Der Waldgang
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"....es verbergen sich Wölfe in der grauen Herde, das heißt Naturen, die noch wissen, was Freiheit ist. (...) Das ist der Alpdruck der Machthaber."
- aus: Ernst Jünger, Der Waldgang (1951)

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Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
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Die Anwälte für Aufklärung demonstrieren wieder vor dem Bundesverfassungsgericht, so lange, bis Präsident Harbarth zurücktritt.

Rechtsanwalt Dirk #Sattelmaier, 1. Vorsitzender der #AnwältefürAufklärung, kündigt auf einem #Spaziergang in #Karlsruhe, #KA3101 an, dass die Anwälte für Aufklärung in Kürze erneut vor dem #Bundesverfassungsgericht demonstrieren werden, solange bis Präsident #Harbarth zurücktritt.

Geschnitten und optimiert für Twitter, #RausausderBlase

https://twitter.com/haintz_markus/status/1488533531877941253?s=20&t=v2c8PTi9RFg2QgK8KLJr6w
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>>>Rechtsanwalt Dirk #Sattelmaier, 1. Vorsitzender der #AnwältefürAufklärung, kündigt auf einem #Spaziergang in #Karlsruhe, #KA3101 an, dass die Anwälte für Aufklärung in Kürze erneut vor dem #Bundesverfassungsgericht demonstrieren werden, solange bis Präsident #Harbarth zurücktritt<<<

https://twitter.com/haintz_markus/status/1488533531877941253?s=21
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⚠️ Die Akte Stephan Harbarth📁 Präsident des Bundesverfassungsgerichtes⚖️

👉 Werden Sie JETZT aktiv, indem Sie dieses aufklärende Video weiterleiten!🙏🏻

https://www.kla.tv/21609

Am 10. Februar 2022 lehnte das Bundesverfassungsgericht (BVG) einen Eilantrag gegen die Aussetzung einer Impfpflicht im Gesundheitswesen ab. Bereits 2020 gab das BVG lediglich 3 von hunderten Klagen gegen die Coronamaßnahmen statt. Zeit für einen Blick hinter die Kulissen des BVG: „Die Akte Harbarth“

Mehr dazu hier: #Deutschland #Politik #Akte #Bundesverfassungsgericht #Coronavirus

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Prof. Stefan Homburg auf Twitter:

„Liebe Twitterer,

das #Bundesverfassungsgericht hat heute eine schlimme Entscheidung zur #Impfpflicht verkündet.
Hierzu ein kleines Poster mit mehr Details. Gern zum Teilen in den sozialen Netzen. #pflegteuchdochselbst

https://twitter.com/shomburg/status/1527272619124445184?s=21
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Das Bundesverfassungsgericht hält ab jetzt den Schnabel
04. 03. 2023 | Das Bundesverfassungsgericht hat sich ein neues Adler-Logo gegeben. Es war wohl nicht mehr zeitgemäß, wie der alte Adler das Maul aufriss und dazwischenschrie. Der neue Adler hält brav den Schnabel. Norbert Haering

Kommentar:
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Eine konsequente bildliche Fortführung der Rechtsprechung des #Bundesverfassungsgericht´s der letzten Jahre. Wer nichts zu sagen hat, der soll den Schnabel halten. Darf man das als Anwalt noch sagen? Twitter🔗
⭕️⭕️⭕️ Drei wichtige Themen: Gasnotstand, Impfschaden und Bundestags-Untersuchungsausschuss zum Cum-Ex-Skandal

