Friedemann Däblitz
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Waaaas, wer schwurbelt denn da?

„Die Vorsichtsmaßnahmen gegen Corona geraten weiter in Kritik. Diesmal sind es nicht Impfgegner, die sich dagegen wehren, sondern medizinische Verbände.
Sie wehren sich gegen die Isolation von Infizierten ohne Symptome und gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Sie sagen: Was bei der Delta-Variante noch sinnvoll war, ist es jetzt nicht mehr.“

https://www.bild.de/bild-plus/ratgeber/2022/ratgeber/impfpflicht-debatte-aerzte-attacken-gegen-die-corona-schutz-massnahmen-80857494.bild.html

t.me/Rosenbusch
Forwarded from Dr. Lockdown Viehler & Team (xxLVxx)
Diese Frage habe ich heute Nacht auf Twitter gestellt. Inzwischen sind, wie Sie sehen können, bereits 131 Kommentare eingetroffen. Einer gruseliger als der Andere. In der Sprechstunde sind häufig Menschen zu Wort gekommen, welche in den letzten Jahren ausgegrenzt und diskriminiert wurden. Sei es beim Friseur, am Arbeitsplatz oder bei der Geburt ihres Kindes.

Dass Sie bis jetzt standhaft geblieben sind und sich weder die Spritze noch sonst irgendetwas anderes angetan haben - dafür gebührt Ihnen nicht nur ein Applaus, sondern auch Dankbarkeit und Anerkennung.

https://twitter.com/lviehler/status/1553954112487686145?s=21&t=m5JY_bNl0Hmh5UiYF5_A9Q

Ihr
@lockdownviehler
Forwarded from HAINTZ.media (The Dot)
Lese- Empfehlung:

Ich fasse im folgenden 🧵mal 7 Gründe zusammen, warum gerade der linksliberale Mainstream zu den eifrigsten Befürwortern der Coronamaßnahmen zählt. Zum Schluss folgt eine politikstrategische Überlegung, wie man die Front der Coronamaßnahmen-Befürworter ankratzen könnte.

Thread 🧵 auf Twitter in 16 Teilen - hier zusammengefasst in einem Dokument

https://threadreaderapp.com/thread/1554170371154354177.html
Focus Rechtsstaat – Polizeigewalt: Ältere Dame offenbar nach Maßnahmen der Polizei Berlin verstorben, Staatsanwaltschaft Berlin stellt die Ermittlungen ein

Nach Sascha „El Chancho“ und Boris Pfeiffer wurde erst vor wenigen Tagen bekannt, dass bereits im April 2021 im zeitlichen Zusammenhang mit körperlicher Gewaltanwendung durch Polizisten auch eine ältere gegen Coronamaßnahmen demonstrierende Dame verstorben ist. RIP

Mein Vertrauen in die einwandfreie Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates bei der Verneinung eines hinreichenden Tatverdachts ist nicht vorhanden.

„Es waren verstörende Szenen, die sich am 21. April 2021 in Berlin im Rahmen von Demonstrationen gegen eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ abspielten: Polizisten in Schutzausrüstung mit geschlossenen Helmvisieren gingen in aufgeheizter Stimmung mit z. T. intensiver körperlicher Gewalt gegen Demonstranten vor …

Eine ältere Dame, sicherlich jenseits der 70 Jahre alt, liegt in einem Durchgang durch eine Polizeiabsperrung auf dem Boden. Ein Polizist der Berliner Polizei, ohne weiteres zu erkennen an den entsprechenden Uniformmarkierungen, ergreift die Dame mit beiden Händen an ihrem linken Arm und schleift die sichtlich schockierte Frau mehrere Meter an ihrem ausgestreckten Arm über den Boden aus dem Weg. Dort wird sie von fünf bis sechs Polizisten umringt und aufgerichtet. Im Anschluss wird sie von zwei weiteren Polizisten mittels Polizeigriff an jedem Arm fixiert und unter Begleitung weiterer – soweit in der Videoaufnahme ersichtlich – vier Polizisten zügig zu Fuß abtransportiert, offenbar zur erkennungsdienstlichen Behandlung. …

