FREIE THÜRINGER
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Widerstand gegen die aktuelle Politik. Infokanal zu den Einschränkungen der Plandemie und dem politischen Weltgeschehen. Wir sind mit den aktuellen "Maßnahmen" und dem Politik versagen nicht einverstanden, hinterfragen und sind kritisch.
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‼️Panzer bringen keinen Frieden‼️

Wir, das deutsche Volk, sind gegen Panzer- & Waffenlieferungen an die Ukraine, die eine weitere Eskalation mit Russland zur Folge haben! Wir sind nicht im Krieg mit Russland!

Zeigen wir dieses Statement öffentlich! Die offiziellen Shirts und Hoodies gibt es jetzt hier:

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Die Franzosen haben einen neuen Zeichentrickfilm über Wolodymyr Selenskyj veröffentlicht.

Die Autoren haben gezeigt, dass der ukrainische Präsident weiterhin Rollen spielt. Er zieht Masken auf und führt alle Bestellungen für viel Geld aus.
Dabei ist es ihm egal, wie viele Menschen dafür mit ihrem Leben bezahlen müssen.
Wichtig ist nur, wie viel Geld er persönlich dabei verdient.

Die USA und die NATO sind die wichtigsten "Kunden" von Selenskyj.

Er ist jederzeit bereit, Hände und sogar Füße von jedem zu küssen, der über ein solides Bankkonto verfügt.

Aber mit der Zeit verliert er an Glaubwürdigkeit.
⚠️Jeder Ungeimpfte ist ab sofort krank⚠️

Dies zumindest nach der offiziellen WHO-Definierung und der Ergänzung des ICD-Kataloges. Darin ist nämlich eine neue Krankheit aufgeführt worden, über dessen Codierung man abrechnen kann. Und die neue Krankheit heisst: keinen Corona-Immunität durch Impfung bekommen. Wofür man eine ICD-Codierung macht für bisher gesunde Menschen, scheint hier doch ein Rätsel zu sein.

https://youtu.be/GhWhxyPSkts
☢️ Atomangriffe kann man überleben ☢️

Das zeigen die Ereignisse von Hiroshima und Nagasaki. Vonseiten der Behörden gibt es in Deutschland kaum Anleitung. Weder das Bundesamt für Bevölkerungsschutz noch die Ministerien informieren.

Genau deshalb hat Lars Konarek diesen Ratgeber erstellt. Für das Buch wertete er kaum noch erhältliche Fachliteratur aus den 1950er- bis 1980er-Jahren aus, die er teilweise unter abenteuerlichen Bedingungen erstanden hat.

- Welche Regionen in Deutschland Ziel eines Angriffs sein könnten - und wann Sie über einen Umzug nachdenken sollten
- Welche Wirkungen Atombomben genau haben
- Welche Folgen zu erwarten sind
- Welche Vorräte Sie wie anlegen sollten
- Welche Ausrüstungsgegenstände und Medikamente überlebenswichtig sind
- Wie Sie Ihr Haus sicherer machen und einen Schutzraum errichten
- Wie Sie im Ernstfall schnell und richtig reagieren - das wird von entscheidender Bedeutung sein!


➡️ https://urlis.net/ump0yk8z
Forwarded from Eva Herman Offiziell
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‼️‼️ War Covid ein Kriegsakt gegen die Menschheit? US-Patentexperte hält bahnbrechende Rede im EU-Parlament

+++ Bitte unbedingt bis zum Ende anschauen +++ Bitte weitflächig teilen +++
#USRedaktion

In einer aufsehenerregenden Rede vor dem EU-Parlament am 3. Mai, spricht der US-Patentexperte Dr. David Martin über den ganz offensichtlich seit Jahrzehnten geplanten Biowaffen-Angriff auf die Menschheit.

