Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
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„Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren.“ (Helmut Schmidt - Bundeskanzler 1974-82)
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❗️Der Wegscheider❗️


„Satire darf alles…“

…wenn sie von der richtigen Seite kommt“

Heute geht es in dem Wochenkommentar u.a. um die Frage, wann denn eine Großdemonstration vorliegt und wann eine Regierung von den Medien als „demokratisch legitimiert“ gilt.

Unermüdlich, der Herr Kollege Dr. Wegscheider.

https://www.servustv.com/aktuelles/v/aa3140t244b71yau9jsk/

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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Heute:
Amtsgericht Dachau

Freispruch im Sinne der Meinungsfreiheit !

Im heutigen Verfahren stand der Mandant wegen des vermeintlichen Verstoßes gegen § 111 StGB wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten vor Gericht.

Er hatte wie so viele einen Post - ein sog. Meme - auf Facebook weitergeleitet und sah sich als Massnahmenkritiker dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft München ausgesetzt, zu einem Totschlag zum Nachteil der Altkanzlerin Merkel aufgerufen zu haben.

Warum dieses Verfahren große Bedeutung für die Meinungsfreiheit hat und was sonst noch alles passierte, beschreibe ich im Video.

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❗️Causa R. Waters: Offener Brief einer Künstlerin❗️

In einem offenen Brief an die Polizei Berlin wendet sich die Künstlerin Philine Conrad.

Es ist ein Plädoyer für die Kunst- und Meinungsfreiheit, dem sich andere Künstlerinnen und Künstler zahlreich anschließen sollten.

https://www.manova.news/artikel/gewolltes-missverstandnis

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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Heute:
Landgericht München I

In der heutigen Berufungsverhandlung wurde der jüdische Mandant wegen des Verstoßes gegen § 130 Abs. 3 StGB in der Begehungsweise der „Verharmlosung“ zu einer Geldstrafe verurteilt.

Dabei ließ das Gericht die rechtlichen Einwände der Verteidigung bis hin zu einer Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 2018 nahezu unberücksichtigt.

Sollte diese Entscheidung rechtskräftig werden, ist dies ein weiterer Baustein zur Einschränkung der Meinungsfreiheit des Art. 5 GG mit der Folge, dass jegliche Bezugnahme unter dem Gesichtspunkt „Wehret der Anfängen“ künftig ein Strafverfahren nach sich ziehen wird.

Eine gefährliche Entwicklung im Rahmen der Rechtssprechung zum § 130 Abs. 3 StGB. Der Freispruch für Prof. Bhakdi stellt in diesem Zusammenhang lediglich die Ausnahme dar.

Alles Infos im Video

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❗️Hörtipp: „Der Rechtsstaat“ auf Kontrafunk❗️

Eine längst überfällige Sendung ist seit drei Wochen auf dem Internetradio „Kontrafunk“ zu hören:

„Der Rechtsstaat“

Informativ, spannend und nicht nur für Juristen verständlich erklärt, werden Themen rund um die aktuellen Ereignisse und Entwicklungen des Rechts erklärt.

In der aktuellen Sendung erklärt eine Richterin die historischen Hintergründe zum Volksverhetzungstatbestand und dessen (m.E. missbräuchliche) Anwendung in den letzten Jahren. Leider fehlen hier am Ende einige Beispiele aus der Praxis, um die Kritik der Richterin an der Entwicklung plastisch greifbarer zu machen.

Dennoch eine bereichernde neue Sendung auf „Kontrafunk“.

https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/lebenswelten/der-rechtsstaat/der-rechtsstaat-unter-ideologieverdacht#id-article

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❗️BILD diffamiert Rechtsanwalt ❗️

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Bild.de berichtet heute über den ersten Prozess gegen BionTec wegen Schadensersatzforderungen in Hamburg.