Die Dame gibt dabei mehrfach Schmerzenslaute von sich und äußert – z. T. mit schmerzverzerrtem Gesicht –, dass sie mit der von den Polizisten vorgegebenen Geschwindigkeit nicht Schritt halten kann. Die Polizisten behalten ihre Schrittgeschwindigkeit dennoch ungerührt bei, so dass die ältere Dame mehrfach stolpert und nur durch ihre Fixierung seitens der Polizisten gehalten wird. Dann endet die Videoaufnahme des Vorgangs. ..

Aus hiesiger Sicht war und ist dieses Vorgehen der Berliner Polizei gegen einen älteren Menschen grob unverhältnismäßig und damit ein Fall für die Staatsanwaltschaft. ..

Am 12. Juli 2022, also rund 14 Monate nach Einreichung der Strafanzeige, erhielt ich ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin vom 1. Juli 2022, dem sich entnehmen lässt, dass man keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat sieht und das Ermittlungsverfahren daher eingestellt hat. ..

Die ältere Dame ist offenbar im Zusammenhang mit den polizeilichen Maßnahmen gegen sie tatsächlich ums Leben gekommen! ..

Beiläufig erwähnt die Staatsanwaltschaft Berlin dabei auch, dass die ältere Dame bei ihrem Tod eine subdurale Blutung aufwies, also eine Blutung zwischen harter Hirnhaut und Gehirn. Zu den Ursachen dieser Blutung wird nur lapidar festgestellt:

„Insbesondere konnten aus rechtsmedizinischer Sicht keine sicheren Feststellungen dazu getroffen werden, ob die eingetretene subdurale Blutung überhaupt eine Folge des Polizeieinsatzes war bzw. ob diese überhaupt mit dem Todeseintritt in Zusammenhang steht.“ ..“
- Auszugsweise von RA Dr. Ingve Björn Stjerna übenommen
Forwarded from MDB
»Die EU forscht an einem flexiblen Grenzmanagement, das Grenz- und Zollbehörden durch den Einsatz verschiedener Technologien die Arbeit erleichtern soll.
[…] Dabei soll ein Algorithmus über die Gefahr entscheiden, die von einer Person ausgeht.
[…]
Nur, wer von dem Programm als riskant eingestuft wird, muss weitere, auch "händische Kontrollen" durchlaufen. Nach aktuellem EU-Recht sind solche gelockerten Grenzkontrollen nicht erlaubt.
Bei dem möglichen neuen System könnte ein virtueller Grenzpolizist mithilfe eines Punktesystems eine Risikobewertung vornehmen. Das Modell "Alle Passagiere durch alle Sicherheitschecks" soll so zugunsten risikobasierter Sicherheitskontrollen abgeschafft werden.«

Hoffentlich erfahren die echten Verbrecher nix davon, sonst könnten diese auf die Idee kommen, ihre online Präsenz zu schönen. Oder geht es hier nur um social scoring unter falschem Vorwand? @MDBsmash

Entscheidet bald Instagram darüber, wer in die Europäische Union einreisen darf?
https://web.de/magazine/politik/entscheidet-instagram-darueber-europaeische-union-einreisen-37155238
Neues aus dem Gerichtssaal: Verwaltungsgericht Berlin

Michael Bründel aka „Captain Future“ klagte vor dem Verwaltungsgericht gegen das Land Berlin, weil die Polizei Berlin seine Demonstrationsteilnahme im September 2021 unterbunden hatte, die Demo hatte er selbst mit organisiert.

Klageabweisung. Im Wesentlichen sind die Gründe:

1. Das Gericht ist der Auffassung, der Kläger wollte gar nicht zur Demo.

2. Der Kläger sei nach Erkenntnissen der Polizei mit Corona infiziert gewesen und hätte eine Gefahr für Leib und Leben anderer Menschen dargestellt.


