Der Waldgang
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"....es verbergen sich Wölfe in der grauen Herde, das heißt Naturen, die noch wissen, was Freiheit ist. (...) Das ist der Alpdruck der Machthaber."
- aus: Ernst Jünger, Der Waldgang (1951)

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Forwarded from corona-ausschuss.de
Es geht weiter mit #Termin 49 "Der Offenbarungseid" Freitag, den 23.04.2021 ab 15 Uhr (!)
Der Livestream-Link demnächst hier und auf corona-ausschuss.de
#CoronaAusschuss
Rechtsanwalt Tobias Ulbrich am 04.12.2023 auf Twitter/X:

(2/2)


"[...] Die Kammer war sichtlich bemüht mit einer überboardenden Ausdehnung der Krankenvorgeschichte aus 2008 voreingenommene Zusammenhänge zu stricken, weil sie sichtlich bemüht war, Abweisungsgründe zusammenzustricken. Sie haben damit im Termin umfassend die Tätigkeit übernommen, die typischerweise der Beklagten als Einwendung nach § 84 Abs. 2 S. 3 AMG oblag. Die Beklagte konnte sich insoweit in Ulm entspannt zurück lehnen, da quasi die Kammer die Linie der Beklagten vertritt. Die EMA hat zudem immer Recht. Wenn die sagt, dass ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis bestünde, darf in Ulm der Denkprozess ausgesetzt werden, weil der Satz der EMA in Stein gemeißelt sei. Das sind für das Landgericht Ulm tatbestandlich "Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft". Die EMA hat also eine neu Rolle bekommen "Königin der Wissenschaft". Das was die EMA sagt ist dann Wissenschaft. Wissenschaftliche Aufsätze und alles, was der neuen "Königin" widerspricht wird als unwissenschaftlich abqualifiziert.

Wenn dann bei der EMA sinnbildlich 2+2 =85 ergibt, dann sei es so. Ebenso wie das Landgericht Düsseldorf erklärte nun auch das Landgericht Ulm zu Protokoll, dass es kein rechtliches Gehör schenken wird, was von der Auffassung der EMA abweicht, denn alle Gesichtspunkte, um das Nutzen-Risiko-Verhältnis auszuhebeln waren vor dem Termin umfassend vorgetragen worden. Selbst in Bezug auf das Urteil des LG Mainz hatten wir dazu vorgetragen, wo das LG Mainz in rechtlich unzutreffender Weise abbiegt. Das betrifft auch u.a.:

- Kein Übertragungsschutz von der EMA bestätigt (egal)
- Kein dauerhafter Infektionsschutz (egal)
- Keine Verhinderung von schweren Verläufen (egal)
- Enormer Schaden wird nicht berücksichtigt da alle 3.600 peer reviewed Aufsätze bitte in deutsch einzureichen sind. Ich wette, wenn wir das tun, wird trotzem keiner von diesen verstanden oder gelesen. Der Hinweis wurde dennoch im Termin erteilt.

Die Klägerin wies mehrfach im Rahmen ihrer Befragung auf die tendenziöse Befragung hin. Folglich fiel dann auch der Teil zu den tatsächlichen nach der dritten Impfung entstandenen gesundheitlichen Schäden in der Befragung nur noch marginal aus.

Es wurden dann von der Kammer aus meiner Sicht auch berechtigte Hinweise erteilt zur weiteren Erläuterung des Auskunftsanspruchs nach § 84a AMG sowie zur Erläuterung der Mängel der Herstellung und Entwicklung, zu denen wir ebenfalls ergänzend vortragen sollen, was insoweit wieder Lichtblicke sind, wenn sich die Kammer dieser Thematik annimmt.

Auch dazu haben wir dann bis zum 29.01.2024 Zeit.

Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde auf Ende Februar bestimmt. Wir hoffen natürlich stets auf Einsicht und rechtliches Gehör und natürlich, dass sich das Blatt noch in dieser Sache wendet. Die Kammermitglieder waren durchaus sehr unterschiedlich Sichtweisen gegenüber aufgeschlossen, wobei das Betreten von Neuland nicht dazu gehörte.

Wir kämpfen weiter und werden sehen.