Nach einer sachlichen Darstellung über den Prozessinhalt nimmt das Medium dann Stellung zu dem Rechtsanwalt T. Ulbrich und rückt diesen mit einigen aus dem Zusammenhang gerissenen Begrifflichkeiten in das sog. „Querdenker-Millieu“:

Bekannt wurde Ulbrich vor allem durch seine Rolle im Diesel-Abgasskandal. Zuletzt war er öffentlich immer wieder durch seine Nähe zum sogenannten Querdenker-Milieu aufgefallen. Auf seinem Twitter-Account schreibt er unter anderem von „Zwangsverabreichung von Gentherapeutika, im Volksmund #Impfung genannt“ oder bezeichnet mRNA-Impfstoffe als „Biowaffen“.

(Quelle 👉 Bild.de)

Die „BILD-Zeitung“ unternimmt nach Monaten der kritischen Berichterstattung hiermit den bei anderen Medien üblichen Versuch, dass Verfahren allein durch die Auswahl des Rechtsanwaltes in die „Querdenker-Ecke“ zu stellen. Das dient wohl dem Zweck, auch die klagende Ärztin entsprechend mit zu diffamieren, um hierdurch den geltend gemachten Anspruch wegen eines Impfschadens von vornherein als „querulantisch“ abzutun.

Auch bei der BILD kann wohl nicht sein, was nicht sein darf.

Möglicherweise ist der Hintergrund die Umstellung in der Redaktionsspitze hier mit ursächlich, denn vor einigen Wochen war der Kollege Ulbrich noch bei „BILD.TV“ (siehe 👉 hier) zu Gast.

Würde sich ein Gericht so über den Rechtsbeistand im Vorfeld einer Verhandlung so äußern, wäre es wegen Befangenheit abzulehnen. Denn für den Ausgang eines Zivilprozesses darf eine „Gesinnung“ der Beteiligten - schon gar nicht die des Rechtsbeistandes - keine Rolle spielen.

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❗️Befangenheitsantrag der BioNTech-Klägerin❗️

Das Verfahren vor dem Landgericht Hamburg fand heute wegen eines Befangenheitsantrages der klagenden Ärztin nicht statt.

Hierzu die Erläuterungen des RA Ulbrich auf 👉 Twitter sowie ein 👉 Interview von SAT1 mit RA Dr. Rogert vor Ort.

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❗️Volksverhetzung durch Grünen-Stadtrat

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Der grüne Stadtrat in München Bernd Schreyer sieht sich einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung gem. § 130 Abs.3 StGB (durch Verharmlosung) ausgesetzt. Wörtlich twitterte er laut „Bild-Zeitung“:

Es tut mir leid, dass ich das sagen muss. Aber ich habe mir mal die Flut an Kommentaren von sogenannten ‚bürgerlich konservativen‘ und ‚rechtsextremen‘ ‚Meinungen‘ angesehen. Obwohl es nie ein Heizungsverbot gab, ist es gelungen so gegen Grüne aufzuwiegeln, als seien sie die ‚neuen Juden‘, die ‚ausgemerzt‘ werden müssen, um Deutschland wieder alles Glück und Wohlstand zu bringen.“

(Quelle 👉 bild.de)

Nach der neuen Rechtssprechung des Landgerichts München I (s. 👉 meinen Bericht vom 6. Juni 2023 hierzu) wird dieser Tweet zu einer Verurteilung von mindestens 90 Tagessätzen führen. Die Staatsanwaltschaft München wird sogar eine noch höhere Strafe von mindestens 120 TS fordern, sodass Herr Schreyer als vorbestraft gelten wird.

Oder vielleicht doch nicht ?

Es wird sich zeigen, ob die Justiz hier mit zweierlei Maße messen wird.

Oder aber wir haben in den von mir o.g. Fall Erfolg in der bereits eingelegten Revision, die dann möglicherweise auch Herrn Schreyer zugute kommen könnte.

Der Fall des (nun Ex-)Grünen-Stadtrates wird definitiv spannend werden.