Martin belegt seine Behauptungen anhand von Patenten und Dokumenten, die bis in die 1960er-Jahre zurückreichen. Demnach meldete die US-Gesundheitsbehörde “CDC” bereits im Jahr 2007 ein Patent auf das Sars-Coronavirus an.

Das erklärte Ziel: “Eine weltweite Akzeptanz” für einen Impfstoff zu erreichen, vor allem auch durch die Mitarbeit der Medien. Dabei sei klar gewesen, dass Impfstoffe wirkungslos gegen das Coronavirus seien.

Martin sagt: “Dies ist ein Akt der biologischen und chemischen Kriegsführung gegen die Menschheit."

Eva-Herman.net | Odysee
18.
Deutsches Reich: Staat oder Staatenbund
1v4
Interessen im Hintergrund

Aus aktuellem Anlaß und in Vorbereitung zum 2. Zukunftskongress:
Es wird gegenwärtig sehr viel Energie investiert uns glauben zu machen, das Deutsche Reich von 1871 sei ein Staat und kein Staatenbund. Die Besatzer haben offenbar hieran ein großes Interesse. Ein Grund hierfür dürfte sein, daß es entsprechend HLKO rechtlich übersichtlicher ist, gegen einen Staat Krieg zu führen, zu besetzen und von dessen Hauptstadt aus zu regieren. Gegen einen Staatenbund Krieg zu führen, ist problematisch:
● Die Alliierten hätten jeden der 26 einzelnen deutschen Staaten getrennt und unabhängig voneinander besetzen, für jeden deutschen Staat eine eigenes Besatzungsrecht erstellen, und jeden einzelnen deutschen Staat von der jeweiligen Hauptstadt aus regieren müssen.
● Formalrechtlich hat das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich den "Ersten Weltkrieg" geführt und nicht die einzelnen Bundesstaaten. Diese waren somit keine Kriesteilnehmer.
Weil die einzelnen deutschen Staaten gar keine Kriegsteilnehmer waren, hatten die Alliierten keine Rechtsgrundlage, einige oder alle der 26 deutschen Staaten überhaupt zu besetzen.
● Deshalb haben die Alliierten die Besatzung in mehreren Schritten realisiert: Sie haben zunächst die Staatssimulation "Weimarer Republik" installiert, um den Deutschen vorzugaukeln, sie hätten einen zentralen deutschen Staat mit Hauptstadt. Im nächsten Schritt haben die Alliierten / die angloamerikanische Hochfinanz Hitler aufgebaut, um gegen den Komplex "Weimarer Republik / "Drittes Reich" Krieg zu führen ("Zweiter Weltkrieg"). Die Alliierten haben es auf diese Weise so aussehen lassen, als führten sie Krieg gegen einen zentralen deutschen Staat mit Hauptstadt, den sie besetzen und von der Hauptstadt aus regieren und auspressen konnten.
● Bekanntermaßen war der Komplex "Weimarer Republik" / "Drittes Reich" keine deutsche Veranstaltung sondern eine Kolonialverwaltung der Alliierten des "Ersten Weltkrieges". Formalrechtlich haben die Alliierten im "Zweiten Weltkrieg" somit gegen sich selbst Krieg geführt, das heißt gegen ihre eigene Kolonialverwaltung, die sie als Staatssimulation wie einen zentralen deutschen Staat mit Hauptstadt aussehen liessen. Diese Fata Morgana wird zerstört, wenn wir heute erkennen, daß unsere gültige verfassungsmäßige Ordnung der Rechtsstand von 1914 ist und das Deutsche Reich ein Staatenbund ist und kein Staat.
● Die einzelnen Bundesstaaten sind keine Kriegsteilnehmer. Wenn wir uns heute darauf berufen, daß wir keine unmittelbaren Angehörigen des Deutschen Reiches, sondern Staatsangehörige eines deutschen (Bundes-) Staates sind, definieren wir uns automatisch in den Frieden und brauchen keinen Friedensvertrag zum "Ersten Weltkrieg", was den Alliierten / Besatzern überhaupt nicht schmecken dürfte.
● Ein zusätzliches Interesse der Alliierten, uns Glauben zu machen, daß Deutsche Reich von 1871 sei ein Staat, besteht darin, die "Weimarer Republik" durch die Hintertür wenigstens teilweise legal aussehen zu lassen. Eine Nationalversammlung gibt es immer nur für einen Staat, niemals jedoch für einen Staatenbund. Im Deutschen Reich von 1871 hätten nur 26 Nationalversammlungen getrennt und unabhängig voneinander in den jeweiligen Bundesstaaten Verfassungsänderungen oder Staatsabschaffungen legitim zustande bringen können.
Die Einberufung einer "Nationalversammlung" für das Deutsche Reich (Kaiserreich) war folgerichtig ein 26facher Staatsstreich. Nur unter der falschen Rechtsannahme, das Deutsche Reich von 1871 sei ein Staat mit einem Staatsvolk und kein Staatenbund, lässt sich dieses Verbrechen verschleiern.
Dr. Klaus Maurer