Wie verhält es sich tatsächlich: Der Kläger ist bekannt dafür, auf nahezu jede Corona-Demo zu gehen, die es gibt. Er war auch am Ort der Demo, jedoch noch vor deren Beginn. Absurd, anzunehmen, der Kläger hätte an jenem Tag nicht an „seiner“ Demo teilnehmen wollen.

Indem das Gericht auf die Art den Schutzbereich der Versammlungsfreiheit ausschaltete, musste es „nur noch“ über die Rechtmäßigkeit des erteilten Platzverweises entscheiden. Es ging dadurch um einen leichter zu rechtfertigenden Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit.

Diesen Eingriff hält das Verwaltungsgericht Berlin für gerechtfertigt. Denn: Der Kläger hatte Erkältungssymptome. Er hat sich nicht auf SARS-CoV-2 getestet.

Die Polizei konnte bei diversen kursierenden Viren zwar nicht wissen, was / ob er was hat. Das reicht laut Verwaltungsgericht Berlin jedoch für die „Erkenntnis“ aus, dies sei SARS-CoV-2.

Menschen mit Erkältungssymptomen dürfen in Berlin also mittlerweile sogar im Freien des Platzes verweisen werden. - Einfach nur, weil sie erkältet sind - denn zur Demo wollte der Kläger laut Verwaltungsgericht ja gerade nicht.

Minority Report hätte die Geschichte nicht albtraumhafter verfilmen können.

Ich persönlich würde die Sache gerne bis zum EGMR ziehen; die Prioritäten liegen insofern jedoch anders. Die Entscheidung wird rechtskräftig werden und bitter in die Geschichtsbücher eingehen.

Details mit freundlicher Erlaubnis von Michael Bründel in vorstehendem Dokument
@freedomparadekanal
@RA_Friede

Nachtrag 5.8.21: das VG Berlin hat dazu auch eine Pressemitteilung herausgegeben
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Tagesschau baut Terror-Framing bezüglich des Falls Kellermayr auf. Das System braucht die Extremismuskarte, um Kritiker mundtot zu machen und die Folgen der sog. Impfung zu verschleiern. Liefert ihnen keine Futter durch unüberlegte Kommentare.
Ich las, es gäbe einen sieben Punkte Infektionsschutzplan für Herbst. Interessiert mich aber nicht, ich habe ihn bisher nicht gelesen.

#Infektionschutzgesetz
#esreicht
#IchBinRaus

Das empfehle ich auch so zur Nachahmung. @RA_Friede
Twitter: @dablitz_f
Forwarded from HAINTZ.media (The Dot)
Soll nochmal einer sagen, wir sind nicht in der Lage hashtags #️⃣ in Deutschland 🇩🇪 in die Trends zu bringen auf #Twitter: 😁

#FDP2Maske

[ TTs DE 🇩🇪 14:21 ]
#FDP2Maske trat in die Top-Trends ein = > 8

Platz 8 als Neueinstieg - da geht noch mehr 💪❤️
❗️Wichtiges OLG-Urteil zu „Maskenattesten“❗️

https://teleg.eu/RASattelmaier

Ist ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichtes ein möglicher „Gamechanger“ in den Strafverfahren zu den sog. „Maskenattesten“?

Mit Urteil vom 18.07.2022 (Az. 203 StRR 179/22) hat das Gericht in letzter Instanz (Revison) eine Patientin vom Vorwurf des Verstoßes gegen § 279 (Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse) freigesprochen.

Das Gericht stellte fest, dass das Attest unabhängig von der Frage, ob dieses telefonisch oder per Mail angefordert wurde, nicht unrichtig im Sinne der Strafnorm ist, wenn die beschriebenen Symptome tatsächlich vorliegen. Eine körperliche Untersuchung ist daher (auch mit Blick auf die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung) nicht zwingend erforderlich.