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Die Musik ist ein Schlüssel zur Gemeinsamkeit. Musik verbindet, transportiert Gefühle, Botschaften und ist vielfältig wie wir Menschen. Von Rock über Pop und Hip Hop bis zu Klängen der Didgeridoos wollen wir gemeinsam mit euch tanzen, den Frieden leben und feiern. ♥️☀️

Alle, die für ein friedliches Zusammenleben einstehen und mit ihren Handlungen eine Zukunft für das Wohl der Erde und der gesamten Menschheitsfamilie gestalten, laden wir herzlich ein - zum Pax Terra Musica 2023! 🌈

👉Hol dir jetzt DEIN Ticket: https://pax-terra-musica.ebtix.de

Wir freuen uns auf eine unvergessliche Zeit mit dir, vom 26.-30. Juli 2023, in Friesack, bei Berlin! ☀️

► Alle Infos: pax-terra-musica.de
Forwarded from Friedensbündnis NRW
❗️Nein zum Kriegswahnsinn

Sei dabei - am 17. Juni 2023
Johannes-Rau-Platz,
Düsseldorf
15:00 Uhr Kundgebung

Es spricht:
Andrej Hunko, MdB Die Linke
15:45 Uhr Aufzug


Friedlich aber laut bringen wir unsere Forderungen auf die Straße.

– Waffenstillstand sofort!
– Verhandeln statt schießen!
– Stopp aller Waffenlieferungen!
– Kein Wirtschaftskrieg gegen Russland!

🕊️ Friedensbündnis NRW, eine Kooperation aus: Friedensforum Düsseldorf, Friedensbündnis Mönchengladbach, Friedensbündnis Heinsberg, FreeAssange-Gruppe Düsseldorf, Nachdenkseiten- Gespraechskreis Düsseldorf, Deutscher Freidenker-Verband, Bundesverband Arbeiterfotografie, Aufstehen Duisburg,
Die Gerechtigkeitspartei -
Team Todenhöfer NRW
,
Aachener für eine menschliche Zukunft, APO Düsseldorf, Montags in Moers, Oberberg bewegt sich, MG Demo, AG Frieden dieBasis, MenschheitsfamilieRhein, Bonn zeigt Gesicht , Antikriegs-AG von aufstehen Bonn AP

#Dus1706 #WirWollenFrieden

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Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
Neues im Fall Inna Zhvanetskaya:

Das Landgericht Stuttgart hat den betreuungsrechtlichen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt über die zwangsweise Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus und anschließend in der beschützten Abteilung eines Pflegeheims nun auch endgültig aufgehoben.

Nachdem das Landgericht bereits die sofortige Wirksamkeit des amtsgerichtlichen Beschlusses bis zur endgültigen Entscheidung vorübergehend ausgesetzt hatte, ist damit die Angelegenheit nun endgültig im Sinne der erhobenen Beschwerde erledigt.

Eine materiell-rechtliche Entscheidung zur Zwangsimpfung gegen Covid-19, die das Amtsgericht ja im selben Beschluss zusammen mit der Unterbringung genehmigt hatte, wird es hingegen nicht mehr geben: Die Genehmigung der Zwangsimpfung war vom Amtsgericht nur befristet erteilt worden, und diese Frist ist längst abgelaufen. Durch die Aussetzung der sofortigen Wirksamkeit der amtsgerichtlichen Entscheidung hatte das Landgericht schon direkt nach Erhebung der Beschwerde hier eine Ausführung der Zwangsimpfung im Hinblick auf das zu erwartende Ergebnis in der Endentscheidung vorübergehend verhindert.
Leider werden wir so keine Entscheidungsgründe mehr bekommen, warum die Genehmigung der Zwangsimpfung rechtswidrig gewesen ist. Allerdings hätten diese Gründe auch nicht notwendig viel Neues bringen müssen: Denn im Betreuungsrecht steht als oberste Maxime nun einmal, dass der Betreuer die Wünsche des Betreuten zu beachten hat, solange keine erhebliche Gefahr u. a. für die Gesundheit entgegensteht und der Betreute aufgrund Krankheit oder Behinderung diese Gefahr nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann (siehe Paragraph 1821 Absätze 2 und 3 BGB). Das bedeutet auch: Wenn jemand nicht geimpft werden will, dann ist das grundsätzlich zu akzeptieren.

