Der Waldgang
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"....es verbergen sich Wölfe in der grauen Herde, das heißt Naturen, die noch wissen, was Freiheit ist. (...) Das ist der Alpdruck der Machthaber."
- aus: Ernst Jünger, Der Waldgang (1951)

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Rechtsanwalt Tobias Ulbrich am 14.12.2023 auf Twitter/X:

"Thema heute: "Termin vor dem Landgericht Koblenz am 14.12.2023"

Wir haben heute den Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Koblenz wahrgenommen. Es ging um eine Klage in der unser Mandant rügt, infolge der Impfung gesundheitliche Schäden erlitten zu haben. Gegenstand des Rechtsstreits gegen BioNTech waren Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche.

Die Tochter unseres Mandanten reichte wegen deutlich heftigerer Schäden als junge Frau ca. ein halbes Jahr vorher die Klage beim Landgericht Koblenz ein. Beide - der Vater und die Tochter erhielten Chargen, die bei uns in der Kanzlei häufiger als schadenträchtig aufgefallen waren, nämlich EX3510 sowie FE6975. Der erste Termin zur mündlichen Verhandlung wurde deshalb noch am gleichen Tag parallel terminiert. Danach wurde urplötzlich das Verfahren des Vaters, das viel jünger ist und von Anfang des Jahres stammt, vorgezogen und die Tochter mit ihrem Verfahren auf Februar 2024 verlegt.

Das Gericht wollte gleich nach dem "Guten Morgen", dass sofort die Anträge gestellt werden, was ich unterband. Ich fragte zunächst welche sachliche Begründung für das Vorziehen des Verfahrens des Vaters bestünde zu dem Verfahren der Tochter? Die Kammer druckste herum und behauptete dann, dass ich einen Befangenheitsantrag wohl in der anderen Akte gestellt hätte, was ich verneinte. Ich habe keinen Befangenheitsantrag bisher bei dieser Kammer gestellt. Es wurde dann schnell durch den Beisitzer korrigiert, dass den Befangenheitsantrag eine andere Kanzlei in einer anderen Sache gestellt habe. Auf diese Weise wissen wir nun, dass andere Kollegen die Kammer bereits wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnten.

Ich erklärte dann noch einmal, dass unser Vortrag zur konkreten Schadensträchtigkeit von bestimmten Chargen und auch die Schadensverursachung bei Vater und Tochter anbieten, gemeinsam verhandelt zu werden, um auch zur Überzeugungsbildung der Kammer einen einheitlichen Eindruck zur Wahrscheinlichkeit des Zusammenhangs zu erhalten.

Ich stellte sodann den Antrag auf Vertragung.

Da die Videoübertragung durch das Gericht eine katastrophale Qualität aufwies und die Tonqualität noch schlechter war, konnte man das Gericht kaum verstehen. Das Gericht bat die Beklagte um Stellungnahme, die von dem Vertagungsantrag nicht entzückt war, da er in der Tat hätte früher gestellt werden können, aber die Beklagte stimmte dem Vertagungsantrag zu.

Das Gericht beriet dann draußen über den Vertagungsantrag und kam dann sichtlich erzürnt wieder herein mit der Erkenntnis, dass die Parteien die Herren über das Verfahren sind und nicht das Gericht und dann im Februar 2024 gemeinsam beide Verfahren verhandelt werden.

Kommentar: Auf mich wirkte das künstliche Vorziehen eines viel jüngeren gerichtlichen Verfahrens mit deutlich weniger gesundheitlichen Schäden als bei der Tochter und einer rudimentären ärztlichen Dokumentation wie der zwanghafte Versuch, unbedingt ein Verfahren zu finden, das mit Leichtigkeit in einem Rutsch der Abweisung zugeführt werden kann. Anders macht das Vorziehen des viel jüngeren Verfahrens überhaupt keinen Sinn. Die gleiche Taktik können wir auch bei den anderen abweisungsfreudigen Gerichten entdecken, das gerne "schwache" Verfahren von gerichtlicher Seite den starken Verfahren auf Klägerseite vorgezogen werden. Für mich wäre interessant, ob es von der Justizverwaltung dazu eine Anweisung gab oder anregende Gespräche oder es immer so einfach gemacht wird. Wenn man hunderte Verfahren führt, sieht man deutlich diese Tendenz.

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https://x.com/AnwaltUlbrich/status/1735350733086630357?s=20
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