Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
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„Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren.“ (Helmut Schmidt - Bundeskanzler 1974-82)
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Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
Neues im Fall Inna Zhvanetskaya:

Das Landgericht Stuttgart hat den betreuungsrechtlichen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt über die zwangsweise Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus und anschließend in der beschützten Abteilung eines Pflegeheims nun auch endgültig aufgehoben.

Nachdem das Landgericht bereits die sofortige Wirksamkeit des amtsgerichtlichen Beschlusses bis zur endgültigen Entscheidung vorübergehend ausgesetzt hatte, ist damit die Angelegenheit nun endgültig im Sinne der erhobenen Beschwerde erledigt.

Eine materiell-rechtliche Entscheidung zur Zwangsimpfung gegen Covid-19, die das Amtsgericht ja im selben Beschluss zusammen mit der Unterbringung genehmigt hatte, wird es hingegen nicht mehr geben: Die Genehmigung der Zwangsimpfung war vom Amtsgericht nur befristet erteilt worden, und diese Frist ist längst abgelaufen. Durch die Aussetzung der sofortigen Wirksamkeit der amtsgerichtlichen Entscheidung hatte das Landgericht schon direkt nach Erhebung der Beschwerde hier eine Ausführung der Zwangsimpfung im Hinblick auf das zu erwartende Ergebnis in der Endentscheidung vorübergehend verhindert.
Leider werden wir so keine Entscheidungsgründe mehr bekommen, warum die Genehmigung der Zwangsimpfung rechtswidrig gewesen ist. Allerdings hätten diese Gründe auch nicht notwendig viel Neues bringen müssen: Denn im Betreuungsrecht steht als oberste Maxime nun einmal, dass der Betreuer die Wünsche des Betreuten zu beachten hat, solange keine erhebliche Gefahr u. a. für die Gesundheit entgegensteht und der Betreute aufgrund Krankheit oder Behinderung diese Gefahr nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann (siehe Paragraph 1821 Absätze 2 und 3 BGB). Das bedeutet auch: Wenn jemand nicht geimpft werden will, dann ist das grundsätzlich zu akzeptieren.

Das Landgericht hat im Wege der Amtsermittlung durch Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens und Anhörung der Betroffenen den Sachverhalt noch einmal eingehend ermittelt. Von Vorteil ist es sicherlich auch gewesen, dass wir das Angebot gemacht hatten, dass das Gericht direkt seine Fragen auch an den Pflegedienst richten konnte. Besonderes Lob gebührt an dieser Stelle auch diesem Dienstleister.

Wie so oft, ist eine ausreichende pflegerische Versorgung vom Faktor Zeit abhängig, an der es in der Pflege bekanntermaßen überall fehlt, auch in der stationären Pflege. Viele herbeigeredete Gefährdungen wären vermeidbar, wenn für die alten, kranken oder behinderten Menschen einfach mehr Zeit in der Versorgung gegeben wäre. Es darf nicht von äußeren Faktoren abhängen, ob jemand aus seiner Wohnung in ein Heim verbracht werden muss, wegen der Macht des Faktischen aufgrund unzureichender pflegerischer und/oder betreuerischer Angebote, erst recht nicht gegen den Willen der Betroffenen. Im Heim ist die Situation auch nicht automatisch besser.

Ein verarmendes Deutschland heißt hier für die Zukunft leider nichts Gutes, denn die Sozialleistungsträger werden in Zukunft eher weniger Mittel zur Verfügung stellen können denn mehr. Stuttgart/Baden Württemberg, wo Frau Z. lebt, dürften aber - noch - in der Lage sein, ihre Alten zu versorgen. Ein Betreuer hat dies entsprechend durchzusetzen, zumindest zu versuchen.

Zum Abschluss: Frau Zhvanetskaya würde sich freuen, wenn sich irgendwo ein Verleger fände, der einige ihrer kompositorischen Werke drucken und so der Nachwelt erhalten würde.

Im Namen Frau Zhvanetskayas danke ich allen Beteiligten für die geleistete Unterstützung und die Anteilnahme.

Holger Fischer, 17.06.2023
❗️Der Wegscheider❗️

Heute widmet sich der Intendant von „Servus TV“ vornehmlich Themen des deutschen Irrsinns der Woche.

Hierzulande gab es aber auch wirklich reichlich Realsatire.

