUlbrich/status/1737146757077725656?s=20
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