Das Landgericht hat im Wege der Amtsermittlung durch Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens und Anhörung der Betroffenen den Sachverhalt noch einmal eingehend ermittelt. Von Vorteil ist es sicherlich auch gewesen, dass wir das Angebot gemacht hatten, dass das Gericht direkt seine Fragen auch an den Pflegedienst richten konnte. Besonderes Lob gebührt an dieser Stelle auch diesem Dienstleister.

Wie so oft, ist eine ausreichende pflegerische Versorgung vom Faktor Zeit abhängig, an der es in der Pflege bekanntermaßen überall fehlt, auch in der stationären Pflege. Viele herbeigeredete Gefährdungen wären vermeidbar, wenn für die alten, kranken oder behinderten Menschen einfach mehr Zeit in der Versorgung gegeben wäre. Es darf nicht von äußeren Faktoren abhängen, ob jemand aus seiner Wohnung in ein Heim verbracht werden muss, wegen der Macht des Faktischen aufgrund unzureichender pflegerischer und/oder betreuerischer Angebote, erst recht nicht gegen den Willen der Betroffenen. Im Heim ist die Situation auch nicht automatisch besser.

Ein verarmendes Deutschland heißt hier für die Zukunft leider nichts Gutes, denn die Sozialleistungsträger werden in Zukunft eher weniger Mittel zur Verfügung stellen können denn mehr. Stuttgart/Baden Württemberg, wo Frau Z. lebt, dürften aber - noch - in der Lage sein, ihre Alten zu versorgen. Ein Betreuer hat dies entsprechend durchzusetzen, zumindest zu versuchen.

Zum Abschluss: Frau Zhvanetskaya würde sich freuen, wenn sich irgendwo ein Verleger fände, der einige ihrer kompositorischen Werke drucken und so der Nachwelt erhalten würde.

Im Namen Frau Zhvanetskayas danke ich allen Beteiligten für die geleistete Unterstützung und die Anteilnahme.

Holger Fischer, 17.06.2023
❗️Der Wegscheider❗️

Heute widmet sich der Intendant von „Servus TV“ vornehmlich Themen des deutschen Irrsinns der Woche.

Hierzulande gab es aber auch wirklich reichlich Realsatire.

Vom evangelischen Kirchentag über Wärmepumpenprobleme der Grünen bis hin zu immer neuen Verschwöhrungstheorien.

Herrlich…

https://www.servustv.com/aktuelles/v/aatdbntqm3d44gstdk0m/

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❗️Pauschale Mitschreibeverbote unzulässig

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Immer wieder verbieten Gerichte vor allem in Verfahren gegen Maßnahmenkritiker pauschal sämtlichen Zuschauern, sich handschriftliche Notizen zum Verfahren zu machen.

Den Grund hierzu erfahren die als Öffentlichkeit geltenden Zuschauer meist nur auf nachfragen.

So hat sogar das OLG Frankfurt jetzt ein solches Mitschreibeverbot erlassen.

Warum ein pauschales Verbot des Mitschreibens verfassungsrechtlich bedenklich ist und sogar einen absoluten Revisionsgrund wegen der Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes darstellen kann, wird in einer Stellungnahme auf 👉 lto.de sehr gut und nachvollziehbar dargestellt.

Daher gilt:

Verhängt ein Gericht ein pauschales Mitschreibeverbot gegenüber den Zuschauern, so sollte das von der Verteidigung protokolliert werden, um es später im Rahmen einer Revision als sog. Verfahrensrüge monieren zu können 👉 § 338 Nr. 6 StPO.

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❗️Stiftung sammelt Spenden für mutmaßliche #Lindemann-Opfer❗️

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Verstößt die #AmadeuAntonioStiftung mit ihrem Spendenaufruf zur Unterstützung mutmaßlicher #Lindemann-Opfer möglicherweise gegen ihren eigenen Satzungszweck ?