Vom evangelischen Kirchentag über Wärmepumpenprobleme der Grünen bis hin zu immer neuen Verschwöhrungstheorien.

Herrlich…

https://www.servustv.com/aktuelles/v/aatdbntqm3d44gstdk0m/

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https://teleg.eu/RASattelmaier
❗️Pauschale Mitschreibeverbote unzulässig

https://teleg.eu/RASattelmaier

Immer wieder verbieten Gerichte vor allem in Verfahren gegen Maßnahmenkritiker pauschal sämtlichen Zuschauern, sich handschriftliche Notizen zum Verfahren zu machen.

Den Grund hierzu erfahren die als Öffentlichkeit geltenden Zuschauer meist nur auf nachfragen.

So hat sogar das OLG Frankfurt jetzt ein solches Mitschreibeverbot erlassen.

Warum ein pauschales Verbot des Mitschreibens verfassungsrechtlich bedenklich ist und sogar einen absoluten Revisionsgrund wegen der Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes darstellen kann, wird in einer Stellungnahme auf 👉 lto.de sehr gut und nachvollziehbar dargestellt.

Daher gilt:

Verhängt ein Gericht ein pauschales Mitschreibeverbot gegenüber den Zuschauern, so sollte das von der Verteidigung protokolliert werden, um es später im Rahmen einer Revision als sog. Verfahrensrüge monieren zu können 👉 § 338 Nr. 6 StPO.

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❗️Stiftung sammelt Spenden für mutmaßliche #Lindemann-Opfer❗️

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Verstößt die #AmadeuAntonioStiftung mit ihrem Spendenaufruf zur Unterstützung mutmaßlicher #Lindemann-Opfer möglicherweise gegen ihren eigenen Satzungszweck ?

Zahlreiche junge Frauen erheben in sozialen Netzwerken und Interviews massive Vorwürfe gegen Rammstein-Frontmann Till Lindemann. Der 60-jährige Sänger dementiert sämtliche Anschuldigungen. Jetzt sammelt die Berliner Amadeu Antonio Stiftung Gelder unter dem Motto "Wie viel Macht ein Euro", damit die mutmaßlichen Opfer bei möglichen rechtlichen Auseinandersetzungen sich anwaltliche Hilfe holen können - und bekommt dabei prominente Unterstützung.“

(Quelle 👉ntv.de)

Die auch von öffentlicher Hand finanziell geförderte und als gemeinnützig anerkannte Amadeu-Antonio Stiftung könnte durch diesen Spendenaufruf möglicherweise dem satzungsmässigen Stiftungszweck zuwider handeln: Denn gem.
§ 2 Abs.1 der Satzung ist der Stiftungszweck wie folgt definiert:

Die Stiftung dient der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung der Förderung der Jugendhilfe sowie der Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz und des Völkerverständigungsgedankens.

(Quelle 👉 amadeu-antonio-stiftung.de)

Es darf in Frage gestellt werden, ob das Spendensammeln zum Zwecke der Zahlung von Rechtsbeiständen für mutmaßliche Lindemann-Opfer von dem o.g. Satzungszweck noch umfasst sind. Das erschließt sich m.E. auf den ersten Blick jedenfalls nicht.

Die Konsequenzen für satzungszweckwidriges Handeln können u.a. die Aberkennung der Gemeinnützigkeit dann zur Folge haben, wenn die Stiftung entgegen § 56 AO neben dem genannten Satzungszweck auch „allgemeinpolitische Ziele verfolgt“. (👉 vgl. BFH-Urteil v. 09.02.2011)

So könnte man den Spendenaufruf auch hier bewerten. Denn es wird willkürlich eine Gruppe von Personen allein zum Zwecke der Finanzierung der Abwehr von zivilrechtlichen Unterlassungsansprüchen unterstützt.

Das für die Stiftung zuständige Finanzamt wird hier möglicherweise entsprechende Ermittlungen aufnehmen.

Ein spannender Fall…

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❗️BVerwG: Pauschale Versammlungsverbote rechtswidrig❗️

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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat das von der sächsischen Corona-Schutzverordung ausgesprochene Versammlungsverbot zu Beginn der Pandemie für unverhältnismäßig erklärt. Das verkündete das Gericht am Mittwoch in Leipzig.