#Ulm #Impfschaden #Klage #Termin #Impfschäden #Nebenwirkungen #Impfung #Schadenersatz #BioNTech #Vocalhearing #VaccineSideEffects"

https://x.com/AnwaltUlbrich/status/1731781015725637894?s=20
Rechtsanwalt Tobias Ulbrich am 14.12.2023 auf Twitter/X:

"Thema heute: "Termin vor dem Landgericht Koblenz am 14.12.2023"

Wir haben heute den Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Koblenz wahrgenommen. Es ging um eine Klage in der unser Mandant rügt, infolge der Impfung gesundheitliche Schäden erlitten zu haben. Gegenstand des Rechtsstreits gegen BioNTech waren Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche.

Die Tochter unseres Mandanten reichte wegen deutlich heftigerer Schäden als junge Frau ca. ein halbes Jahr vorher die Klage beim Landgericht Koblenz ein. Beide - der Vater und die Tochter erhielten Chargen, die bei uns in der Kanzlei häufiger als schadenträchtig aufgefallen waren, nämlich EX3510 sowie FE6975. Der erste Termin zur mündlichen Verhandlung wurde deshalb noch am gleichen Tag parallel terminiert. Danach wurde urplötzlich das Verfahren des Vaters, das viel jünger ist und von Anfang des Jahres stammt, vorgezogen und die Tochter mit ihrem Verfahren auf Februar 2024 verlegt.

Das Gericht wollte gleich nach dem "Guten Morgen", dass sofort die Anträge gestellt werden, was ich unterband. Ich fragte zunächst welche sachliche Begründung für das Vorziehen des Verfahrens des Vaters bestünde zu dem Verfahren der Tochter? Die Kammer druckste herum und behauptete dann, dass ich einen Befangenheitsantrag wohl in der anderen Akte gestellt hätte, was ich verneinte. Ich habe keinen Befangenheitsantrag bisher bei dieser Kammer gestellt. Es wurde dann schnell durch den Beisitzer korrigiert, dass den Befangenheitsantrag eine andere Kanzlei in einer anderen Sache gestellt habe. Auf diese Weise wissen wir nun, dass andere Kollegen die Kammer bereits wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnten.

Ich erklärte dann noch einmal, dass unser Vortrag zur konkreten Schadensträchtigkeit von bestimmten Chargen und auch die Schadensverursachung bei Vater und Tochter anbieten, gemeinsam verhandelt zu werden, um auch zur Überzeugungsbildung der Kammer einen einheitlichen Eindruck zur Wahrscheinlichkeit des Zusammenhangs zu erhalten.

Ich stellte sodann den Antrag auf Vertragung.

Da die Videoübertragung durch das Gericht eine katastrophale Qualität aufwies und die Tonqualität noch schlechter war, konnte man das Gericht kaum verstehen. Das Gericht bat die Beklagte um Stellungnahme, die von dem Vertagungsantrag nicht entzückt war, da er in der Tat hätte früher gestellt werden können, aber die Beklagte stimmte dem Vertagungsantrag zu.

Das Gericht beriet dann draußen über den Vertagungsantrag und kam dann sichtlich erzürnt wieder herein mit der Erkenntnis, dass die Parteien die Herren über das Verfahren sind und nicht das Gericht und dann im Februar 2024 gemeinsam beide Verfahren verhandelt werden.

Kommentar: Auf mich wirkte das künstliche Vorziehen eines viel jüngeren gerichtlichen Verfahrens mit deutlich weniger gesundheitlichen Schäden als bei der Tochter und einer rudimentären ärztlichen Dokumentation wie der zwanghafte Versuch, unbedingt ein Verfahren zu finden, das mit Leichtigkeit in einem Rutsch der Abweisung zugeführt werden kann. Anders macht das Vorziehen des viel jüngeren Verfahrens überhaupt keinen Sinn. Die gleiche Taktik können wir auch bei den anderen abweisungsfreudigen Gerichten entdecken, das gerne "schwache" Verfahren von gerichtlicher Seite den starken Verfahren auf Klägerseite vorgezogen werden. Für mich wäre interessant, ob es von der Justizverwaltung dazu eine Anweisung gab oder anregende Gespräche oder es immer so einfach gemacht wird. Wenn man hunderte Verfahren führt, sieht man deutlich diese Tendenz.

#LandgerichtKoblenz #Impfschaden #Termin #Vertagung #Impfschäden #Impfstoffen #Impfung #Nebenwirkungen #PostVac #LongCovidGroups #Vocalhearing #vaccineinjuries #VaccineSideEffects #vaccinedeaths

https://x.com/AnwaltUlbrich/status/1735350733086630357?s=20
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