https://teleg.eu/dr_klaus_maurer_besatzerfrei
18.
Deutsches Reich: Staat oder Staatenbund
2v4
Historische Rahmenbedingungen

● In allen staats- und völkerrechtlichen Publikationen, die nach 1918 (unter den Bedingungen der Fremdherrschaft) herausgegeben wurden, sind Lüge und Betrug nicht nur zu erwarten, sondern auch nachweislich gegeben. Schließlich begann 1918 die Fremdherrschaft mit der "Weimarer Republik", diese Fremdherrschaft setzte sich seither über "Drittes Reich", "DDR" und "BRD" fort.
● Die Drei-Elemente-Lehre wurde erstmals im Jahre 1900 publiziert und erst im Jahre 1933 durch die Konvention von Montevideo vom 31.12.1933 zu internationalem Recht. Die Begriffe "Staat", "Volk", "Staatsvolk" oder "Verfassung" wurden in Publikationen beziehungsweise Dokumenten von vor 1900 anders verwendet, als wir diese Begriffe heutzutage verwenden.
● Im Gegensatz zum Jahre 1871 verwenden wir den Begriff "Verfassung" heute anders, beispielsweise wie Prof. Carlo Schmidt ihn gebraucht hat, nämlich als: "Die höchste Rechtsnorm eines Staates". Es müssen folglich zwei Kriterien erfüllt sein, um heute von einer "Verfassung" sprechen zu können: 1. Staatlichkeit und 2. Höchstrangigkeit. Ein Grundregelwerk das "Grundgesetz" oder "Staatsgrundgesetz" genannt wird, kann nach heutigem Verständnis real eine Verfassung sein. Umgekehrt erfüllt etwas, das "Verfassung" genannt wird, diese Kriterien unter Umständen nicht und wird nach heutigem Verständnis zu Unrecht "Verfassung" genannt.
● Der Bundesvertrag von 1871 wurde von unseren Vorfahren "Verfassung" genannt. Dabei ist das Kriterium der Staatlichkeit nicht erfüllt. Diese unkorrekte Verwendung des Begriffs "Verfassung" ist darauf zurückzuführen, daß damals der Begriff "Verfassung" nicht in derselben Weise verwendet wurde wie heute als: "Die höchste Rechtsnorm eines Staates".
● Jeder, der heutzutage den Begriff "Verfassung" anders verwendet als: "Die höchste Rechtsnorm eines Staates" muß in seinen Publikationen und öffentlichen Äußerungen explizit darauf hinweisen.
● Da eine "Verfassung" die beiden Kriterien 1. Staatlichkeit und 2. Höchstrangigkeit erfüllen muß, muß zuerst der Staat vorhanden sein, bevor man dessen höchste Rechtsnorm erstellen und diese dann "Verfassung" nennen kann. Umgekehrt geht es nicht. Allein durch die Verwendung des Begriffes "Verfassung" kann man keinen Staat gründen. Jemand, der beispielsweise eine Firma, Stiftung oder einen Verein gründet, und die Regeln "Verfassung" nennt, hat durch die Verwendung des Begriffes "Verfassung" selbstverständlich keinen Staat gegründet.
● Es wird behauptet, alten Publikationen, beispielsweise auch Reichstagsprotokollen könne entnommen werden, daß unsere Vorfahren der Ansicht waren, es handele sich beim Deutschen Reich von 1871 unabhängig von der (vor 1900 nicht bekannten) Drei-Elemente-Lehre um einen Staat. Derartiges ist jedoch nicht maßgeblich. Maßgeblich sind die originalen Texte des Bundesvertrages von 1871 (damals "Verfassung" genannt) und die Gesetze im Original. Erst wenn diese sich als unverständlich herausstellen, kann man versuchen zu interpretieren. Die Texte des Bundesvertrages von 1871 und die Gesetze der Staaten und des Reiches sind jedoch so eindeutig abgefaßt, daß sie gar keinen Interpretationsspielraum zulassen. Dr. Klaus Maurer