„Die Vorschrift ließ nicht erkennen, unter welchen Voraussetzungen Versammlungen infektiologisch vertretbar sein könnten“, begründete das Gericht seine Entscheidung. Selbst für „infektiologisch vertretbare Versammlungen“ habe sie außerdem die Erteilung der Genehmigung in das Ermessen der Behörde gelegt.

Das generelle Versammlungsverbot sei in dieser Situation „der Bedeutung der Versammlungsfreiheit für ein freiheitliches Staatswesen nicht gerecht“ geworden.


(Quelle 👉 rnd.de)

Hiermit hat zum ersten Mal ein Bundesgericht in einem Hauptsacheverfahren die Feststellung getroffen, dass pauschale Versammlungsverbote durch Verordnungen zu Beginn der Coronazeit nicht verhältnismäßig und damit rechtswidrig waren.

Zwar lässt das Gericht (leider) keinen Zweifel daran, dass „infektionsschützende“ Auflagen wie Abstands- und Maskenpflichten sehr wohl verordnet werden können. Aber einem pauschalen Verbot via Verordnung bzw. einer Zulassung durch eine behördliche „Genehmigung“ erteilt das Gericht eine klare Absage.

Folge hiervon müsste die Erstattung aller entsprechenden Bußgelder sowie den Auslagen (hierunter fallen auch RA- und Reisekosten) der Betroffenen durch die Behörden sein. Ich denke da vor allem an die ersten sog. Hygienedemonstrationen in Berlin am Rosa-Luxemburg-Platz im April 2020.

Allerdings darf an soviel Einsichtsfähigkeit der Behörden berechtigt gezweifelt werden.

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❗️Hörtipp: „Der Rechtsstaat“ auf Kontrafunk❗️

Heute habe ich für diese im deutschsprachigen Raum einzigartige Sendereihe im Radio zum Thema Recht meinen ersten Kommentar gesprochen.

Thema:
Tatsachenfeststellung der Gerichte in „Coronaverfahren“ - am Beispiel meiner erfolgreichen Revision vor dem OLG Koblenz

https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/lebenswelten/der-rechtsstaat/der-rechtsstaat-verschaffen-von-gewissheit#id-article

Es hat mir sehr viel Freude bereitet, mit dem Team zu arbeiten.

Lob, Kritik und Anregungen an [email protected]

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❗️Der Kollege Tobias Ulbrich zum Thema „Unfaire Prozesse“❗️

Auf Twitter (👉 Link dazu hier) veröffentlichte RA Tobias Ulbrich, der zahlreiche Mandanten wegen der Geltendmachung von Impfschäden gerichtlich vertritt, heute Folgendes:

Thema heute: „Unfaire Prozesse“

Selin im Beitrag, die von uns vertreten wird, musste beim Landgericht Wuppertal Prozesskostenhilfe beantragen. Diese ist in Deutschland auf einen Streitwert von 50.000 EUR bei reduzierten Gebühren gedeckelt. Selin‘s Ansprüche dürften aber über 400.000 EUR hinausgehen, da ihr junges Leben mit 100 Prozent anerkanntem Impfschaden und Schwerbehinderung ruiniert ist.

Anders BioNTech. Die Beklagte erhält die Anwälte vertragsgemäß von der Bundesrepublik Deutschland gestellt und voll bezahlt, und zwar unbegrenzt. Das koordinierende Gesundheitsministerium muss zudem mit Rat und Tat aktiv zur Klageabweisung unterstützend tätig sein. In Deutschland muss man also auf der Täterseite stehen, um volle Unterstützung von
@Karl_Lauterbach zu erhalten, während dort fleißig daran mitgewirkt wird, dass die Klagen abgewiesen werden. Denn nach dem Geist der Verträge muss die Bundesregierung jeden Schaden von der Pharmaindustrie fern halten.

Es kommt aber noch besser-die Bundesrepublik Deutschland entscheidet darüber, ob ein Vergleich geschlossen wird, und wenn ja in welcher Höhe.

Selin hat trotz 100 Prozent anerkanntem Impfschaden von
@Karl_Lauterbach die Tür vor der Nase zugeschlagen bekommen und die Anwälte mitteilen lassen, dass noch nicht einmal Vergleichsverhandlungen in Betracht kämen. Das ZDF berichtete. Hatte nicht Lauterbach am 12.3.2023 im heute Journal etwas anderes zugesagt?