Zudem lehnte das vorherige zweitinstanzliche Berufungsgericht einen Beweisantrag der Staatsanwaltschaft zur amtsärztlichen Untersuchung nach Ansicht der Revisionsgerichtes zu Recht ab.

(👉 Quelle)

Diese Urteil könnte enorme Auswirkungen auf viele Verfahren haben, in denen Ärzte und Patienten allein mit der Begründung, es habe keine körperliche Untersuchung stattgefunden, strafrechtlich gem. der §§ 278, 279 StGB belangt werden bzw. wurden.

Insbesondere in dem Bezirk des Bayerischen Obersten Landesgericht dürfte sich viele noch offene Verfahren zugunsten der Angeklagten wenden.

Ob sich weitere Oberlandesgerichte dieser Ansicht anschließen werden, bleibt abzuwarten.

Es wird am Ende aber wohl so kommen, dass der BGH hier eine Grundsatzentscheidung treffen wird, weshalb noch keine flächendeckende Rechtssicherheit besteht.

Eine Argumentationshilfe stellt dieses Urteil jedoch allemal dar.

Dieses Urteil macht nicht nur im Ergebnis sondern auch im Hinblick auf seine Begründung Mut.

Mein Kanal:
Nach einem anonymen Hinweis und der Auswertung von Postings in sozialen Netzwerken ging die Polizei davon aus, dass sich der Mann einige Tage zuvor auf einer Feier mit dem Coronavirus angesteckt haben könnte. Er wurde deshalb des Platzes verwiesen. Zu recht, wie nun das Gericht entschied.

https://www.rbb24.de/panorama/thema/corona/beitraege/2022/08/berlin-corona-demonstrationen-platzverweise.html

Bezieht sich auf: https://teleg.eu/RA_Friede/3699
Aufruf an reiche Menschen, die in meinem Kanal unterwegs sind:

Gibt es jemanden, der interessante Präzedenzfälle mit fünfstelligen Beträgen finanzieren wollen würde?

Bei Fällen, bei denen es drauf ankommt, kann man nicht etwa auf der Ebene des Verwaltungsgerichts, Oberverwaltungsgerichts oder des Bundesverfassungsgerichts aufhören. Man muss bereit sein, bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen.

Falls sich jemand unter meinen knapp 10.000 Abonnenten findet, der so etwas gerne unterstützen wollen würde, bitte schreiben Sie mir eine Email: [email protected]
Vlt sollte ich mal bei den Warburg-Bankern mit einem Herz für Menschenrechte anklopfen:

Warburg-Banker fühlen sich in ihren Menschenrechten verletzt

„Angesichts der zahlreichen Veröffentlichungen und Verfahren fühlen sich die Gesellschafter der Hamburger Warburg Bank, Max Warburg und Christian Olearius, in ihren Menschenrechten verletzt und ziehen deswegen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Der Gerichtshof mit Sitz in Straßburg habe eine entsprechende „Individualbeschwerde“ von Olearius und Warburg „zur Hauptsacheprüfung angenommen“, hat vergangene Woche der Anwalt der beiden, Peter Gauweiler, mitgeteilt. Ein Sprecher des Gerichtshofes bestätigte auf Anfrage, dass Olearius und Warburg „einen Antrag gegen Deutschland gestellt haben und dass das Verfahren derzeit anhängig ist“.“

Zur Erinnerung: Gauweilers Kanzleipartner RA Alfred Sauter hat zuletzt rechtmäßig über Korruption 1,24 Mio Euro mittels überteuerter Maskendeals vom Steuerzahler erbeutet. Die darf er behalten, wie der BGH entschied.

Auch Kanzleipartner: Ex-BGH Richter Thomas Fischer
@RA_Friede
Bericht von einem Mandanten über einen spannenden Fall, in dem ich verteidige [Namen von mir entfernt]:

„Am Freitag fiel das Urteil gegen mich vor dem Amtsgericht Karlsruhe.

