Der Waldgang
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"....es verbergen sich Wölfe in der grauen Herde, das heißt Naturen, die noch wissen, was Freiheit ist. (...) Das ist der Alpdruck der Machthaber."
- aus: Ernst Jünger, Der Waldgang (1951)

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Der Waldgang
Rechtsanwalt Tobias Ulbrich am 08.12.2023 auf Twitter/X: (2/3) „[...] Im Buch von Ugur Sahin "Projekt Lightspeed" heißt es auf S. 234: „Doch nachdem BioNTech dem Paul-Ehrlich-Institut am 16. April die beruhigenden toxikologischen Daten vorgelegt hatte, stellte…
Rechtsanwalt Tobias Ulbrich am 08.12.2023 auf Twitter/X:

(3/3)


„[...] Kein Wunder, dass bei allen Themen völlige vorgetäuschte Blindheit besteht, die Fachaufsicht des Bundesministeriums der Gesundheit wegsieht und offenkundig den Bundesminister erst gar nicht informiert, damit er auf Anfragen von Abgeordneten unwahre Tatsachen zur Produktion für die Bevölkerung wiedergibt, von denen seine Behörde wissen sollte, dass das nicht stimmte, was Lauterbach sagte, dass Plasmide und DNA keine Rolle bei der Produktion spielten und es sich um eine mRNA und nicht um eine modRNA handele. Alles gewaltig schräg, wie ich meine.

Ugur Sahin macht in seinem beigefügten Interview überhaupt keinen Hehl daraus, dass er außerhalb der Produktion etwas anderes für die Mitarbeiter und Vertriebspartner kreierte, was diese dann außerhalb jedweder Chargenprüfung als "Impfung" verabreicht bekamen. Auch diese Aktion des Herstellers spricht Bände.

#Process1 #Process2 #DNA #modRNA #PEI #GainofFunction #Impfung #Impfschäden #Impfschaden #Nebenwirkungen #PostVac #LongCovid #VaccineInjuries #VaccineSideEffects #vaccineDeaths

https://twitter.com/AnwaltUlbrich/status/1733182413642023415
Rechtsanwalt Tobias Ulbrich am 14.12.2023 auf Twitter/X:

"Thema heute: "Termin vor dem Landgericht Koblenz am 14.12.2023"

Wir haben heute den Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Koblenz wahrgenommen. Es ging um eine Klage in der unser Mandant rügt, infolge der Impfung gesundheitliche Schäden erlitten zu haben. Gegenstand des Rechtsstreits gegen BioNTech waren Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche.

Die Tochter unseres Mandanten reichte wegen deutlich heftigerer Schäden als junge Frau ca. ein halbes Jahr vorher die Klage beim Landgericht Koblenz ein. Beide - der Vater und die Tochter erhielten Chargen, die bei uns in der Kanzlei häufiger als schadenträchtig aufgefallen waren, nämlich EX3510 sowie FE6975. Der erste Termin zur mündlichen Verhandlung wurde deshalb noch am gleichen Tag parallel terminiert. Danach wurde urplötzlich das Verfahren des Vaters, das viel jünger ist und von Anfang des Jahres stammt, vorgezogen und die Tochter mit ihrem Verfahren auf Februar 2024 verlegt.

Das Gericht wollte gleich nach dem "Guten Morgen", dass sofort die Anträge gestellt werden, was ich unterband. Ich fragte zunächst welche sachliche Begründung für das Vorziehen des Verfahrens des Vaters bestünde zu dem Verfahren der Tochter? Die Kammer druckste herum und behauptete dann, dass ich einen Befangenheitsantrag wohl in der anderen Akte gestellt hätte, was ich verneinte. Ich habe keinen Befangenheitsantrag bisher bei dieser Kammer gestellt. Es wurde dann schnell durch den Beisitzer korrigiert, dass den Befangenheitsantrag eine andere Kanzlei in einer anderen Sache gestellt habe. Auf diese Weise wissen wir nun, dass andere Kollegen die Kammer bereits wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnten.

Ich erklärte dann noch einmal, dass unser Vortrag zur konkreten Schadensträchtigkeit von bestimmten Chargen und auch die Schadensverursachung bei Vater und Tochter anbieten, gemeinsam verhandelt zu werden, um auch zur Überzeugungsbildung der Kammer einen einheitlichen Eindruck zur Wahrscheinlichkeit des Zusammenhangs zu erhalten.

Ich stellte sodann den Antrag auf Vertragung.

Da die Videoübertragung durch das Gericht eine katastrophale Qualität aufwies und die Tonqualität noch schlechter war, konnte man das Gericht kaum verstehen. Das Gericht bat die Beklagte um Stellungnahme, die von dem Vertagungsantrag nicht entzückt war, da er in der Tat hätte früher gestellt werden können, aber die Beklagte stimmte dem Vertagungsantrag zu.