Gut, dass ein Sozialdemokrat sich schützend vor BioNTEch schmeißt. So sieht jeder öffentlich was sozialdemokratische Gesinnung ist. Eine Schande!!


Dem ist nichts hinzuzufügen

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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Heute:
Oberlandesgericht Koblenz

Zu Gast:
Rechtsanwältin
Beate Bahner

Auf meine Revision hin hat das OLG Koblenz ein Urteil des Landgerichts Koblenz mit Beschluss vom 12. Juni 2023 (4 ORs 4 Ss 191/22) aufgehoben. Es wird erneut verhandelt.

Damit schließt sich das OLG aus Rheinland-Pfalz einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts an und verlangt Feststellungen dazu, dass im Rahmen von sog. „Maskenattesttestverfahren“ - insbesondere wegen des Gebrauchens von falschen Gesundheitszeugnissen gem. § 279 StGB (alte und neue Fassung) - der Verwender im Zeitpunkt Ausstellung des Attest nicht an den vorgegebenen Beschwerden litt oder nicht. Denn nur dann handelt er mit der erforderlichen Täuschungsabsicht.

Zu den Hintergründen des Falles und warum diese Entscheidung durchaus für noch anhängige Verfahren von Bedeutung sein kann, unterhalte ich mich mit der Kollegin Beate Bahner, die in diesem Fall ebenfalls involviert war.

Mein Kanal:
https://teleg.eu/RASattelmaier
💥Demokratie in Gefahr💥

Ich bin wahrlich kein Anhänger der AfD.
Ich bin aber ein Anhänger der Demokratie.

Wie die Welt berichtet, werden Versuche unternommen, die Wahl von Robert Sesselmann im Landkreis Sonneberg rückgängig zu machen:

"Das Thüringer Landesverwaltungsamt soll beim Sieger der Landratswahl im Landkreis Sonneberg, dem AfD-Politiker Robert Sesselmann, einen Demokratie-Check durchführen."

Offensichtlich ist der Machtanspruch der Altparteien ernsthaft in Gefahr.
Nicht mehr mir politischer Arbeit, sondern durch juristische Winkelzüge den Wählerwillen umzukehren, scheint zur Thüringer Tradition zu werden.

Allein der Versuch, die Wahl derart anzuzweifeln delegitimiert die demokratische Gesinnung des dortigen Innenministeriums.

Noch gestern habe ich einer Freundin geschrieben, dass dieses Mal keine Merkel in Südafrika auftaucht. Ok, statt Merkel (CDU) war es Schenk (SPD). Der Vorgang an sich ist unglaublich.

Niemand wird zur Wahl zugelassen, der nicht wählbar ist. § 24 ThürKWG regelt das. Der Wahlausschuss entscheidet hierüber vorher.
Die Hürden, eine Person als unwählbar auszuschließen sind enorm hoch.
Die nachträgliche Prüfung des Innenministeriums ist gem. § 30 ThürKWG nur dann möglich, wenn das Bundesverfassungsgericht eine Partei verbietet oder eine Wählergemeinschaft eine Ersatzorganisation einer verbotenen Partei oder einer verbotenen Organisation ist. Oder der gewählte Landrat verweigert den Amtseid.
Hier wird seitens des Ministeriums und seitens der Landesregierung mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gespielt.

Als Bürger - und für mich als Organ der Rechtspflege - ist es Pflicht, gegen diese Form der Machtüberschreitung lautstark zu protestieren.

Den Aufstieg der AfD verhindert man mit der Rückkehr zur individuellen Freiheit, mit der Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit, mit Politik im Sinne der Menschen und mit den Menschen, mit dem Schaffen von Vertrauen. Mit Frieden, wirtschaftlicher Sicherheit und Mitsprache.

Der erste Schritt, dieses Vertrauen wieder zu gewinnen ist die Aufarbeitung der Corona-Zeit.
Menschen zu traumatisieren und dann so weiter zu machen als sei nichts passiert, schafft das Gegenteil von Vertrauen.

Bei dem, was alle etablierten Parteien CDU-CSU-SPD-FDP-FW-Grüne-Linke den Menschen angetan haben, vor was sollten die Menschen da noch Angst haben?
Schlimmer als die letzten drei Jahre kann es nicht mehr werden.