Der Staatsanwalt hatte eine Geldstrafe in Höhe von 23.000 € beantragt.

Die Rechtsanwälte Frank Hannig aus Dresden und Friedemann Däblitz aus Berlin/Hamburg hatten Freispruch beantragt.

Die Richterin F. folgte letztendlich dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verurteilung, setzte aber die Geldstrafe auf 10.000 € fest.

In der Urteilsverkündung war sich die Richterin sicher: dieser Fall wird noch sehr viele Juristen beschäftigen und ein rechtskräftiges Urteil wird dieses erstinstanzliche Urteil sicherlich nicht sein.

Bisher gab es in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland kein vergleichbarer Fall und die Richterin F. war nicht zu beneiden. Die Prozessführung der Richterin war nicht zu beanstanden, auch wenn das Urteil nicht wie gewünscht ausfiel.

Letztendlich geht es um die Rechtsfrage ob die Auslobung einer Belohnung für Hinweise auf von Polizisten begangene rückwirkende oder zukünftige Straftaten eine üble Nachrede darstellt oder nicht.

Ich hatte eine Belohnung von jeweils bis zu 50.000 € für Hinweise die zur Aufdeckung von möglichen Straftaten von 3 Polizeibeamten ausgelobt.

Die betroffenen Polizisten C., Z. und A. fühlen sich durch die Auslobung bedroht. Eigentlich merkwürdig. Wenn sie keine Straftaten begangen haben und weiterhin keine Straftaten begehen, hätten sie doch nichts zu befürchten.

Die Tatsache, dass ihnen die Auslobung Angst macht spricht für sich. Angst wovor? Wer ein reines Gewissen hat, der muss keine Angst haben vor einer Auslobung zur Aufklärung von Straftaten.

Die Angelegenheit geht mithin in die zweite Instanz vor dem Landgericht. Auch hier sind sich die Juristen einig: auch vor dem Landgericht wird es keine rechtskräftiges Urteil geben. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft werden die Sache vor dem Oberlandesgericht überprüfen lassen.

Schon deshalb war diese erste Verhandlung vor dem Amtsgericht lediglich Vorgeplänkel.“
10% temporäre Gehaltsreduktion für weisungsgebundenen leitenden Oberstaatsanwalt, zuletzt zur Generalstaatsanwaltschaft abgeordnet - wegen sexueller Übergriffigkeit.

„Hartes Durchgreifen“ der Berliner Justiz, wie die BZ heute schreibt (S. 9). So hart, dass der Oberstaatsanwalt hiervon nichts merken dürfte.

Der ist also relativ weit oben in der Weisungskette. Vorteilhaft für jeden Weisungsgeber, wenn er Kompromat gegen solche Untergebene in der Tasche hat. Aufgrund seines „erheblichen Übertreffens der Anforderungen, seiner stark ausgeprägten Fähigkeit, Konflikte zu erkennen“ und „seines sehr guten Rufs bei den Gerichten“ hat er mutmaßlich weiterhin gute Chancen, steil Karriere zu machen.

Im Konfliktfall wird man eher auf so jemanden, als auf jemanden mit sauberer Weste zählen. Sein Hang zur Remonstration im Falle von rechtswidrigen Weisungen ist möglicherweise auch eher herabgesetzt.
@RA_Friede
Ich habe mal bei der Generalstaatsanwaltschaft nachgefragt, ob in dieser Sache auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft. ME sollte man es jedenfalls wegen Nötigung erwarten.

Antwort:

„Sehr geehrter Herr Däblitz,
 
zu Personaleinzelangelegenheiten und in Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen geben wir keine Auskunft.“
@RA_Friede
Forwarded from Grundrechte.jetzt.
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Lauterbach ist nicht mehr Herr seiner Sinne...
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