Zahlreiche junge Frauen erheben in sozialen Netzwerken und Interviews massive Vorwürfe gegen Rammstein-Frontmann Till Lindemann. Der 60-jährige Sänger dementiert sämtliche Anschuldigungen. Jetzt sammelt die Berliner Amadeu Antonio Stiftung Gelder unter dem Motto "Wie viel Macht ein Euro", damit die mutmaßlichen Opfer bei möglichen rechtlichen Auseinandersetzungen sich anwaltliche Hilfe holen können - und bekommt dabei prominente Unterstützung.“

(Quelle 👉ntv.de)

Die auch von öffentlicher Hand finanziell geförderte und als gemeinnützig anerkannte Amadeu-Antonio Stiftung könnte durch diesen Spendenaufruf möglicherweise dem satzungsmässigen Stiftungszweck zuwider handeln: Denn gem.
§ 2 Abs.1 der Satzung ist der Stiftungszweck wie folgt definiert:

Die Stiftung dient der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung der Förderung der Jugendhilfe sowie der Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz und des Völkerverständigungsgedankens.

(Quelle 👉 amadeu-antonio-stiftung.de)

Es darf in Frage gestellt werden, ob das Spendensammeln zum Zwecke der Zahlung von Rechtsbeiständen für mutmaßliche Lindemann-Opfer von dem o.g. Satzungszweck noch umfasst sind. Das erschließt sich m.E. auf den ersten Blick jedenfalls nicht.

Die Konsequenzen für satzungszweckwidriges Handeln können u.a. die Aberkennung der Gemeinnützigkeit dann zur Folge haben, wenn die Stiftung entgegen § 56 AO neben dem genannten Satzungszweck auch „allgemeinpolitische Ziele verfolgt“. (👉 vgl. BFH-Urteil v. 09.02.2011)

So könnte man den Spendenaufruf auch hier bewerten. Denn es wird willkürlich eine Gruppe von Personen allein zum Zwecke der Finanzierung der Abwehr von zivilrechtlichen Unterlassungsansprüchen unterstützt.

Das für die Stiftung zuständige Finanzamt wird hier möglicherweise entsprechende Ermittlungen aufnehmen.

Ein spannender Fall…

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❗️BVerwG: Pauschale Versammlungsverbote rechtswidrig❗️

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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat das von der sächsischen Corona-Schutzverordung ausgesprochene Versammlungsverbot zu Beginn der Pandemie für unverhältnismäßig erklärt. Das verkündete das Gericht am Mittwoch in Leipzig.

„Die Vorschrift ließ nicht erkennen, unter welchen Voraussetzungen Versammlungen infektiologisch vertretbar sein könnten“, begründete das Gericht seine Entscheidung. Selbst für „infektiologisch vertretbare Versammlungen“ habe sie außerdem die Erteilung der Genehmigung in das Ermessen der Behörde gelegt.

Das generelle Versammlungsverbot sei in dieser Situation „der Bedeutung der Versammlungsfreiheit für ein freiheitliches Staatswesen nicht gerecht“ geworden.


(Quelle 👉 rnd.de)

Hiermit hat zum ersten Mal ein Bundesgericht in einem Hauptsacheverfahren die Feststellung getroffen, dass pauschale Versammlungsverbote durch Verordnungen zu Beginn der Coronazeit nicht verhältnismäßig und damit rechtswidrig waren.

Zwar lässt das Gericht (leider) keinen Zweifel daran, dass „infektionsschützende“ Auflagen wie Abstands- und Maskenpflichten sehr wohl verordnet werden können. Aber einem pauschalen Verbot via Verordnung bzw. einer Zulassung durch eine behördliche „Genehmigung“ erteilt das Gericht eine klare Absage.

Folge hiervon müsste die Erstattung aller entsprechenden Bußgelder sowie den Auslagen (hierunter fallen auch RA- und Reisekosten) der Betroffenen durch die Behörden sein. Ich denke da vor allem an die ersten sog. Hygienedemonstrationen in Berlin am Rosa-Luxemburg-Platz im April 2020.

Allerdings darf an soviel Einsichtsfähigkeit der Behörden berechtigt gezweifelt werden.

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The Psychology of TikTok Duets: Analyzing Collaborative Content