Nur wer echte Reue zeigt und ernsthaft an Aufklärung und Wiedergutnachung interessiert ist, wird im politischen Betrieb der Zukunft eine Chance auf Wählbarkeit haben.

---
Mein Kanal:
t.me/RA_ludwig

Hier kann man Fördermitglied des ZAAVV werden:
https://zaavv.com/de-de/foerderverein
Mein Interview zur derzeitigen Anwendungspaxis des § 130 Abs. 3 StGB

Am 6. Juni wurde mein Mandant jüdischen Glaubens vor dem LG München wegen Verharmlosung von Verbrechen während der Zeit des Nationalsozialismus zu einer Geldstrafe verurteilt.

Anhand dieses Falles lässt sich die derzeitige Anwendungspraxis dieses Straftatbestandes durch die dt. Justiz gegen Kritiker anschaulich einordnen.

Ich versuche hier, auch für Nichtjuristen das grundsätzliche Problem der übereifrigen Anwendung dieses Straftatbestandes verständlich zu machen.

https://pressefreiheit.rtde.life/inland/173838-strafverteidiger-dirk-sattelmaier-zum-vermeintlichen/

Mein Kanal:
https://teleg.eu/RASattelmaier
❗️Fragwürdige „Deals“ in der Strafjustiz❗️

https://teleg.eu/RASattelmaier

Seit Jahrzehnten wird vor Gericht mit Geständnissen und Strafrabatten gehandelt. Zuletzt profitiert auch Ex-Audi-Chef Stadler von dieser Praxis. Dabei ignorieren die Rechtsvertreter jedoch häufig ihre Grenzen, wie Studien zeigen. Das birgt große Gefahren für die Grundsätze des Strafverfahrens.

(Quelle 👉
ntv.de)

Wer sich in diesen Tagen über die unverständliche Verhängung von Strafmaßen durch die deutsche Strafjustiz wundert, erhält hier eine von zahlreichen Erklärungen. Der Artikel beschäftigt sich mit der Möglichkeit, eine sog. Verständigung vor Gericht erzielen.

Bestes Beispiel für die Schieflage, die hierbei entstehen kann, sind die Urteile in den Verfahren gegen den Audi-Chef Stadler und dem Bochumer Arzt Harbig.

Während der eine bei einem erheblichen Fremdschaden in Milliardenhöhe mit einer ausgehandelten Bewährungsstrafe als freier Mann davon kommt, muss der Arzt ohne jegliche Schadensverursschung für fast drei Jahre ins Gefängnis und sitzt dort auch weiterhin ein.

Diese Unverhältnismäßigkeit ist u.a. der z.T. rechtswidrigen Anwendung einer „Verständigung“ geschuldet. Dabei bedarf dieses Vorgehen stets der Zustimmung ALLER Beteiligten, insbesondere also auch der Staatsanwaltschaften.

Gerade diese waren gegenüber Corona-Maßnahmen-Kritikern jedoch fast immer unnachgiebig und verhinderten so jegliche Möglichkeit zur Einstellung von Verfahren oder Verständigung.

Anders verhält sich das offensichtlich bei Angeklagten mit einer gewissen Lobby wie eben dem Audi-Chef Stadler. Dessen Urteil steht in keinerlei angemessenem Verhältnis zur Strafe von Harbig.

Auch ich habe vor Gericht „vor Corona“ sog. „Deals“ angeregt und geschlossen. Dabei habe ich aber nie das (ungute) Gefühl gehabt, das ein Urteil vollkommen unverhältnismäßig ausgefallen ist, weshalb ich das immer mit meinem Berufsethos vereinbaren konnte.

In den hier genannten Fällen wird die Ungerechtigkeit jedoch tropfenweise aus den Urteilen fallen, wenn diese in Schriftform vorliegen.

Das Verfahren zur Verständigung in Strafprozessen muss daher dringend - wie so Vieles in der StPO - reformiert werden, um das Vertrauen vieler Menschen in den Rechtsstaat überhaupt erst wieder entfachen zu können.

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Forwarded from Front_Wolf2020 - Produktion (Front_Wolf2020)
👉 LIVE I AfA-Pressekonferenz: "Nein zum WHO-Pandemievertrag" am 03.07.2023

Eine Übertragung vom Team KlardenkenTV.