https://teleg.eu/dr_klaus_maurer_besatzerfrei
18.
Deutsches Reich: Staat oder Staatenbund
3v4
Staatsrechtliche Aspekte
● Mit Gründung des Deutschen Reichs 1871 sind die süddeutschen Staaten dem Norddeutschen Bund beigetreten. Die "Verfassung" (richtiger "Bundesvertrag") des Norddeutschen Bundes wurde somit zur "Verfassung" (Bundesvertrag) des "Deutschen Reiches". Es wurden lediglich zwei Begrifflichkeiten geändert, aus "Bund" wurde "Reich" und aus "Präsidium" wurde "Kaiser". Bis auf diese zwei Begrifflichkeiten war die "Verfassung" (Bundesvertrag) des Norddeutschen Bundes identisch mit der "Verfassung" (Bundesvertrag) des Deutschen Reichs von 1871. Eine Staatsangehörigkeit bzw. ein Staatsvolk "Norddeutscher Bund" hat es nie gegeben. Da der Norddeutsche Bund kein Staat war, kann das Kaiserreich schon aus diesem Grunde auch kein Staat gewesen sein. Um diesen logischen Bruch zu kitten wurden kürzlich alle neueren Quellen umgeschrieben, selbst in der Wikipedia wird behauptet, der Norddeutsche Bund sei ein Staat gewesen. Offenbar wird hier versucht, die logischen Brüche zu verschleiern, die mit der Behauptung entstehen, das Deutsche Reich von 1871 sei ein Staat.
● Eine Staatsangehörigkeit "Deutsches Reich" hat es nie gegeben. Weder in irgendeiner rechtlichen Regelung noch in irgendeinem Dokument. Somit gibt es kein Staatsvolk des Deutschen Reiches von 1871, folgerichtig kann das Deutsche Reich von 1871 kein Staat sein.
● Die Angehörigkeit von "Personen" zu einer Körperschaft, ohne daß es sich um einen Staat handelt, ist nicht ungewöhnlich. Beispielsweise sind 380 Millionen "Personen" definitionsgemäß "EU"-"Angehörige" oder Neusprech: "EU"-"Bürger". Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine Staatsangehörigkeit, da die "EU" schließlich kein Staat ist. Man könnte die "EU" als Simulation eines Staatenbundes ansehen und die "EU"- Angehörigkeit als eine Form der Vereinsmitgliedschaft auffassen.
● Es wird argumentiert, durch Eintritt in den "Ewigen Bund" haben die (Bundes-) Staaten einen Teil ihrer Souveränität "verloren", wodurch sie keine Staaten mehr waren und stattdessen eine Staatsgründung auf der Ebene des Reiches stattgefunden habe. Die freiwillige Abgabe von Rechten hat jedoch nicht zu einer Auflösung der Staaten oder zu einer neuen Staatsgründung geführt. Die Abgabe von Rechtan ist nun mal das Wesen eines Staatenbundes. Eine Staatsgründung gemäß der Drei-Elemente-Lehre ist mit der freiwilligen Aufgabe von Souveränitätsrechten eines Bundesstaates grundsätzlich nicht verbunden. Wäre es so, könnte man einen Staatenbund überhaupt nicht gründen. Schließlich würde man sofort einen Staat gegründet haben, wenn man versuchte, mit freiwilliger Abgabe von Rechten der jeweiligen Staaten einen Staatenbund zu gründen.
● Im Artikel 3 des Bundesvertrages ("Verfassung") wurde das sogenannte "Bundesindigenat" definiert, dies bedeutet, daß ein Angehöriger eines Bundesstaates in jedem anderen Bundesstaat dieselben Rechte hatte, wie ein Staatsangehöriger in dem betreffenden Bundesstaat. Durch das Bundesindigenat ist jedoch kein Staatsvolk entsprechend der Drei-Elemente-Lehre entstanden. Die Tatsache, daß Angehörige eines fremden Staates dieselben Rechte in einem Staat erhalten, wie sie die Angehörigen des Staates haben, bedeutet nur daß eine rechtliche Gleichstellung vorgenommen wurde. Es bedeutet logischerweise nicht, daß eine neue Staatsangehörigkeit definiert wurde oder daß hierdurch ein neues Staatsvolk entstanden sei.
Mit derselben Logik wäre die "EU" auch ein Staat, schließlich haben alle Angehörigen eines Mitglieds-"Staates" der "EU" in jedem anderen dieselben Rechte.