⭕️⭕️ Multipolar: »Realer Gasnotstand oder geschürte Panik?«

»Im Juni 2022 rief Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die Alarmstufe des Notfallplans Gas aus, die seither unverändert in Kraft ist. Wie Multipolar-Recherchen beim Verband Europäischer Fernleitungsnetzbetreiber jedoch zeigen, kam es seither zu keinerlei Einbruch bei der Gasversorgung. Gleichzeitig werden unter hohen Kosten LNG-Terminals gebaut, deren Notwendigkeit fraglich ist und für deren Planung das Ministerium bei den Zahlen getrickst hat und den Haushaltsausschuss des Bundestages in die Irre führte. Soll ein behaupteter Notstand die umstrittene Umstellung auf LNG rechtfertigen?«

https://multipolar-magazin.de/artikel/gasnotstand-oder-panik

⭕️⭕️ Zeit Online: »Niemand will für ihren Impfschaden zahlen«

»Trotz Zweifeln ließ sich die Krankenschwester Milena Schmitz früh gegen Corona impfen. Sie erlitt zwei Schlaganfälle, erhielt aber keine Entschädigung. Nun klagt sie.

Behörde bestätigt ihren Impfschaden – zahlt aber keine Entschädigung

Ihr Verdacht wurde im Oktober 2022 amtlich bestätigt. In einem Bescheid vom hessischen Amt für Versorgung und Soziales steht: "Es wird festgestellt, dass Sie infolge einer COVID-19-Schutzimpfung mit dem Impfstoff von #AstraZeneca einen Impfschaden erlitten haben." Beide Schlaganfälle, die Lungenembolie und eine psychische Störung mit Ängsten seien auf die Impfung zurückzuführen, schreibt das Amt.«

https://archive.ph/Shvgv (Archivlink wegen Bezahlschranke)

⭕️⭕️ Tagesschau: »Steueraffäre um Warburg-Bank | Koalition lehnt U-Ausschuss zu Cum-Ex-Skandal ab«

»Damit dürfte es bei der Parlamentsabstimmung am Mittwoch keine Mehrheit geben. Es wäre das erste Mal in der Geschichte des Bundestags, dass dieser einen Antrag der Opposition auf einen Untersuchungsausschuss ablehnt.

Die Union kündigte umgehend eine Verfassungsklage in Karlsruhe an.«

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/u-ausschuss-warburg-100.html

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FreeWiki | Eine andere Perspektive

🚩 Seite »Impfschaden«: https://www.freewiki.eu/de/index.php?title=Impfschaden

🚩 Seite »Olaf Scholz«: https://www.freewiki.eu/de/index.php?title=Olaf_Scholz
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Bitte gerne auch an Menschen außerhalb der Telegram-Blase weiterleiten. Danke. ❤️
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#Bundesverfassungsgericht #CumExSkandal #Gasnotstand #Impfschaden #LNG #OlafSchloz
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Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Das #Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 15. September 2023, veröffentlicht am heutigen Tage, eine Verfassungsbeschwerde gegen die künftige Mitwirkung Deutschlands an den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 und am internationalen Pandemievertrag der WHO nicht zur Entscheidung angenommen.


Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen künftige Mitwirkung Deutschlands an Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 und am internationalen Pandemievertrag
Pressemitteilung Nr. 83/2023 vom 27. September 2023 / Beschluss vom 15. September 2023 - 2 BvR 1082/23

Wesentliche Erwägungen der Kammer:
Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig.

1. Sie richtet sich nicht gegen einen tauglichen Beschwerdegegenstand.

a) Die Mitwirkung der Bundesregierung an dem Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrags auf der internationalen Ebene eignet sich nicht als Beschwerdegegenstand, weil sie noch keine innerstaatlichen Rechtswirkungen auszulösen vermag; derartige Rechtswirkungen werden vielmehr erst durch ein Zustimmungsgesetz bewirkt. Zwar können Zustimmungsgesetze zu völkerrechtlichen Verträgen schon vor ihrem Inkrafttreten vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen werden. Die zu überprüfende Norm muss jedoch bereits erlassen – wenn auch nicht notwendigerweise schon in Kraft getreten – sein. Dies setzt voraus, dass sich Bundestag und Bundesrat abschließend mit dem Gesetz befasst haben, es also nur noch der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung bedarf.