Das Gericht beriet dann draußen über den Vertagungsantrag und kam dann sichtlich erzürnt wieder herein mit der Erkenntnis, dass die Parteien die Herren über das Verfahren sind und nicht das Gericht und dann im Februar 2024 gemeinsam beide Verfahren verhandelt werden.

Kommentar: Auf mich wirkte das künstliche Vorziehen eines viel jüngeren gerichtlichen Verfahrens mit deutlich weniger gesundheitlichen Schäden als bei der Tochter und einer rudimentären ärztlichen Dokumentation wie der zwanghafte Versuch, unbedingt ein Verfahren zu finden, das mit Leichtigkeit in einem Rutsch der Abweisung zugeführt werden kann. Anders macht das Vorziehen des viel jüngeren Verfahrens überhaupt keinen Sinn. Die gleiche Taktik können wir auch bei den anderen abweisungsfreudigen Gerichten entdecken, das gerne "schwache" Verfahren von gerichtlicher Seite den starken Verfahren auf Klägerseite vorgezogen werden. Für mich wäre interessant, ob es von der Justizverwaltung dazu eine Anweisung gab oder anregende Gespräche oder es immer so einfach gemacht wird. Wenn man hunderte Verfahren führt, sieht man deutlich diese Tendenz.

#LandgerichtKoblenz #Impfschaden #Termin #Vertagung #Impfschäden #Impfstoffen #Impfung #Nebenwirkungen #PostVac #LongCovidGroups #Vocalhearing #vaccineinjuries #VaccineSideEffects #vaccinedeaths

https://x.com/AnwaltUlbrich/status/1735350733086630357?s=20
Rechtsanwalt Tobias Ulbricht am 19.12.2023 auf Twitter/X:

"Thema heute: "Gerichtstermin am 19.12.2023 vor dem Landgericht in Frankenthal"


Heute habe wir den Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Frankenthal wahrgenommen. Es ging um eine bei der Impfung sportliche 40jährige Klägerin, die keinerlei aber auch gar keine Vorerkrankungen hatte. Sie begehrt nun nach zwei BioNTech Impfungen Schadenersatz für eine arterielle Lungenembolie, die ihr fast das Leben gekostet hätte, sowie ein nunmehr defektes Immunsystem, das keinerlei Viren mehr detektieren kann.

Das Gericht erörterte zunächst rechtliche Themen vor der anwesenden Presse (SWR, SAT1 und örtliche Zeitungen). Anders als üblich kam es zu längeren Wortgefechten.

Der Vorsitzende in fortgeschrittenem Alter und sichtlich gesundheitlich angeschlagen (dermatologische Problematik, Konzentrations- und Wortfindungsstörungen). Er führte so gut er es konnte sachlich durch das Verfahren. Die beiden Beisitzer waren junge Richter. Meine persönliche Wahrnehmung war daher auch, dass die beiden jungen Richter die Kammer zugunsten der Pharmaindustrie im Griff hatten, während der Vorsitzende durchaus den Argumenten der Klägerin aufgeschlossen erschien aber ob der Übermacht in der Kammer keine Lust auf Auseinandersetzungen hatte. Der Eindruck mag aber auch getäuscht haben.

Sodann wurde die Klägerin rudimentär angehört und die beiden jungen Beisitzer stellten nur Fragen, die BioNTech zu dienen bestimmt waren, während der Vorsitzende es neutral hielt, woraus ich auch einen Teil meiner Beobachtungen ableite.

Die Kammer vertrat anders als viele Heilbehandlungskammern die Rechtsansicht, dass der Beweisantritt die Patientenakten der Ärzte über die Kammer als Urkundenbeweis beizuziehen nicht zulässig sei. Vielmehr sei es Aufgabe der Anwälte diese als erweiterten Parteivortrag zu besorgen (dafür die Mandanten zahlen lassen) und dann vorzutragen, auf dass dieses Beweismittel dann keines mehr ist, sondern im Parteivortrag verharrt. (Anders LG Ellwangen, LG Köln, LG Münster u.a.).

Auf den Hinweis der Kammer beantragte ich dann Schriftsatznachlass und die Gegenseite beantragte sodann auch Schriftsatznachlass für einen Schriftsatz, der der Gegenseite eine Woche vor dem Termin zuging.

So dann wurde mit den Anträgen streitig verhandelt.

Die Kammer zog sich zur Beratung zurück und gewährte sodann der Beklagten eine weiträumige Schriftsatzfrist und lehnte die Schriftsatzfrist der Klägerin ab, worauf ich dann die Verletzung rechtlichen Gehörs zu Protokoll rügte.

Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde bestimmt auf den 20.02.2024.

Bei den beiden Jungrichtern ist relativ offenkundig, dass sie auch Exekutiventscheidungen nicht hinterfragen werden.

#Frankenthal #Impfschaden #Klage #Impfung #Impfschäden #Nebenwirkungen #VaccineInjuries #Sideeffects #Vakzinatie #Gerichtverhandlung #postvac"

https://x.com/AnwaltUlbrich/status/1737146757077725656?s=20
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