● Das Deutsche Reich von 1871 wurde gemäß der Eingangsformel der "Verfassung" (Bundesvertrag) als "Ewiger Bund" bezeichnet. Ein Verlassen dieses Bundes war somit nicht vorgesehen und es gab hierfür keine expliziten Regelungen. Diese Tatsache bedeutet jedoch nicht, daß ein Austritt unmöglich gewesen wäre. Ein Austritt eines oder mehrerer Bundesstaaten aus dem Deutschen Reich von 1871 hätte eine Änderung der "Verfassung" (Bundesvertrag) bedeutet.
Dies wäre unter Einhaltung der entsprechenden Regularien für die Gesetzgebung durchaus möglich: Mehrheit im Reichstag und im Bundesrat, Zustimmung durch den Kaiser. Die "EU" hatte schließlich auch keine Regeln für einen Austritt und dennoch ist Großbritannien ausgetreten. Offensichtlich ist das Fehlen von Austrittsregeln im Staatenbund kein Kriterium für eigene Staatlichkeit.
● Oft wirdbehauptet, daß im RuStAG von 1913 der Begriff "Deutscher" definiert worden sei, wodurch "die deutsche Staatangehörigkeit" und damit "das deutsche Volk" entstanden seien.  Dies ist jedoch falsch. Der Begriff "Deutscher" definiert keine Staatsangehörigkeit, sondern eine Rechtsstellung, und zwar um eine rechtliche Gleichstellung aller Reichsngehörigen, unabhängig davon, ob sie eine Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat haben oder ob sie Bewohner eines der Schutzgebiete waren. Wenn ein Angehöriger eines Schutzgebietes sich in einem deutschen (Bundes-) Staat aufgehalten hatte, hatte er dieselben Rechte wie ein Staatsangehöriger. Sofern er sich im Schutzgebiet aufgehalten hatte, hatte er sie nicht. Wäre das Deutsche Reich von 1871 ein Staat, hätte es dafür Sorge tragen müssen, daß alle seine Angehörigen als Staatsangehörige das Recht und die Möglichkeit haben, beispielsweise Reichstagsabgeordnete zu wählen und Abgeordnete in den Bundesrat zu entsenden. In den Schutzgebieten hatten sie keine Rechte von Staatsangehörigen.
● Das Deutsche Reich von 1871 kann auch allein deshalb kein Staat sein, weil man keinen Staat gründen kann in einem Staat, den es bereits gibt. Mit Gründung des Deutschen Reiches von 1871 wurden die bestehenden (Bundes-) Staaten nicht aufgelöst. Die Staaten behielten ihr Staatsangehörigkeitsrecht und damit ihr jeweiliges Staatsvolk. Wenn das Deutsche Reich von 1871 ein Staat wäre, würden mindestens zwei Staaten über ein und dasselbe Gebiet herrschen. Dies ist jedoch grundsätzlich nicht möglich. Mit derselben Logik könnten wir eines Tages nicht nur zwei, sondern auch drei vier oder fünf Staatsangehörigkeiten haben...
● Es wird behauptet, das Deutsche Reich von 1871 sei ein "Bundesstaat", gleichzeitig werden beispielsweise im RuStAG 1913 die Staaten des Bundes "Bundesstaaten" genannt. In der Endkonsequenz hieße das, daß es in Deutschland 27 Bundesstaaten gäbe. Mit dieser falschen Begriffsverwendung kann man diese Unterscheidung der Strukturen gar nicht mehr vornehmen. Mit der Verwendung des Begriffes "Bundesstaat" sowohl für die Bundesstaaten als auch für den Staatenbund Deutsches Reich läßt sich maximal mögliche Verwirrung stiften, was wohl auch beabsichtigt ist.
● Daß das Deutsche Reich von 1871 kein Staat sein kann, ergibt sich auch aus Artikel 11 des Bundesvertrages ("Verfassung") vom 16.04.1871:   Artikel 11: "Das Präsidium des Bundes steht dem König von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt." Mit Verwendung des Begriffes "Bund" wird klar gesagt, daß es sich um einen "Bund" (Staatenbund) handelt und nicht um einen Staat. Beleg hierfür ist insbesondere die Begrifflichkeit "Name Deutscher Kaiser' und nicht "Titel" oder "Amt Deutscher Kaiser"… Wenn das Deutsche Reich von 1871 ein Staat wäre, hätte man formulieren müssen: "Das Amt des Staatspräsidenten (Staatsoberhauptes) des Deutschen Reiches steht dem König von Preußen zu, er ist berechtigt, den Titel "Deutscher Kaiser" zu führen". Dies wurde jedoch aus gutem Grunde nicht so formuliert, weil das Deutsche Reich von 1871 als Staatenbund konzipiert wurde und nicht als Staat.
Dr. Klaus Maurer