b) Ausgehend hiervon ist die angegriffene zukünftige Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland an dem (erst zukünftig) geplanten Abschluss eines Pandemieabkommens und der zeitgleich geplanten Reform der Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 kein tauglicher Beschwerdegegenstand der Verfassungsbeschwerde. Denn sie löst keine innerstaatlichen Rechtswirkungen aus, die geeignet wären, die Beschwerdeführerin in ihren (Grund)Rechten zu verletzen. Da die Verhandlungen auf der internationalen Ebene noch andauern, liegt folglich schon kein Zustimmungsgesetz vor, welches Gegenstand einer abschließenden Befassung von Bundestag und Bundesrat gewesen ist.

2. Im Übrigen genügt die Verfassungsbeschwerde nicht den gesetzlichen Substantiierungsanforderungen.

Die Begründung der Verfassungsbeschwerde lässt eine mögliche Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten inhaltlich nachvollziehbar nicht erkennen. Soweit die Beschwerdeführerin eine Verletzung der Verfassungsidentität und ihres Wahlrechts infolge einer beabsichtigten Hoheitsrechtsübertragung rügt, setzt sie sich nicht detailliert mit den einzelnen Artikeln der Entwurfstexte hinsichtlich möglicher konkreter innerstaatlicher Rechtswirkungen auseinander und zeigt insbesondere nicht auf, dass die derzeitigen Entwurfstexte auf eine mit den Vorgaben des Grundgesetzes unvereinbare Hoheitsrechtsübertragung an die WHO abzielen.! Bundesverfassungsgericht
Forwarded from Friedemann Däblitz
Vor mehr als einem Jahr hat Karl Lauterbach eingeräumt, dass #Maskenpflicht im Freien „Schwachsinn“ ist. Vor einem Jahr wurde mein Mandant Wolfgang Greulich für die im Video dokumentierte „Straftat“ vom 17.11.2020 zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt. Kurz vor der Tat wurde im RKI-Krisenstab erörtert, dass FFP2-Masken bei nicht korrekter Anpassung und Benutzung durch ungeschulte Personen keinen Mehrwert haben, wie wir dank #RKIFiles wissen. Dann musste das für Alltagsmasken ja wohl erst Recht gelten, wie man auch außerhalb des RKI wissen konnte. Die Masken waren ein Zeichen der Unterwerfung unter die Staatsgewalt.

Diese Meinung musste man zwar nicht teilen. Das Schlimme aber war: Man durfte diese Meinung nicht einmal auf einer #Versammlung im Freien demonstrieren. Es herrschte in Deutschland eine Mentalität von Befehl und Gehorsam. Mein Mandant musste für die Ausübung seiner #Grundrechte teuer bezahlen. Nachdem der Sachverständige Gerhard Scheuch in erster Instanz noch das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen davon überzeugen konnte, dass Masken im Freien nutzlos sind, hat das Landgericht München II dieses Urteil aufgehoben, weil ein Virologe die Masken im Freien nützlich fand. Eine Wahrscheinlichkeitseinschätzung zur Übertragungsmöglichkeit im Freien wollte und konnte dieser indes nicht einmal näherungsweise angeben.

Wichtiger: Auch die Versammlungsbehörde konnte ihre Gefahrenprognose nicht auf irgendeine Evidenz, sondern nur auf bloße Vermutungen stützen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bräuchte es für Auflagen zur Beschränkung der Versammlungsfreiheit aber immer eine unmittelbare Gefahr. Hieran haben wir in der beim #Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2385/23 aktuell anhängigen Verfassungsbeschwerde gegen die vom Bayerischen Obersten Landesgericht als unbegründet verworfene Revision erneut erinnert.

https://x.com/dablitz_f/status/1772736174768918605?s=20 @RA_Friede
How to Easily Find YouTube Videos: A Comprehensive Guide