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#FreeAssange

Heute wird Julian Assange 52 Jahre alt.

Für seinen Kampf für Wahrheit und Gerechtigkeit hat er einen bitteren Preis bezahlt, der von Tag zu Tag in weiterer Auslieferungshaft steigt.

Nach wie vor findet der Fall Assange in Medien und in der Politik zu wenig Gehör, weshalb im Falle seiner Auslieferung an die USA einmal mehr ein Medien- und Politikversagen der sog. westlichen Demokratien zu verzeichnen ist.

Ein Schande für all die stummen Protagonisten, die sich ansonsten die Meinungs- und Pressefreiheit auf ihre Fahnen schreiben.

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❗️BVerG stoppt Heizungsgesetz❗️

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Der Bundestag kann das von der Ampel-Koalition beschlossene Heizungsgesetz nicht wie geplant in den kommenden Tagen verabschieden. Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann gegen das Gesetzgebungsverfahren stattgegeben. Die Karlsruher Richter gaben dem Parlament auf, die zweite und dritte Lesung des von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurfs zu verschieben.

Nach Ansicht der Richter überwiegt das "Interesse an der Vermeidung einer irreversiblen Verletzung" der vom Grundgesetz geschützten Beteiligungsrechte des CDU-Abgeordneten Heilmann den "Eingriff in die Verfahrensautonomie" des Bundestags.


(Quelle 👉ntv.de)

Nach dem Motto „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben“ schiebt das höchste deutsche Gericht dem Heizungsgesetz lediglich vorläufig aus formalen Gründen zum Gesetzgebungsverfahren einen Riegel vor.

In der Sache ist damit keine Entscheidung getroffen. Eine solche ergeht im Falle einer Verabschiebung erst Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes bei einer Klageeinreichung durch wen auch immer.

Dennoch: Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, wie stümperhaft die Ampelregierung derzeit als Gesetzgeber einschneidende Regelungen durchpeitschen will.

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❗️Maskenirrsinn bei der Tour de France❗️

Wir befinden uns im Juli 2023 und lesen schier Unglaubliches !

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Das größte Radrennen der Welt führte die Maskenpflicht wieder ein. Wer mit den Profis in Kontakt kommt, muss die Teile tragen. Veranstalter ASO (Amaury Sport Organisation) hat Angst vor Corona.

Was steckt dahinter? Eine überraschende Corona-Welle beim Giro d’Italia im Mai...
Bei der Italien-Rundfahrt herrschte zwar keine Testpflicht, aber einige Mannschaften taten es dennoch – und bekamen positive Befunde. Die entsprechenden Fahrer mussten aussteigen. Am Ende des Giro waren es 51, die meisten davon wegen Corona.

Das reichte den Giro-Organisatoren. Sie führten von einem Tag auf den anderen die Maskenpflicht wieder ein. Parallel dazu stellten die Mannschaften offensichtlich das Testen ein. Jedenfalls gab es nach den massenhaften Ausfällen unmittelbar vor dem Giro und in der ersten Woche kaum noch positive Fälle.


(Hervorhebungen durch mich / Quelle 👉bild.de)

Ich bin seit jeher ein großer Radsport- Fan.

Das hier offenbart jedoch den gesamten Corona-Irrsinn - und das im Juli 2023 !

Man testet zunächst bei Giro d‘Italia im Mai 2023, findet natürlich Positive, führt dann Maskenpflicht ein und hört auf zu testen und dann ist auf einmal niemand mehr positiv ?!

Und wer dachte, diesen Irrsinn endgültig das letzte Mal erlebt zu haben, der sieht sich bei der Tour de France 2023 (!) getäuscht. Sie machen einfach weiter 🤦🏻‍♂️

Aber es gibt Hoffnung - auch im Radsport. Denn ausgerechnet der Chef des deutschen Teams Bora-hansgrohe meint:

„Wir testen nicht. Wir entscheiden nach krank oder nicht krank und nicht, ob einer positiv oder negativ ist.“

Offenbar ist nun auch dem deutschen Teamchef aufgefallen, dass es seit Monaten in anderen Sportarten, die sogar noch intensivere Kontakte mit sich bringen, mangels Tests keine Coronaausfälle mehr gegeben hat.

Na bitte, es hat im Hirn offenbar geklingelt !

Mein Kanal:
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