https://teleg.eu/dr_klaus_maurer_besatzerfrei
18.
Deutsches Reich: Staat oder Staatenbund
4v4
Völkerrechtliche Aspekte
Es wird behauptet, das Deutsche Reich im Rechtsstand von 1914 müsse ein Staat sein, weil durch die Definition des gemeinsamen Indigenats im Art. 3 im Bundesvertrag von 1871 ("Reichsverfassung") ein Staatsvolk entstanden sei und damit ein Staat gegründet worden sei.  
Zitat: Art. 3.:
"Für ganz Deutschland besteht ein gemeinsames Indigenat mit der Wirkung, daß der Angehörige … eines jeden Bundesstaates in jedem andern Bundesstaate als Inländer zu behandeln und demgemäß ... zum Genusse aller ... bürgerlichen Rechte unter denselben Voraussetzungen wie der Einheimische zuzulassen ... und ... gleich zu behandeln ist."   "Gemeinsames Indigenat" beduetet somit entsprechend Art. 3 des Bundesvertrages von 1871 ("Reichsverfassung"), daß ein Angehöriger eines der 26 deutschen Staaten in jedem der 26 deutschen Staaten dieselben Rechte hat wie ein einheimischer Staatsangehöriger, ohne daß der Betreffende die jeweilige einheimische Staatangehörigkeit erhalten oder inne haben müßte. Beim gemeinsamen Indigenat entsprechend Art. 3 des Bundesvertrages ("Reichsverfassung") handelt es sich folglich um eine rechtliche Gleichstellung, ohne daß damit die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaatt verloren gegangen ist oder eine neue Staatsangehörigkeit entstanden ist.      

Es wird behauptet, das Deutsche Reich im Rechtsstand von 1914 müsse allein deshalb ein Staat sein, weil es ein Völkerrechtssubjekt sei. Dies ist jedoch eine falsche Schlußfolgerung. Ein Völkerrechtssubjekt ist ein Rechtssubjekt im Völkerrecht, also ein Träger von Rechten und Pflichten im Völkerrecht. Ein Staat ist damit immer ein Völkerrechtssubjekt, das heißt jedoch nicht, daß jedes Völkerrechtssubjekt ein Staat ist. Eine sinnvolle Unterteilung ist:

Originäre Völkerrechtssubjekte: Ihnen haftet ihre Völkerrechtsfähigkeit aus sich selbst heraus an.
Zu differenzieren sind dabei
originäre staatliche Völkerrechtssubjekte:
- Staaten (im völkerrechtlichen Sinne)
○  originäre nichtstaatliche Völkerrechtssubjekte:
- Internationales Komitee des Roten Kreuz
- Heiliger Stuhl
- Souveräner Malteser-Ritterorden

Derivative Völkerrechtssubjekte: Sie leiten ihre Völkerrechtsfähigkeit aus der Rechtsfähigkeit ihrer Gründungssubjekte ab.
Es handelt sich hierbei insbesondere um die internationalen Organisationen wie
○ "Vereinten Nationen"
○  "Europäische Union" (im engeren Sinne Simulation eines Staatenbundes) (nach herrschender Lehrmeinung seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon eine eigene Rechtspersönlichkeit)
○ reale Staatenbünde beispielsweise
- Deutscher Bund von 1815 - 1866
- Norddeutscher Bund von 1866 bis 1871
- Deutsches Reich von 1871

Fazit: Jeder Staat ist ein Völkerrechtssubjekt, aber nicht jedes Völkerrechtssubjekt ist ein Staat. Das Deutsche Reich im Rechtsstand von 1914 ist als Staatenbund ein Völkerrechtssubjekt ("derivatives Völkerrechtssubjekt"), ohne selbst ein Staat zu sein. Es ist als Staatenbund ein Völkerrechtssubjekt wie beispielsweise der Norddeutsche Bund von 1867 oder der Deutsche Bund von 1815
Dr. Klaus Maurer

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18.
Deutsches Reich: Staat oder Staatenbund
Ergänzung zu 1-4
Die Frage Deutsches Reich: Staat oder Staatenbund ist tatsächlich eine sehr spezielle Frage die schwer zu beurteilen und zu beantworten ist. Sie wird deshalb möglicherweise benutzt, um die Rechtsstaatlichkeitsbewegung zu spalten. Dem sollten wir entgegen wirken. Grundsätzlich sollten wir die Gemeinsamkeiten in unseren Ansichten in den Vordergrund stellen, nicht die Differenzen. Wir sind alle limitierte Wesen und können nur gemeinsam größere Veränderungen bewirken. Wirklich wichtige Positionen, in denen wir übereinstimmen sollten, ist der Rechtsstand von 1914 als unsere verfassungsmäßige Ordnung und die Notwendigkeit der Gemeindereorganisation auf Staatsrechtsebene.

https://teleg.eu/dr_klaus_maurer_besatzerfrei
Natürlich liegt es keinesfalls an der Gen-Therapie

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The Psychology of TikTok Duets: Analyzing Collaborative Content